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[Prüfungsfrage] Fundsachen

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(@restfulsilence)
Beiträge: 20
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Themenstarter
 

Hallo zusammen,

wie viele andere auch stehe ich kurz vor meiner Prüfung im Sommer 2009.

Es gibt viele Gebiete in denen ich noch etwas machen muss, aber besonders die Fundsachen und eingebrachten Sachen haben es mir angetan. Es gibt viele Gesetze und Regelungen und im Hotel ist alles noch einmal ganz anders. Ich habe nun folgende Prüfungsaufgabe gefunden:
"Ein Zimmermädchen überreicht Ihnen eine in einem Gastzimmer liegen gebliebene wertvolle Armbanduhr. Schildern Sie, welche Maßnahmen Sie in dieser Situation ergreifen müssen" (30 Punkte)

Im Hotel ist es so, das wir die Sachen 1 Jahr aufheben und sie dann verteilt werden, wenn sich keiner meldet. Dazu kommt noch das wir den Gast nicht informieren dürfen, sondern er sich bei uns melden muss. Im Gesetzestext steht das man sie 6 Monate aufheben und auch bei einem Fundbüro anmelden muss. Sachen unter 10 EUR, sind nicht weiter nach zu gehen und dürfen auch behalten werden z.B. Zigaretten. Allerdings gilt das nur für allgemeine Fundsachen. Wie ist das im Hotel?
Kennt jemand die Prüfungskorrekte Lösung? 30 Punkte sind ja kein Pappenstiel.

Danke im Voraus

 
Veröffentlicht : 25/03/2009 7:45 pm
(@leosana)
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Estimable Member
 

Wie kommst du auf 30 Punkte????

Zu dieser Frage gab es verschiedene Multiple Choice Antworten, die richtige war: du gibst den Gegenstand unverzüglich an deinen direkten Vorgesetzten oder so ähnlich.

Solche Fragen kommen ja eigentlich nur im Sowi/Arbeitsorganisation/Befü Bogen dran und da hast du immer Multiple Choice, und wer nicht ganz doof ist erkennt immer die richtige Möglichkeit.

 
Veröffentlicht : 25/03/2009 9:54 pm
Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Wobei ich dann vorsicht wäre, ob da ne "Fangfrage" dabei ist:

Das was du oben geschildert hast, ist eine "liegen gebliebene" Sache und keine Fundsache (auch wenn sie gemeinhin so bezeichnet wird, bei uns auch). Eine Fundsache wäre es z.B., wenn in der Lobby ein Handy gefunden wird und man es keinem direkten Gast zuordnen kann. Wenn wie in deinem genannten Beispiel der Besitzer bekannt ist, dann ist es wie gesagt "liegen geblieben" (steht ja auch so im Text).

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 25/03/2009 10:24 pm



(@restfulsilence)
Beiträge: 20
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Themenstarter
 

Gut dann ist es eine liegengebliebene Sache. 🙂

Und es ist keine Multiple-Choice Antwort gewesen. Bzw. ich weiss welche Frage du meinst, aber diese Frage ist vom Sommer 2004 aus dem Bereich "Gästeempfang und Beratung" und eine offene Frage für die es 30 Punkte gab.

Dann würde mich nebenbei noch der Unterschied zwischen:

Fundsache
liegen gebliebene Sache
eingebrachte Sache

interessieren. Oder ist liegengebliebene Sache auch eine eingebrachte Sache?

Ganz nebenbei. Bei uns im Hotel wird mit allen Sachen gleich verfahren. D.h. wir geben sie nie bei einem Fundbüro ab, ob wir den Gast kennen, der die Sachen mitgebracht und liegengelassen hat, oder nicht. Wir verwahren sie ein Jahr und dann bekommt die Sache der, der sie gefunden hat.
Jedoch würde mich nun wirklich interessieren was man bei dieser offenen Frage Antworten muss.

 
Veröffentlicht : 26/03/2009 7:13 am
Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Eine eingebrachte Sache hat aber mit dem Thema meiner Meinung nach nicht wirklich viel zu tun.

Wenn dir z.B. ein Gast seine Jacke gibt, damit diese an die Garderobe gehängt werden kann, dann ist dies eine eingebrachte Sache.
Aber sobald ihr an der Garberdobe abends noch ne Jacke findet, dann ist es eine Fundsache (bzw. wenn ihr wisst, dass sie dem Herrn Müller gehört, dann eben eine liegen bzw. hängen gebliebene :))

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 26/03/2009 8:22 am
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, Zusammen!

Ein Haus verliert nichts! Die §§ 965 - 967, 969 - 977 BGB sind unanwendbar bei Fund in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln, öffentlichen Behörden(Begriff: Eith MDR 81, 190 f) und in Verkehrsanstalten(§978 I 2 BGB). Haftungsmaßstab des § 968 BGB gilt.

Siehe auch Kommentierung des BGB durch Pallandt oder Jauernig.

Es gibt also keine Fundsachen in Hotels. Liegengebliebene Sachen müssen also nach der allgemeinen Verjährung 30 Jahre aufbewahrt werden.

Es lohnt sich also den kleinen BGB-Schein gemacht zu haben. :mrgreen:

gruss

freisenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 26/03/2009 6:41 pm



(@restfulsilence)
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Themenstarter
 

@ friesenotto
Erstmal danke dafür!

Aber ich kenne kein Hotel, das sich daran hält bzw. meist heben diese Hotels ihre Fundsachen/eingebrachten Sachen - whatever - 1 Jahr auf und dann werden diese unter den Mitarbeitern die diese gefunden haben verteilt.
Wenn 1 oder 2 Häuser das machen würden. Könnte ich mir vorstellen das sie es nicht besser wissen. Aber bei min. 5 Häusern aus denen ich das kenne, denke ich schon das sie irgendwas richtig machen. Warum sollten sie sich der Gefahr aussetzen sich strafbar zu machen?!

 
Veröffentlicht : 26/03/2009 8:14 pm
Davos20
(@davos20)
Beiträge: 855
Prominent Member
 

Ha ja, überleg doch mal.
Wer etwas nicht innerhalb von ein paar Tagen abholt oder sich zumindest meldet vermisst das Vergessene nicht.
Wer sich nach nem Monat noch nicht meldet wird sich NIE mehr melden. Wieso also ewig aufheben. 1 Jahr find ich da noch richtig lang 😉

 
Veröffentlicht : 26/03/2009 9:36 pm
(@miseenplace)
Beiträge: 26
Eminent Member
 

Also ich persönlich würde auf diese Frage so antworten:

Da es sich um eine Uhr handelt, die in einem Hotelzimmer gefunden / liegen geblieben / vergessen wurde, kann man nachvollziehen, welchem Gast diese gehört. Ich würde sie sofort meiner leitenden Hausdame geben. Die gefundene Uhr wird in ein Fundsachenbuch eingetragen, auf das sowohl das Housekeeping als auch die Rezeption zugriff hat. Ruft nun ein Gast an und sagt er hat etwas verloren, wird er nach dem Aufenthaltszeitraum und der bewohnten Zimmernummer gefragt und somit sicher gestellt, dass der Gegenstand auch wirklich ihm gehört. Er kann sich die Sache dann abholen oder bekommt sie per Post zugeschickt. Soweit ich weis, werden die Fundsachen in unserem Haus auch 1 Jahr aufbewahrt und danach in der Mitarbeiterkantine bereitgestellt. Jeder Mitarbeiter darf sich rausnehmen was er mag.

 
Veröffentlicht : 28/04/2009 7:24 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Ok, dann betrachten wir es einmal theoretisch:
liegengeblieben - die Sache ist einem Besitzer zuzuordnen (Zimmernummer plus Buchungszeitraum)
gefunden - die Sache ist niemandem zuzuordnen (z.B. in der Bar)

Rein theoretisch müssten die Sachen nach einem halben Jahr ans Fundbüro gegeben werden - das sparen sich die meisten Hotels.
Also lass den Zusatz mit der Mitarbeiterkantine lieber weg ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 29/04/2009 12:52 am
Andy
 Andy
(@andy)
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Es gibt also keine Fundsachen in Hotels.

Irgendwie decken sich Otto's und Alex seien Aussage nicht, ist ein liegen gebliebenes Handy in der Bar, wenn ich net weiss wem es gehoert nun eine Fundsache oder etwas liegen gebliebenes?

Warum machen sich Hotels nicht die Muehe Gaeste zu kontaktieren, wenn sie wissen das dieser spezielle gast etwas liegen gelassen hat? Ich weiss nich, ich find das selbstverstaendlich, ist eine Art Service, ist es nicht? Guten Eindruck beim Gast machen, zeigen das man sich um ih kuemmert und so gewinnt man Stammgaeste ❓ ❓ ❓

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 29/04/2009 3:46 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Mitglied
 

Das kann halt nach hinten losgehen.
Stell Dir vor ein Hotel ruft bei Dir zu Hause an und Deine Frau geht ans Telefon.
Frau: "Ja, hier bei Andy?"
Hotel: "Schönen guten Tag Frau Andy, mein Name ist Mustermann vom Hotel Schauinsland in Freiburg. Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass Sie bei Ihrem letzten Aufenthalt mit Ihrem Mann Ihren BH im Hotelzimmer vergessen haben. Aber keine Sorge, wir haben ihn schon per Post nachgesandt. So ein teures Stück verliert man doch nicht gern, oder?"
Frau: "Ähm ja ... von welchem Hotel sind Sie gleich nochmal ...?"

Komischerweise seid Ihr zwei schon seit drei Monaten nicht mehr zusammen weggefahren. Nur Du hattest da eine Tagung in Berlin ... 8)

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Veröffentlicht : 29/04/2009 5:50 pm



Andy
 Andy
(@andy)
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Naja wir machen das schon cleverer und Fragen alle Gaeste beim Check in nach deren Visitenkarten und haben dann meistens deren Email Adresse die sie von der Firma haben, somit kann man die Gaeste dann direkt kontaktieren und nicht irgendwen der grade zuhause ist. 😉

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Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 30/04/2009 6:26 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
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Oha, und dann liest die eine Sekretärin vom Verhältnis mit der anderen Sekretärin ... 😆

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Veröffentlicht : 01/05/2009 2:10 am
 Reni
(@reni)
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Trusted Member
 

In meinem Schulbuch steht, dass bei liegen gebliebenen Sachen der Wirt die Gegenstände 6 Monate unentgeltlich aufgewahren muss. Wenn der Wert über 10 Euro liegt, muss er danach den Fund der zuständigen Behörde anzeigen und kann sie der Behörde übergeben oder selber weiter aufbewahren.

Gibt es für die 6 Monate eine gesetzliche Regelung?

Viele Grüße
Reni

 
Veröffentlicht : 13/03/2011 4:55 pm





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