Hallo zusammen!
Ich wende mich heute an alle, die schon mal für längere Zeit in der Schweiz waren oder sich dort nach wie vor aufhalten....Ich fange ab Januar in Thun eine neue Stelle an (nicht nur für die Saison, der Vertag ist bis November 2010 ausgeschrieben) und frage mich gerade zu welchen Behörden o.ä. ich gehen muss und was sonst alles vor Ort geregelt werden muss....Vielleicht könnt ihr meine sehr klein ausfallende Liste erweitern oder korrigieren, falls ihr Fehler findet?
Also, im Internet habe ich gefunden, dass man nach der Ankunft 8 Tage Zeit hat sich bei der Wohngemeinde anzumelden, wofür man den Pass, eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse, Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag und aktuelle Passbild braucht.
Des Weiteren stand in diesem Artikel: „Das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erhalten Sie, wenn Sie beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons folgendes vorlegen: Arbeitsvertrag, Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Nachweis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und gültiger Ausweis“. Mir kommt das komisch vor, muss ich ernsthaft beim Arbeitsamt vorbei schauen?
Eine Schweizer Handynummer brauche ich (das einzige, was ich schon gemacht habe) und ein Konto muss ich noch eröffnen....
Was fällt euch sonst noch ein?
Vielen Dank und euch eine schöne Vorweihnachtszeit, egal ob ihr in Deutschland, der Schweiz oder am anderen Ende der Welt seid.
Regina
Hoi. Glückwunsch zur deiner neuen Stelle in der Schweiz. Kann dir nur sagen, dass es dir hier gefallen wird im Switzerland.
Nein du musst sicher nicht zum Arbeitsamt hier. Ich nehme mal an das du EU17 Bürger/in bist also sprich Deutsche. Diese brauchen keine Arbeitsgenehmigung mehr hier. Dein Arbeitgeber wird sich hier dann um die nötige Arbeitsbewilligung kümmern.
Zur Krankenkasse gesagt: Du musst dich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse anmelden. Hab ich auch erst kurz vor Fristende getan.
Zur Anmeldung gesagt: Ja das ist richtig das du dich innerhalb von 8 Tagen im Gemeindebüro oder Kreisbüro(Städten) melden musst. Dort bekommst du dann einen vorläufigen Ausländerausweis, den du brauchst um ein Konto eröffnen zukönnen. Ohne gehts nicht. Dein richtiger Ausländerausweis wird dir später zu geschickt auf die Adresse wo du wohnst.
Ja falls du noch Fragen hast versuche ich sie hier zubeantworten.
Lg aus Zürich 😀
Hallo,
also ich arbeite in Grindelwald (quasi um die Ecke) und vor allem im gleichen Kanton. Da es große kantonale Unterschiede gibt.
Du musst als erstes mit deinem Arbeitsvertrag zur Gemeinde gehen und dich anmelden. Manchmal macht das der Arbeitgeber für einen,aber eher selten.
Da beantragst du deinen Ausländerausweis. Du wirst einen L Ausweis bekommen (gültig für 1 Jahr), da dein Vetrag befristet ist.
Dein Konto kannst i.d.R mit deinem Arbeitsvertrag und Reisepass beantragen. Du braucht dafür nicht deinen Ausländerausweis. (Im Grunde kann nämlich jeder ein einfaches Sparkonto eröffnen der das will)
Wahrscheinlich wird dir dein Arbeitgeber anbieten dich bei der Krankenversicherung anzumelden.
Ist vielleicht am Anfang am bequemsten, da du dich dann nicht durch den Gebührendschungel kämpfen musst und einfach abgesichert bist.
Da du dich in Deutschland bei deiner gesetzlichen KV abmelden musst /wirst solltest du dich ziemlich schnell darum kümmern.
Bitte,bitte warte nicht 3 Monate und sei in dieser Zeit ohne Versicherungsschutz!!!!!!!
Wichtig für deine Rückkehr nach Deutschland ist, sich bei der Abreise aus der Schweiz von der schweizer KV eine Versicherungs Bestätigung ausgeben zu lassen, damit du problemlos wieder in die deutsche gesetzliche KV aufgenommen wirst.
Sim Karte hast du schon? Darf ich fragen welcher Anbieter? Vielleicht kann ich dir da noch nen Tip geben.
Ansonsten kannst du dich gerne auch per PM bei mir melden und verraten wo du anfängst?
Liebe Grüße,
Leosana