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Freistellung zu Zwischen-/Abschlussprüfung

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 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
Themenstarter
 

Hallo,

im Berufsbildungsgesetz, BBiG, habe ich den Eintrag gefunden, dass Ausbildende die Auszubildende für Zwischen- & Abschlussprüfung "freizustellen" haben.

Was genau verstehe ich nun darunter - ist der komplette Tag oder nur die Zeit der Prüfung freigestellt, und hat man einen Anspruch auf einen freien Tag vor der Prüfung?

Danke für eure Hilfe, die Suche hat mir leider nicht weitergeholfen.

Gruß 🙂
Kai

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Veröffentlicht : 18/09/2008 11:12 pm
Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Vor der Prüfung hast keinen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag.
Da es aber auch im Sinne des ausbildenden Betriebes ist, dass du eine gute Prüfung ablegst, wird der Betrieb dir bestimmt keine Steine in den Weg legen, wenn du einen Tag vorher gerne Urlaub bzw. einen Ausgangstag haben willst.

Freistellen am Tag der Prüfung heisst ja an sich nur, dass der Betrieb deinen Dienstplan nicht so gestalten darf, dass du an der Teilnahme an der Prüfung gehindert wirst. Wenn die Zischenprüfung für den Vormittag angesetzt ist, könnte dich der Betrieb also eigentlich für eine Abendveranstaltung ins Hotel holen. Hab aber noch von keinem Fall gehört, in dem das gemacht wurde.

Bei der Abschlussprüfung hingegen dürfte dass ja so nicht mehr möglich sein, weil ja dein Ausbildsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung automatisch beendet ist.

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 19/09/2008 12:11 am



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