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Prüfungen HoKa 2009--WAS WENN NICHT BESTANDEN?

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constanze85
(@constanze85)
Beiträge: 113
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Hallo,

nach dem gestrigen Nachmittag muss ich doch sehr bezweifeln, ob ich durch die Prüfung komme. Das sage ich nicht nur so daher, ich hab echt Angst.
Aber nun mal eine organisatorische Frage bezüglich Bewerbungen und weiterer Ablauf bei Nichtbestehen:
Ich muss mich ja nun trotzdem bewerben.
Da ich am 14.07. mündliche habe, wäre das angestrebte Datum ja der 01.08.09. Sollte ich nun tatsählich eine Stelle finden und eine Zusage bekommen, dann aber erfahren, dass ich durchgefallen bin, kann ich diese ja nicht antreten. Oder doch? Oder lieber erst zum 01.09 bewerben? Oder überhaupt erst, wenn ich weiss, wie es im schriftlichen gelaufen ist?

Ich verkürze ja auch noch, läuft dann der Vertrag weiter bis zum ursprünglichen Ende, also z.B. 31.01. 2010? Muss ich ihn dann noch bis zur nächsten Prüfung auf jeden Fall in meinem Betrieb erfüllen? Denn eigentlich möchte ich in keinem Fall noch länger in meinem Betrieb bleiben. Lieber versuche ich, noch auf die Wirtschafts-BOS zu kommen, oder halt schon mal in einem anderen Betrieb anzufangen, indem ich ja vielleicht auch sowieso schon was hätte.
Wie sieht das rechtlich alles aus? Wenn ich dann im Sommer kündige, obwohl ich als Verkürzer durchgefallen bin, ist das ja ein Ausbildungsabbruch, oder nicht? Andererseits, mache ich ja automatisch die Prüfung nochmal.

Habe keine Ahnung, möchte aber dringend wissen, wie es weitergehen könnte, sollte ich wirklich durchgefallen sein.
Ich danke euch im Voraus für alle Tipps.

Viele Grüße,
Constanze

 
Veröffentlicht : 14/05/2009 4:01 p.m.
(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin, moin, Constanze85!

Der Ausbildungsvertrag endet:

1. mit bestandener Prüfung

2. oder mit Ablauf des Vertrages(Bei Dir also 31.01.2010)

Du wirst also die Ausbildung bis zur Winterprüfung in Deinem bisherigem Azusbildungsbetrieb fortsetzen müssen.

Wenn Du die Ausbildung abbrichst, wird Dich Dein alter Chef für die Winterprüfung nicht anmelden (müssen), da Du ja die Ausbildung abbrichst. Zumal er dann auch die Prüfungsgebühren ein zweites Mal bezahlen müsste!

Du machst also die Prüfung nicht automatisch nochmal.

Der einzige Weg ist ein Aufhebungsvertrag mit Deinem jetzigem Chef, damit Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen kannst.

gruss

Friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 15/05/2009 1:13 p.m.
constanze85
(@constanze85)
Beiträge: 113
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Danke friesenotto für die Infos.
Sicherlich würde ich natürlich unter diesen Umständen nicht kündigen. Das wäre ja bescheuert.
Aber ich habe gelesen, dass die IHK nach einer nicht bestandenen PRüfung automatisch zum nächsten Termin vorlädt. Also was ist denn nun richtig??

Viele Grüße,
Constanze

 
Veröffentlicht : 17/05/2009 4:02 p.m.



(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin, moin, constanze 85!

Die IHK lädt nur nach Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb zu Prüfungen, auch Wiederholungsprüfungen. Du könntest ja nach nicht bestandener Prüfung Dein Ausbildungsverhältnis um 1 Jahr, statt 1/2 Jahr, verlängern, da Du noch extremes Fehlwissen hast, dann würdest Du durch die automatische Ladung noch einen Deiner drei möglichen Prüfungstermine verlieren!

Gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 17/05/2009 8:45 p.m.
constanze85
(@constanze85)
Beiträge: 113
Estimable Member
Themenstarter
 

Das ist richtig. Aber man muss sein Ausbildungsverhältnis ja auch gar nicht verlängern nach nicht bestandener Prüfung. Dann liegt die Anmeldung bei einem selbst, genauso wie die Kosten.
Aber das würde mich ja nicht betreffen.
Naja, dann hoffe ich jetzt einfach mal, dass es gereicht hat.

Viele Grüße,
Constanze

 
Veröffentlicht : 18/05/2009 1:33 p.m.

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