Hallo,
zu dem Thema habe ich auch noch eine Frage und zwar, wenn der Hotelier das Zimmer weitervermieten konnte.
Bei No-Show ist es mir klar, dass der Betrag, den der Hotelier für die Weitervermietung erhalten hat, von der Rechnung abgezogen werden muss. Der geschlossenen Mietvertrag bestand weiterhin und der Vermieter muss sich „Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.“ § 537 BGB
Bei einer Stornorechnung wird, wenn ich das richtig sehe, rein rechtlich der geschlossenen Vertrag gegen Zahlung eines Schadensersatzes aufgehoben. Also kann der Hotelier den Betrag, den er später aus der Weitervermietung erhält, selber behalten. So steht es auch in unserem Schulbuch: „Unabhängig davon, ob dem Hotelier ein Schaden entstanden ist, das/die Zimmer weiter vermietet werden konnte/n, wird ein bestimmter Prozentsatz des vereinbarten Zimmerpreises als Schadensersatz gefordert.“
Ich habe jetzt aber einen Beitrag von der Dehoga gelesen, nach dem ich mir nicht mehr so sicher bin, ob ich das richtig sehe: http://www.dehogaow.de/nl/storno.htm „Das Gesagte gilt selbstverständlich nur, wenn das stornierte oder nichtbezogene Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnte“. Danach habe ich das Gefühl, dass sowohl bei Stornierung als auch No-Show der Betrag der Weitervermietung bei den Rechnungen abgezogen werden muss.
Wie ist es rechtlich genau richtig?
Viele Grüße
Reni
"Das Gesagte" bezieht sich auf den Absatz davor, also wenn der Gast nach Ablauf der Stornofrist storniert oder keine Stornoregelung vereinbart ist und damit der Zimmerpreis (minus Abzüge) als "Schadensersatz" berechnet wird.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Danke Alex, ich war schon etwas irritiert.
Wenn man es genau nimmt, sind die Stornoregelungen in den AGBs für das Hotel sehr lukrativ. Zum einen können sie bei Weitervermietung den zusätzlichen Hotelpreis behalten und müssen ihn nicht gegenrechnen und zum anderen müssen sie vom Schadensersatz keine Umsatzsteuer abführen.
Für Gäste ist es daher oft finanziell sogar besser, wenn sie nicht absagen, insbesondere, wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Viele Grüße
Reni
Das würde ich so nicht unterschreiben.
Zum einen ist ja nicht gesagt, dass bei einer (kurzfristigen, aber rechtzeitigen) Stornierung das Zimmer neu vermietet werden kann. Dem Hotelier entgeht damit die Differenz zum vollen Zimmerpreis und etwaiger Zusatzumsatz. Auch das Aquirieren des "neuen" Gastes ist mit Kosten verbunden.
Zum anderen ist als Schadensersatz in den Stornoregelungen (fast) nie der volle Zimmerpreis festgelegt. Oft ist es je nach Stornierungszeitraum eine Staffelung verschiedener Prozentsätze. Damit entfällt auch die Ersparnis vorsteuerabzugsberechtigter Stornierer ... (aber netter Gedanke :))
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