Hallo,
mich würde mal interessieren, ob bei Ausfallentschädigungen in der Gastronomie Umsatzsteuer abgeführt werden muss? Im Umsatzsteuergestz und den Zusatzverordnungen konnte ich nichts finden und die Auskünfte von Handelskammern und verschiedenen Hotels widersprechen sich leider....
Kann mir da jemand weiterhelfen, weil es muss doch irgendwo entsprechend geregelt sein. Oder es hinterziehen recht viele die Umsatzsteuer....
Gruß und schönes Wochenende,
Hallalla
Also mir fällt jetzt kein Grund ein, warum keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erhoben werden sollte?!
Es wird ein Umsatz erbracht, also muß auch die Steuer aufgeschlagen werden. Wie und wodurch der Umsatz am Ende zustande kommt, ist doch völlig irrelevant.
Schlußendlich wurde das Zimmer für den Gast bereitgestellt und bereitgehalten - mit allen Kosten für das Hotel. Was der Gast mit diesem Zimmer macht oder nicht, kann dem Hotel umsatzsteuertechnisch egal sein.
Das einzige mehrwertsteuerfreie Produkt/Dienstleistung, das ich in Deutschland kenne, ist Porto. Allerdings bin ich Sachen Steuer und Buchhaltung nicht wirklich der Profi, von daher spiegelt der Beitrag lediglich meine persönliche Meinung wieder.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Sitze hier gerade in meinem Betrieb an der Rezeption und langweile mich zu Tode. Wir haben gar nichts zu tun.
Zum Thema: Hatte gestern den Fall das einer NoShow nicht zahlen wollte. Ich mag so Leute nicht. Selber Schuld. Musste alles blechen
Und? Wurde Mehrwertsteuer für den Posten berechnet?
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Wir haben im Betrieb Fidelio und da ist die Warengruppe No Show voreingestellt mit Steuerschlüssel 1. Aber beispielsweise die Zentrale von Dorint hat seine Häuser angewiesen, bei No Shows keine Steuer abzuführen bzw. auszuweisen.... ❓
Hallöchen!
Ich darf mich ja im Moment im Rahmen der Hotelfachschule mit sowas rumschlagen...;-)
Also es müssen generell ALLE Einnahmen eines Hotels versteuert werden, sei es eine NoShow-RG, der Verkauf eines Firmenwagens etc.
Einzige Ausnahme, wie Alex schon gesagt hat, ist das Porto und auf Printmedien und ein paar Ausnahmen nur den verringerten Umsatzsteuersatz.
Führt ein Hotel die USt nicht korrekt ab, kann das zu horrenden Strafen führen.. kleinere Geldstrafen sind hier die Ausnahme. Außerdem: Der Umsatzsteuerkram ist für das Hotel ein durchlaufender Posten:
Kauft ein Hotel ein (z.B. Rohstoffe für die Küche), wird die mit diesem Einkauf entrichtete Umsatzsteuer in der Buchhaltung als Vorsteuer erfasst. Verkauft ein Hotel seine Leistungen/ Erzeugnisse, wird die vom Gast bezahlte Steuer als Umsatzsteuer erfasst. Zum 10. des Folgemonats wird dann ermittelt, ob das Finanzamt Geld vom Hotel bekommt oder umgekehrt.
Folglich: Ist mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen worden, erhält das Hotel eine Gutschrift vom Finanzamt. Ist die Umsatzsteuer höher, muss das Hotel blechen.
Hoffe, das hat dir weitergeholfen! 😉
*greetz*
Wir sind jetzt die, mit denen wir früher nie spielen durften...!
Man muss zwischen No Show (Gast erscheint nicht, sagt nicht ab) und Stornierung (Gast cancelt Reservierung) unterscheiden. Eine No Show-Rechnung ist umsatzsteuerpflichtig. Bei einer Stornierung handelt es sich dagegen um Schadensersatz, der weder umsatzsteuerpflichtig noch von der Umsatzsteuer befreit ist. Schadensersatz ist statt dessen "nicht steuerbar" und fällt somit nicht unter das Umsatzsteuergesetz.
Worum geht es Dir bei den Erfahrungsberichten denn?
Im Titel nennst Du No-Shows, während Du im Eingangspost von Ausfallentschädigungen sprichst.
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Man muss zwischen No Show (Gast erscheint nicht, sagt nicht ab) und Stornierung (Gast cancelt Reservierung) unterscheiden.
Jo, sehe ich eben so! bzw. is mir noch so im kopf geblieben!
Nehmen wir mal nen Beispiel: EZ=50 €
bei nicht erscheinen:
Gast zahlt 50€ -20% (wegen Frühstück und so, wort ist mir immer noch nciht eingefallen) INKL: Mwst.
->Mwst wird an das finanzamt angegeben
bei canceln:
Gast zahlt 50€ -20% (wegen Frühstück und so, kennt ja jeder sicherlich, mit fällt jetzt das wort nicht ein)
-> Mwst kann der "Gastwirt" behalten, steckt also 16% von 50€ in die eigene tasche! Muss aber auf der Rechnung stehen "MWST ist nicht im Preis enthalten"
hoffe ihr kommt mit meinem Kaudawelsch klar 😳
Hallo Ihr,
gerade aus aktuellem anlass habe ich mich mit dem thema eingehend Beschäftigt, ich bin nämlich City Ledger und habe einen bösen Brief einer großen Firma erhalten, die sich beschwerte, dass auf einer No Show Rechnung Mehrwertsteuer Steuer nicht erhoben werden kann.
Es gibt einen Unterschied zwischen "No Show" und Stornierungsgebühr. Bei der Stornierungsgebühr handelt es sich um einen Schadenseratz, und dieser ist nicht Steuerbar.
Ein echter Schadenersatz ist der Fall, wenn ein Leistungsaustausch nicht statt gefunden hat, das heisst also bei der stornierung eines Zimmers, denn dann wurde von dem Hotel keine Leistung erbracht, es wurde kein Zimmer bereit gestellt.
Bei einer No Show ist es so, dass das Hotel das Zimmer bereit gestellt, also eine Leistung erbracht hat, die lediglich nicht in Anspruch genommen wurde, weshalb es sich hier nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt.
Das bedeutet, dass eine No Show Rechnung sehr wohl steuer enthalten muss, eine Stornierungsgebühr aber keine Steuer enthalten darf.
Das ist auch nachzulesen im Umsatzsteuergesetz, §1, Artikel 3, Punkt eins.
Cheers
So, heute fragte sich nun jeder bei der Prüfung, ob die MWSt. zu berechnen ist oder nicht.
Das, was Catzchen schreibt, findet sich auch hier wieder:
http://www.dehoga-bundesverband.de/home/page_sta_1861.html
A B E R !
In der heutigen Prüfungsaufgabe des Fachs "Gästeempfang und Beratung" war eine No-Show-Rechnung zu erstellen. Im Einleitungstext waren jedoch Stornogebühren angegeben.
Die Aufgabenstellung lautete ungefähr so:
"Übernachtungspreis: EZ 87 € inkl. 12 € Frühstück. Veranstalter storniert am 9. Mai (Veranstaltung vom 11. bis 13. Mai) 10 der Einzelzimmer, wovon Sie 2 anderweitig verkaufen konnte. Erstellen Sie eine No-Show-Rechnung [in ganzen Sätzen] unter Beachtung des folgenden AGB-Auszuges:
Stornierung bis 7 Tage vor VA-Beginn: Stornierungsgebühr 60 %
Stornierung bis 4 Tage vor VA-Beginn: Stornierungsgebühr 70%
Stornierung bis 2 Tage vor VA-Beginn: Stornierungsgebühr 80%
So, beide Begriffe werden verwendet! Ist es nun Stornierung oder No Show?! Denn dies ist ja wichtig, um zu wissen, ob MWSt. abgerechnet wird oder nicht.
No-show: Lässt der Gast die gesetzliche Stornofrist verstreichen, ist es aus rechtlicher Sicht unerheblich, ob er nach Ablauf der Frist storniert, also seine Anreise in obigem Beispiel erst eine Woche vor Anreise absagt, oder ob er nichts tut...
(Quelle: http://www.dehogaow.de/nl/storno.htm )
Was ist nun die gesetzliche Stornofrist ?!
Zwar hat der Gast eine der Fristen beachtet (die letzte), jedoch wurden auch Fristen überschritten!
Ich habe gerechnet:
87 € - 12 € Frühstück = 75 €
80% von 75 € = 60 €
60 € x 8 Zimmer = 480 € x 2 = 960 €
Aber ich habe mit MWSt. gerechnet ...
Alles in allem nicht besonders eindeutig ... 😆
Servus,
also ich denk mal hier hat die IHK einen fehler gemacht, nämlich storno=no-show!
aber das dumme daran, ich hab mit 10 statt 8 personen gerechnet.. und das frühstück auch ned abgezogen, also die ganze aufgabe versemmelt 🙁
Lächle jeden Tag!
Servus,
also ich denk mal hier hat die IHK einen fehler gemacht, nämlich storno=no-show!
aber das dumme daran, ich hab mit 10 statt 8 personen gerechnet.. und das frühstück auch ned abgezogen, also die ganze aufgabe versemmelt 🙁
Ja aber ich weiß doch garnicht ob das stimmt 🙁 Ich fand das nur so komisch, dass das Frühstück extra ausgewiesen war, obwohl es inklusive war - deswegen bin ich meinem Gefühl nachgegangen.
Ob es ein Fehler war, kann ich jetzt noch nicht eindeutig sagen. EINDEUTIG IST, DASS DIE AUFGABENSTELLUNG NICHT EINDEUTIG WAR!
Denn die IHK hat mehr oder weniger Storno dem No-Show gleichgesetzt, bzw. verlangt, eine No-Show-Rechnung zu erstellen. Laut DEHOGA ist da nämlich der Unterschied. Und No-Show ist umsatzsteuerpflichtig.
Leider finde ich hier:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__1.html
nichts entsprechendes, was uns da weiterhelfen könnte ... der Link führt zu Umsatzsteuergesetz, §1, Artikel 3, Punkt 1 (siehe Beitrag oben von Catzchen)
...
Also irgendwas ist da nicht ganz rein! Zumal in der Empfangsaufgabe für Frankfurter das gleiche war ... Stornierung und trotzdem No-Show-Rechnung erstellen. Wobei da glaube ich die Frist abgelaufen war, das kann ich jetzt nicht mehr sicher sagen.
also ich hab da die 12euro für früchstück auch nicht abgezogen...( weil wir haben am montag in der schule auch noch alte prüfungen gemacht und da war auch irgendwas mir inkl. aber das müssten wir das auch noch zurechnen).
also echt keine ahnung.
hat bei und aber auch jeder anders gemacht, ich hab auch nciht mit 80 % sondern mit 50 % gerechnet...
ich kann das alles echt überhaupt nicht einschätzen.
Ich rechne mit dem schlimmsten und hoffe das Beste 🙂 !!
Wünsche allen viel Glück morgen für die schriftliche Prüfung 🙂 !! Wir schaffen das 🙂
Ja, bei uns hat es auch J E D E R anders gemacht ... Aber wenn die Prüfer sehen dass das in die Hose ging ... dann hoffe ich, dass sie echt kulant bewerten ... Dürfen uns jetzt nicht verrückt machen lassen 🙂