Gesellschaften
- » Personengesellschaften
- » stille Gesellschaft
- » offene Handelsgesellschaft (OHG)
- » Kommanditgesellschaft (KG)
- » Kapitalgesellschaften
- » Aktiengesellschaft (AG)
- » Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gründe für die Umwandlung in eine Gesellschaft:
- Verantwortung ist zu gross
- Risikoaufteilung auf mehrere Teilhaber (=> mehr Kreditwürdigkeit)
- Möglichkeit zur Betriebsvergrösserung
- Aufnahme von fachlichen Wissen, wenn qualifizierter Teilhaber aufgenommen wird
- Beteiligung von tüchtigen Mitarbeitern oder Belegschaft zur Betriebsbindung
- persönliche Gründe (Alter, Tod, Krankheit)
- steuerliche Vorteile mancher Gesellschaftsformen
wichtiges Merkmal: – Grad der Haftung der Gesellschafter
Personengesellschaften
- die Unternehmer stehen im Vordergrund, nicht das Kapital
gemeinsame Mitarbeit aller | |
+ | gemeinsame Haftung (persönlich und unbeschränkt) |
= | Personengesellschaft |
stille Gesellschaft
- ein stiller Teilhaber beteiligt sich mit einer Kapitaleinlage
- ist am Gewinn beteiligt (der Verlust begrenzt sich auf seine Kapitaleinlage)
- hat keinerlei Mitspracherecht und erscheint auch nirgends (z.B. im Namen)
- besitzt kein Miteigentum am Vermögen der Gesellschaft, nur als Gläubiger
- braucht nicht mitzuarbeiten, hat keine Haftung
offene Handelsgesellschaft (OHG)
- => Zusammenschluss von 2 oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinsamen Firma
- – alle Gesellschafter haften im gleichen Umfang für die Verbindlichkeiten der OHG,
- und zwar unmittelbar:
- der einzelne Gesellschafter kommt persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf
- Gläubiger kommen direkt zu ihm
- unbeschränkt:
- der Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen (Geschäfts- und Privatvermögen)
- und solidarisch:
- ein Gesellschafter muss sich gegebenenfalls für die gesamte Gesellschaft verantworten (auch ohne eigenes Verschulden)
Kommanditgesellschaft (KG)
2 Gesellschaftertypen
- Vollhafter (Komplementär):
haftet persönlich, unbeschränkt, solidarisch - Teilhafter (Kommanditist):
haftet nur mit seiner Kapitaleinlage
=> Vollhafter hat die grösseren Rechte
- Gründung
- mindestens 2 Gesellschafter (darunter 1 Vollhafter)
- Firmenname ist Name des Vollhafters mit “KG” oder “& Co.”
- Gewinnverteilung
- eingebrachtes Kapital wird mit 4% verzinst
- der Rest wird in einem angemessenen Verhältnis aufgeteilt (Vollhafter grösster Teil)
- Verlustbeteiligung
- wird in angemessenen Verhältnis verteilt
- Kommanditist haftet höchstens bis Kapitaleinlage
- Vollhafter leitet das Unternehmen
- Teilhafter kann höchstens Angestellter sein (aber nicht in der Geschäftsführung)
- Rechte des Teilhafters:
- Widerspruchsrecht (bei grösseren Entscheidungen)
- Kontrollrecht (kann die Buchhaltung einsehen)
- Kündigungsrecht (mit 6-Monate-Frist zum Geschäftsjahrende)
- Auflösung wie bei OHG, ausser
- beim Tod eines Gesellschafters löst sich die KG nicht auf
- die Erben können als Kommanditisten eintreten
- Vorteile Teilhafter:
- das Risiko ist auf einen bestimmten Geldbetrag beschränkt
- eine Mitarbeit entfällt
- gute Kapitalanlage
- Vorteile Vollhafter:
- grössere Zahl Teilhafter
- aber keine Einmischung in Geschäftsführung
Kapitalgesellschaften
- nur finanzielle Bindung an das Unternehmen
- haften nicht mit Privatvermögen, sondern nur mit Einlage
- keine persönliche Mitarbeit
- Kapital steht im Vordergrund
Aktiengesellschaft (AG)
- Kapital für Gründung, Betrieb und evtl. Erweiterung kommt von vielen Gesellschaftern (Aktionären)
- Aktionär haftet nur mit seiner Einlage (Kaufpreis der Aktie)
- Gründung mit mindestens 5 Gesellschaftern
- Kapital wird von den Aktionären durch den Kauf der Aktie aufgebracht
- Grundkapital mindestens 50.000,- EUR aufgeteilt in Aktien mit mindestens 1,- EUR Nennwert
- Erwerb der Aktie – Aktionär wird Miteigentümer der AG
- am Gewinn beteiligt
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Recht auf Erwerb neuer Aktien
- Recht auf Anteil am Auflösungserlös
- Gewinne: aus dem Reingewinn werden Rücklagen gebildet
- der Rest wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet
- Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt
- Aktionär wird nur am Konkurs beteiligt
- Leitung durch:
- a) Hauptversammlung:
- – Versammlung aller Aktionäre
- – Abstimmung nach Kapitaleinheiten (1 Aktie = 1 Stimme)
- b) Aufsichtsrat:
- – 3-21 Mitglieder (2/3 aus Vertretern der Aktionäre und 1/3 aus Vertretern der Belegschaft)
- – bestellt, überwacht und kontrolliert den Vorstand
- – prüft Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- – Mitglieder sind durch Tantiemen am Reingewinn beteiligt
- c) Vorstand:
- – meist mehrere Personen
- – an der Spitze Generaldirektor o. Vorstandsvorsitzender
- – keine Teilhafter, sondern angestellte Manager => festes Gehalt u. Tantiemen
- – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
- Vorteile:
- grosser Kapitalbedarf kann leicht gedeckt werden
- Risiko ist beschränkt
- keine Mitarbeit
- relativ wenig Geld für Erwerb eines Anteils
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- wie AG, aber Mitarbeit der Gesellschafter
- Haftung beschränkt sich auf das eingebrachte Kapital
- Kapital wird in Form von Geschäftsanteilen aufgebracht
- 1 Geschäftsanteil mindestens 100,- EUR
- Mindestkapital 25.000,- EUR
- Veräusserung des Anteils nur mit Zustimmung d. anderen Gesellschafter
- Gesellschafter haben meistens die Leitung
- Vorteile:
- wenig Kapital
- Haftung beschränkt
- grosse Handlungsfreiheit