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Wiederholen der Abschlussprüfung ohne Betrieb ?

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(@xxvivixx)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Halllo Leute,
bin ziemlich neu hier habe aber schon eine frage,
kann man die Praktische Abschlussprüfung wiederholen ohne Betrieb ?
Das heist mein Ausbildungsvertrag endet am 17.08.2010
und der nächste Prüfungstermin wird erst denk ich mal im Februar sein
geht das ohne Betrieb ?

Gruss

 
Veröffentlicht : 03/08/2010 5:53 pm
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Hallo XxvivixX,

das ist kein Problem, dass du die Abschlussprüfung ohne deinen Ausbildungsbetrieb machst.

Allerdings hast du das Recht deinen Ausbildungsbetrieb dazu zu zwingen dich für die Zeit übernehmen zu müssen.

BBiG §21 Absatz 3

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr.

Viele Grüße

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 04/08/2010 12:10 am
(@nonamew)
Beiträge: 827
Prominent Member
 

das würde mich auch mal interessieren..
angenommen, ich bestehe meine abschlussprüfung nicht, der betrieb kann oder will mich aber nicht behalten. dann kann ich woanders arbeiten gehen und mache dann (wahrscheinlich auf eigene kosten?) meine abschlussprüfung nach? was mache ich denn dann in der zwischenzeit..? als hotelfachfrau bewerben und beim vorstellungsgespräch erwähnen, dass ich die prüfung noch gar nicht in der tasche hab..? geht das echt so "einfach"? ?)

 
Veröffentlicht : 04/08/2010 5:41 pm



Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Hallo NoName*w*,

wie oben schon geschrieben kann der Betrieb dich nicht nicht übernehmen können, außer er macht dicht...
Ansonsten ist er dazu lt. vorher genanntem § verpflichtet, wenn du es willst.

Solltest du dies auch nicht wollen, bewirbst du dich als "Ungelernt", dafür gibt es auch ein festgesetztes Tarifgehalt. Dann arbeitest du einfach die Zeit über bei dem neuen Betrieb und wirst dann von der IHK wieder zur nächstmöglichen Abschlussprüfung eingeladen.
Du musst ja auch lediglich nur den Prüfungsteil wiederholen, den du nicht bestanden hast.

Ich habe bisher noch nichts von irgendwelchen Prüfungskosten gehört, die ein Nachprüfling zahlen musste, möchte ich aber auch nicht ausschließen, dass es das geben kann.

Viele Grüße

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Veröffentlicht : 04/08/2010 7:00 pm
(@xxvivixx)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hey
alsooo danke nochmal für die information 😉
Habe etzt doch noch das halbe Jahr in dem Betrieb durchgezogen !
Habe etzt auch endlich meine Prüfung bestanden =)

Grüße Vivi

 
Veröffentlicht : 02/03/2011 7:46 pm



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