antwort auf mutterschutz habt ihr was?
Hallo ChiCa_Lady,
ja, das stimmt:
§ 9 Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Hey zusammen!
Also ich hab die ganzen Tage noch gearbeitet außer Dienstag, da hab ich dann frei!!!
Und vielleicht mache ich mich auch deswegen nicht so ganz verrückt! 🙄
Viel Glück euch allen! Und wir schaffen das schon!!! 8) Immer cool bleiben!
Lg, die Sweeteet
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, um so mehr funkelt und strahlt der Stein; so sollten wir uns auch sehen...
Wir mögen Menschen wegen ihrer Qualitäten, doch lieben wir sie wegen ihrer Fehler...