Ja genau, das wollte ich mit "Sprich, wenn du nachweisen kannst..." sagen 😉
!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!
~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~
~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~
siehste, da haben wir's doch wieder. wenn man keine 6 jahre berufserfahrung nachweisen kann, bringt einem diese blöde berichtsheft auch nichts mehr! 😈
Dann haben wir aneinander vorbei geschrieben ^^
Also ich interpretiere es so, dass du entweder die 6 Jahre brauchst, oder ("Hiervon dann abgesehen werden...") du nachweisen kannst, dass du alle Fertigkeiten und Kenntnisse erlangt hast.
Zweiteres kannst du eben durch das Berichtsheft.
Also Klartext, so wie ich es verstehe, wenn du in deinem Berichtsheft ALLES was du wissen musst für die ABschlussprüfung, lt. Ausbildungsrahmenplan, vermerkt und unterschrieben bekommen hast, dann kannst du zur Prüfung zugelassen werden.
Frage ist jetzt, hast du schon alle Abteilungen durchlaufen und wenn ja, auch alles gelernt, was im Ausbildungsrahmenplan steht UND auch so im Berichtsheft stehen? (An Threadstellerin ;-))
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