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Mehrarbeit bei Krankheit

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(@ragazza33)
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Themenstarter
 

Ich habe schon das ganze Netz durchforstet, aber leider noch keine zufriedenstellende Lösung für mein Problem gefunden. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen:

Die Mitarbeiter haben einr 5-Tage-Woche zu 40 Std.
Es kommt mal vor, dass ein Mitarbeiter die eine Woche 6 Tage arbeitet und dafür dann die Woche darauf 3 Tage frei hat.
Wenn jetzt ein Mitarbeiter in dieser "6-Tage-"Woche krank wird, kann er doch nicht 8 Std. gut geschrieben bekommen für den 6. Tag den er doch gar nicht geleistet hat.
Also wenn ein Mitarbeiter über das Wochenende krank geschrieben wird, wie rechnet ihr das dann.
Sagen wir mal ein Mitarbeiter wäre jetzt 14 Tage mit nur je 1 freien Tag und dann ist noch ein Feiertag drinnen eingeteilt. Jetzt ist er an diesen 14 Tagen krank geschrieben und bekommt dann 3 Tage gutgeschrieben? das kann doch nicht sein oder?

Und dann muss ich noch als Krankheitsvertretung auch eine Arbeitskraft einsetzen? Ist der Arbeitgeber dann nicht ein bißchen beschissen?

In den Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet habe, wurde immer bei Krankheit am Wochenende frei eingetragen.
Was ist wenn der Mitarbeiter Montag, Dienstag schon frei hatte und dann ab Mittwoch bis Sonntag krankgeschrieben ist?
Wie macht ihr das?

Wäre echt prima wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich soll eine Formel zur berechnung hinterlegen und komme hier echt nicht weiter. Gibt es hierzu Gesetzestext - mit denen ich was anfangen kann?

Vielen lieben Dank.

 
Veröffentlicht : 30/05/2016 8:31 pm
(@kabaluga)
Beiträge: 11
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Hallo,

es zählt immer, was auf dem ausgehängten Dienstplan steht.
Angenommen der Dienstplan für KW 22 hängt aus, 30.5.-03.06. mit 30.5. Ausgang und den Rest Dienst. Dann behält der Mitarbeiter seinen freien Tag am 30. und baut einen Guttag auf.
Hängt der Dienstplan noch nicht, z.B. KW 33 und der Mitarbeiter ist weiterhin krank und meldet sich BEVOR der Dienstplan ausgehängt wird, dann stehen ihm 2 Tage Ausgang zu. Der Einfachheit halber wird dann immer Mo-Fr Dienst eingetragen und WE frei.
Als Eselsbrücke hilft vielleicht der Vergleich mit anderen Branchen. Eine Bankkauffrau ist von Do-Die krank geschrieben. Dann zählen nur do,fr ,mo,di als kranke Tage.
Wenn Du im Urlaub krank wirst, hast Du ja auch Anspruch auf den Urlaub, den Du wegen Krankheit nicht antreten konntest.

Es zählt immer das, was auf dem Dienstplan steht.
Ein Arbeitgeber kann natürlich auch mies sein und einem Mitarbeiter, von dem er weiß, dass er länger ausfallen wird, aber noch keine Krankmeldung vorliegt, die ganze Woche Ausgang geben. Dann baut der Mitarbeiter automatisch Guttage ab, wenn die Krankmeldung kommt, nachdem der Dienstplan ausgehängt wurde.

Ich hoffe, das konnte Dir helfen?

 
Veröffentlicht : 01/06/2016 9:25 pm

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