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Frage in Sachen Arbeitsvertrag

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(@hofa07)
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Hallo an alle!

Erstmal die allgemeine Frage die mich schon länger beschäftigt:
Kann ein Arbeitgeber grundsätzlich in den Vertrag reinschreiben was er 'möchte' (natürlich abgesehen von den Dingen die drin sein müssen wie Kündigungsfrist, Datenschutz etc.)?
Habe ja jetzt schon so einige verschiedene Arbeitsverträge gesehen und ich sehe da einfach kein bestimmtes Schema. Habe das Gefühl die AG handeln nach dem Prinzip 'Widewidewitt ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt...'gerade solche Sätze wie: 'Mit der oben genannten Vergütung sind Mehr-, Über-, Wochenend- und Feiertagsstunden abgegolten'(auf Deutsch einfach Alles).
Es geht jetzt rein nur darum ob solche Sachen gesetzlich überhaupt zulässig sind. Oder vielmehr wieviel Spielraum die AG wirklich haben. Ich möchte nicht gegen irgendwas vorgehen etc. Ist rein weil es mich interessiert. Vielleicht bin ich auch nur zu doof um ein Schema zu sehen?!
Hab natürlich das Net durchforstet ob ich sowas wie einen Standartvertrag für Gastro finde aber vllt. hab ich einfach die falschen Suchbegriffe eingegeben?!
Würde mich sehr freuen wenn jemand Näheres dazu weiß! Danke!!!

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 07/11/2010 3:39 pm
Taco
 Taco
(@taco)
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Ja, das mit den Feiertagszuschlägen find ich auch echt schade! Ich ärger mich auch immer wenn ich höre, dass Krankenschwestern und so alle Zuschläge kriegen, die ich nicht hab 🙁 .Oder dass H&M Mitarbeiter zusätzlich zu den bezahlten Stunden an verkaufsoffenen Sonntagen 50€ Gutscheine an die Mitarbeiter ausgeben 🙁

Auf der anderen Seite bedeutet ein abgeschlossener Vertrag ja, dass beide Vertragspartner mit den Bedingungen einverstanden sind, ne?!

 
Veröffentlicht : 07/11/2010 5:19 pm
(@hofa07)
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Ja klar wenn ich es lese und unterschreibe akzeptiere ich es natürlich. Meine Frage war halt ob der AG im endeffekt Sachen, wie z.B. Überstd. etc., einfach regeln darf wie es ihm passt?! Oder ob es auch gewisse 'Minimum-Regeln' gibt die er einhalten muss. Ich lese immer nur:' Arbeitnehmer...ist VERPFLICHTET...' und :'Arbeitgebe darf, kann, eventuell...etc.pp'

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 07/11/2010 6:03 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Mitglied
 

Minimalgrundlagen (-rechte) sind per Gesetz geregelt. Außerdem gilt das Günstigkeitsprinzip - das, was am positivsten für den Arbeitnehmer gilt, gilt meistens auch (Gesetz, Manteltarifvertrag, Einzelvertrag). Aber davon abgesehen gilt nunmal die Vertragsfreiheit - jeder kann alles in einen Vertrag schreiben und es liegt an den Vertragspartnern, das zu akzeptieren (unterschreiben) oder eben nicht.

Wenn der Arbeitgeber Dir z.B. mehr Geld bezahlt (übertariflich), kann er auch mehr Leistung verlangen (= Überstunden) - was er Dir gibt und was Du ihm gibst, regelt Ihr beide im Vertrag ... - trotzdem gilt noch das Arbeitszeitgesetz.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 09/11/2010 1:01 am
(@hofa07)
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Ja dann werd ich wohl mal das Arbeitsgesetz durchforsten um ein bisschen schlauer zu werden. Schließlich muss man ja auch über seine Rechte und nicht nur seine Pflichten informiert sein! 🙂

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 09/11/2010 2:15 pm
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
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Wenn du eine konkrete Frage hast, ob Dies oder Jenes rein darf, kann man dir auch genauer sagen wie es aussieht, aber generell, ohne den Wortlaut zu lesen, kann im Prinzip alles drinnen stehen, was dich besser oder gleich dem Gesetz stellt, wie Alex schon sagte.

Es sollte aber immer die savatorische Klausel, ziemlich zum Schluss, eingebaut sein, damit nicht der komplette Arbeitsvertrag nichtig ist, sobald ein Paragraph nichtig ist.

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 09/11/2010 2:24 pm



(@kool_savas)
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Hmmm, also ich habe jetzt einen Saisonvertrag in der Schweiz unterschrieben, dem ich weder Arbeitszeit noch Urlaubstage (ich weiß das ich keinen Urlaub nehmen kann, aber gesetzlich steht einem ja Urlaub zu) entnehmen kann. 🙁

 
Veröffentlicht : 22/11/2010 5:57 pm
(@leosana)
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War dass schlau von dir???

sorry, musste ich jetzt mal fragen.
Du unterschreibst etwas ohne zu wissen was du eigentlich unterschreibst - also nee.

Du wirst dann die Ansprüche gemäß Tarif haben (denn den gibt es auch in der SChweiz) danachh richtet sich deine wöchentliche Arbeitszeit und auch deinen Anspruch auf Urlaub und Feiertage.

 
Veröffentlicht : 22/11/2010 6:36 pm
(@kool_savas)
Beiträge: 6
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Ob das schlau war oder nicht spielt ja erstmal eine untergeordnete Rolle. Ich sehe das als eine GROße Chance für mich persönlich, den Berufseinstieg in einem Hotel der Spitzenklasse zu schaffen. Und da es ein Saisonvertrag ist, und ich sowieso nur arbeiten werde, hab ich mir über Arbeitszeit und Urlaub nicht wirklich großartig Gedanken gemacht.
"Tariflicher Anspruch" - ok, aber wieso wird das nicht im Arbeitsvertrag erwähnt? Ist das nicht Pflicht?

 
Veröffentlicht : 22/11/2010 7:01 pm



(@doc_debil)
Beiträge: 108
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Musst du auch nicht 🙂
Das schweizerische Arbeitsrecht arbeitet auch nach dem Günstigkeitsprinzip. Du darfst also nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz erlaubt.

Dir stehen 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu. Die max. wöchentliche Arbeitzeit beträgt 45h und Überstunden müssen mit +25% vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Natürlich wäre es toll, wenn ihr das vertraglich geregelt hättet, aber grundsätzlich bedarf ein Arbeitsvertrag in der Schweiz nicht einmal der Schriftform! Wer für jemanden eine Arbeit verrichtet, die üblicherweise zu bezahlen ist, hat auch Anspruch auf den Lohn. So will es das Gesetz 🙂

Nutze die Chance. Wenn es ein gutes, renommiertes Hotel ist, wirds schon nicht so unmenschlich werden. Die sind ja auch an die Gesetzgebung gebunden.

 
Veröffentlicht : 23/11/2010 1:26 am
(@kool_savas)
Beiträge: 6
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@ Doc_Debil
Vielen herzlichen Dank für deinen sehr hilfreichen und netten Beitrag. Jetzt habe ich wenigstens mal einen Richtwert auf den ich bauen kann. 😀
Ich bin sicher nicht der einzige der da neu anfängt, und so kann man sich ja auch mal bei seinen Kollegen umhören!
Noch 2 Wochen...ich bin so heiß! :mrgreen:

 
Veröffentlicht : 23/11/2010 2:47 am
 Haze
(@haze)
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Ich habe da mal eine Frage..
Ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.07.2011, nun hat man mir einen neuen Vertrag in einer höheren Position angeboten. Dieser würde ab 01.08.2011 gelten.
Nun habe ich aber noch etwas anderes in Aussicht. Wovon mein Arbeitgeber nichts weiß und ich der Beförderung natürlich zugestimmt habe mündlich.
Wenn ich den neuen Vertrag beim jetzigen Arbeitgeber unterschreiben wurde, mich aber nach Zusage anders entscheiden würde. Was mache ich dann mit dem neu unterschriebenen Vertrag? Komm ich da wieder raus? Eigentlich möchte ich einen guten Abschluss, falls es soweit kommt..

Hilfe 🙂

 
Veröffentlicht : 25/05/2011 11:41 pm



(@cappu)
Beiträge: 71
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Naja ... ist so ne Sache. Falls dann eine Probezeit gilt im neuen Vertrag, kann man natürlich schon am ersten Arbeitstag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Aber das ist rechtlich nicht so ganz einwandfrei, einfach zu unterschreiben und dann zurück zu treten. Ich würds also versuchen zu vermeiden.

 
Veröffentlicht : 26/05/2011 12:50 am
 Haze
(@haze)
Beiträge: 738
Honorable Member
 

Kennt jemand ne gute Ausrede?
Was für ne saublöde Situation..

 
Veröffentlicht : 27/05/2011 3:03 pm
(@kaja247)
Beiträge: 236
Estimable Member
 

@haze: handelt es sich um das selbe unternehmen? d.h. im anschluss wirst du übernommen? ab wann gilt denn der vorige vertrag? falls es sich um ein und das selbe unternehmen handelt, gibt es nur eine probezeit (@cappu)

Ansonsten kannst du doch einfach vor Antritt des neuen Vertrages zurückziehen. Es passiert immer wieder, dass Arbeitnehmer alle Verträge unterschreiben und nachdem sie eine Auswahl haben hier und da zurücktreten. Was für eine bessere Ausrede brauchst du denn als dass du ein "besseres Angebot" bekommen hast?

Ich habe die Sachlage so verstanden, dass dein jetziger AG und ein anderer AG dir Verträge anbieten und du beides "warmhalten" willst und in letzter Minute entscheiden willst. Ist es so? Dann erzähl keinem AG vom anderen bevor du dich nicht 100%ig entschieden hast. Bedenke dass der Grund, warum du beim jetzigen AG aufhören wirst auch auf deinem Zeugnis stehen wird.

Viele Grüße und bei weiteren Fragen.... ich schaue wieder rein (nach langer langer zeit) :wishes:

I learned
I am learning
I will learn

 
Veröffentlicht : 28/05/2011 7:54 pm



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