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Zwischenprüfung im 1.Lehrjahr? - Bitte um schnelle Antwort

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(@nicolemd)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Hallo Leute,
Wieder habt ihr ein "Frischling" in eurem Forum. 😉
Ich hoffe, dass ich hier gut aufgehoben bin und viele nützliche Antworten auf Fragen bekommen kann.

Hier wäre auch schon meine erste:

Ich habe 2008 die HoFa-Ausbildung begonnen, habe aber im November 09 den Betrieb selbstständig gewechselt. Leider übernahm mein neuer Betrieb mich nicht wieder ins 2.Lehrjahr, sondern ins erste (inklusive 4 Monate Probezeit die ich überstanden habe).

Vor einigen Tagen bekam ich die Einladung zur Zwischenprüfung( Mitte März), was mich sehr wunderte.
Ist es möglich, diese schon im 1.Lehrjahr zu machen? Oder hat das mit meiner "Berufserfahrung" zu tun?
Hat der Betrieb vielleicht für sich schon entschieden, dass ich die Ausbildung aufgrund der Vorkenntnisse verkürzen soll? ?)

Bitte helft mir, ich bin gespannt auf eure Antworten und Anregungen.

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 2:48 am
(@keksilein)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

huhu,

also bei uns (baden-Württemberg) war sie bei allen am Ende vom ersten Lehrjahr.
lg

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 2:58 am
(@nicolemd)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Hallo Keksi,
danke für die schnelle Antwort.

Hm, ich dachte auch, dass ALLE Azubis die Prüfung dann machen ... 3 haben mir aber heut erzählt, sie hätten keine Einladung bekommen.
Für die anderen Azubis begann die Lehre im September, ich bin ja als "Nachzügler" erst seit knapp 4 Monaten dabei - eigentl zu früh für eine Zwischenprüfung,oder?

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 3:02 am



(@keksilein)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

hm ist schon etwas früh... Hast deine Schule denn dann fertig
(also das erste Berufsschuljahr mein ich)?
Hatten auch nur ne schriftliche ZP, bei anderen IHKs ist doch was praktisches dabei.
lg

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 2:07 pm
(@nicolemd)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Nein, das erste Lehrjahr wäre im September zu Ende. 😐
Hab mich heut in der Schule noch mit einer Mitazubi unterhalten, sie meinte, meine anstehenden Prüfung ist genau ein halbes Jahr vor ihrer.
Das könnte also bedeuten, ich müsste nur 2 1/2 Jahre machen, oder?
Ich wundere mich nur, weil ich immer dachte, dass müsse der Azubi beantragen ... oder kann das auch der Betrieb festlegen?

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 3:34 pm
(@keksilein)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

ich dachte das geht von ihk aus...

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 7:25 pm



(@nonamew)
Beiträge: 827
Prominent Member
 

schau doch noch mal im ausbildungsvertrag nach, wieviele jahre dort wirklich eingetragen sind.

ausserdem müsstest du mit deinem ausbildungsvertrag eine "eintragung in das berufsausbildungsregister" (oder so ähnlich) von der IHK bekommen haben. dort steht drauf, wann welche prüfung ist. dann weißt du zumindest schon mal, ob sich da nicht vielleicht jemand vertan hat.

 
Veröffentlicht : 04/03/2010 9:29 pm
(@nicolemd)
Beiträge: 5
Active Member
Themenstarter
 

Danke für den Tipp!

Also, mein Ausbildungsvertrag sagt "31.08.12" als Enddatum ... steht auch drin, dass mir 2 Monate aus dem "alten" Vetrag angerechnet wurden.

 
Veröffentlicht : 05/03/2010 12:32 am



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