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No-Show Rechnung

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(@handy_90)
Beiträge: 15
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also ich seh gar nich mehr durch mit No-show /Stornierung.....na hoffentlich hab ich es rich in der Prüfung, da ich den scheiß Brief nich einmal ganz geschaft hab...wegen der zeit......:-( aber mal Frage da waren ja Prüfungen in allen Bundesländern gleich oder???

 
Veröffentlicht : 14/05/2009 9:17 pm
 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
 

Ja. Außer Baden-Württemberg, haben die sich nicht immer ausgeklinkt?

Ich frage mich, ob und wie intensiv Themen wie No Show in den Berufsschulen durchgenommen wurden. Bei uns jetzt nicht unbedingt besonderes vertiefend.

http://www.roccofortecollection.com
http://www.xing.com/img/buttons/5_de_btn.gif
http://twitter.com/Kaiopaio

 
Veröffentlicht : 14/05/2009 9:30 pm
(@handy_90)
Beiträge: 15
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naja...bei uns wurde darüber geschsprochen aber hab nich erwartet das wir so einen no-show rechnung schreiben müssen eher ein angebot oder soooo.....naja jetzt heißt es hoffen 😀 *zitter*

 
Veröffentlicht : 14/05/2009 9:39 pm



(@danni)
Beiträge: 146
Estimable Member
 

wir haben es in der schule vllt mal kurz angesprochen, aber wir haben dazu nie einen passenden brief oder rechnung erfassen müssen...
..und auf der arbeit sieht man sowas ja auch nicht oft...geschweige denn von selber schreiben...

Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen, nur wer versucht sie aufzuheben, hat ein Vermögen!

 
Veröffentlicht : 15/05/2009 12:00 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Von außen betrachtet glaube ich, dass es eher um das richtige Rechnen bzw. evtl. noch um den Abzug des Frühstücks ging, als um die Mehrwertsteuer. Über Letzteres sind sich sogar viele Fachkräfte nicht einig und im Unterricht behandelt wurde es höchstwahrscheinlich ebenfalls nicht.
Außerdem wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft das Wort No-Show-Rechnung verwendet, wenn es um derartige Posten (z.B. Stornierungen) geht.

Kai, hier mein Erklärungsversuch:
Eine No-Show-Rechnung, ist eine Rechnung, die ausgestellt wird, weil ein Kunde nicht erschienen ist. Hierbei ist es m.E. egal, ob er das vorher angekündigt hat (Stornierung) oder nicht angereist ist (No-Show). Die Unterscheidung sollte natürlich bei der Begrifflichkeit der einzelnen Posten sowie bei Mehrwertsteuerberechnung eine Rolle spielen. Letzteres wurde im BWL-Thread bereits geklärt.
Wie man aber die Rechnung als solche letztendlich nennt, ist egal.
Kannst Du mir folgen?
In der Praxis wirst Du keine Rechnung finden, die auf dem Papier als "No-Show-Rechnung" tituliert wird. Deshalb kannst Du vom Namen her nicht auf den MwSt-Satz schließen 😉
Weitere Beispiele und Wortklaubereien folgen gern auf Anfrage 8)

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 15/05/2009 2:12 am
(@melanie82)
Beiträge: 412
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Rechnet ihr eigentlich ERST das Frühstück raus UND dann noch die 20% Abzug??

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 15/05/2009 1:49 pm



(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin, moin, Zusammen!

Storno: Hat der Gast aufgrund des geschlossenen Vertrages mit dem Hotel das Recht, binnen einer gesetzten Frist (Beispiel: "bis zwei Wochen vor Anreise") gegen Zahlung eines bestimmten Betrags oder Prozentsatzes des vereinbarten Zimmerpreises zu "stornieren", dann ist die zu leistende Zahlung ein so genannter "pauschalierter Schadensersatz". Dieser ist nach dem Umsatzsteuergesetz nicht steuerbar. Die Rechnung wird ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt. Voraussetzung ist, dass der Gast rechtzeitig, also innerhalb der gesetzten Frist, aktiv von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und das Zimmer telefonisch oder auch schriftlich absagt.

No-show: Lässt der Gast die gesetzliche Stornofrist verstreichen, ist es aus rechtlicher Sicht unerheblich, ob er nach Ablauf der Frist storniert, also seine Anreise in obigem Beispiel erst eine Woche vor Anreise absagt, oder ob er nichts tut, und ohne weitere Meldung ge- genüber dem hotel nicht anreist. Der Gast hat nach Ablauf der Frist keine Möglichkeit mehr, sich rechtswirksam vom Vertrag zu lösen. Dann kann das Hotel den vertraglich verein- barten Zimmerpreis in Rechnung stellen, von dem "ersparte Aufwendungen" abzuziehen sind. In diesen Rechnungen muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, da es sich um eine Rechnung für die vertraglich geschuldete Leistung handelt, nämlich Zahlung für das Bereitstellen des Zimmers.

Wie hoch die ersparten Aufwendungen sind und damit der Abzug vom vereinbarten Zimmerpreis zu sein hat, ist im Gesetz nicht geregelt. In einschlägigen Gerichtsurteilen wurde ein Abzug der ersparten Aufwendungen von 10 Prozent bei gebuchter Übernachtung mit Frühstück nicht beanstandet (z.B. OLG Köln, Urteil v. 20.09.1991, 19 U 79/19; OLG Frankfurt/M., Urteil v. 29.02. 1984, 17 U 77/83).

Einige Gerichte sehen es auch so, dass für die erste Übernachtung keine Aufwendungen erspart werden, da dafür schon alles eingekauft wurde, die Folgeübernachtungen natürlich nach Abzug der ersparten Aufwendungen.

Die deutsche Hotelordnung(gilt bei Gericht als Handelsbrauch) sieht ersparte Aufwendungen wie bei picassa geschrieben vor.

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 15/05/2009 7:07 pm
 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
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Wie sich heute herausgestellt hat, lag bzgl. der Abschlussprüfung für Hotelfachleute - Sommer 2009, tatsächlich ein Fehler wie oben beschrieben vor. Es handelt sich um die offene Aufgabe im Bogen "Gästeempfang und Beratung" - Erstellung einer No-Show-Rechnung. Dies wurde mir heute bestätigt. Zwischen Stornierung und No-Show gibt es einen Unterschied. Die irreführende Fragestellung wurde/wird bei der Auswertung und Korrektur zu Gunsten der Prüflinge beachtet.

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Veröffentlicht : 18/05/2009 7:33 pm
(@bohne)
Beiträge: 10
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wie da ist ein fehler unterlaufen, jetzt komm ich nicht mehr mit, kannst du das mal bitte erklären???
danke

 
Veröffentlicht : 19/05/2009 9:25 pm



 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
 

Um es mal zusammenzufassen:

Stornierung ungleich No-Show

Warum die beiden Dinge verschieden sind, siehe obere Beiträge.

Demnach kann man keine No-Show-Rechnung zu einer Stornierung erstellen 😉

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Veröffentlicht : 26/05/2009 3:41 am
(@handy_90)
Beiträge: 15
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also nur noch mal das ichs verstehe^^
Ein Gast hat reserviert, Stornofrist beträgt 5 Tage und er Ruft vor den 5 Tagen an und Storniert dann muss er trotzdem was bezahlen???
Wenn er in der Stornofrist stoniert dann is ja klar das er eine Stornorechnung bekommt( is ja dann theoretisch No-show)....
Also das soll mal einer Verstehen^^

 
Veröffentlicht : 26/05/2009 7:04 pm
(@bommi)
Beiträge: 9
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Hallo,

ich steh gerade auf dem Schlauch, aber vielleicht kann ja einer von euch mir dabei helfen. 😕

Bei uns sind gestern 8 Zimmer (Gruppe) nicht angereist und haben uns das erst um 17 Uhr mitgeteilt, deshalb bekommen Sie jetzt eine "No-Show Rechnung"/Stornorechnung von uns.
Wir sind noch sehr kulant und berechnen nur 50 % des Zimmerpreises.

Jetzt meine Frage: ein Zimmer kostet bei uns 38 Euro pro Nacht (Einzelzimmer ohne Frühstück).

Ist das jetzt so richtig, wenn ich einfach rechne 38 € x 8 = 304 €
304 € / 2 = 152 €

Und das (152 Euro) Ihnen jetzt in Rechnung stelle???

Ist ja alles mit Mehrwertsteuer, also könnte ich das doch einfach so machen oder??

Wenn mir jemand helfen könnte und mir antworte, würde ich mich wirklich freuen.

Liebe Grüße Bommi

 
Veröffentlicht : 14/12/2010 9:56 am



(@friesenotto)
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Moin, moin, Bommi!

Da die Gäste angerufen haben, ist es kein No-Show, sondern eine Stornierung.
Umsatzsteuerrechtlich heißt das, dass es kein Umsatz, sondern ein Schadenersatz ist, und damit Umsatzsteuerfrei!

Richtig Du stellst 152,-- Euro in Rechnung.

In der Rechnung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen! :mrgreen:

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 14/12/2010 10:10 am
(@bommi)
Beiträge: 9
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Danke für die schnelle Antwort!!

Aber das mit der Umsatzsteuer hab ich jetzt noch nicht verstanden!!!
Die 152 Euro sind doch dann aber mit Umsatzsteuer!
Wenn das Ohne Umsatzsteuer gerechnet wird, dann müsste ich doch mit einem Zimmerpreis von 35,51 € rechnen.
Oder??

Liebe Grüße Bommi

 
Veröffentlicht : 14/12/2010 10:31 am
(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin moin, Bommi!

No Show = Gast reist einfach nicht an!
No Show Rechnung enthält Mehrwertsteuer!

Storno = Gast sagt vor Anreise ab!
Stornorechnung ist Schadenersatz ohne MwST.

Der Betrag wird immer vom Bruttoübernachtungspreis gerechnet. Nur bei der Rechnung ändert sich die Mehrwertsteuer.

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 14/12/2010 1:32 pm



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