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Abgabe von Aspirin an Gäste!

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(@sarah_19)
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Themenstarter
 

Hallo Ihr lieben da Draußen!

Wußtet Ihr schon, das man keine Asperin im Hotel an Gäste geben darf?
Wenn das rauskommt kann es ganz schön ärger geben!! Und evtl. kommt dann noch Schmerzensgeld dazu, wenn dem Gast dadurch was ernstes passiert.

Genaueres werde ich in den nächsten Tagen noch schreiben.
Wenn Ihr schon was wissen wollt schreibt mir!

Gruß Sarah

 
Veröffentlicht : 03/11/2004 7:51 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Das stimmt so nicht!

Natürlich kannst Du dem Gast nicht einfach Medikamente geben, ohne daß er die Nebenwirkungen kennt. Schließlich ist das Hotel keine Apotheke.

ABER:
Wenn der Gast über die Neben-/Nachwirkungen aufgeklärt wird, kann man ihm auch einfache Medikamente geben.
In meinem Ausbildungsbetrieb gab es dafür einen kleinen Zettel, á la "Die Ihnen ausgehändigten Medikamente können Nebenwirkungen haben. Eine ausführliche Anleitung liegt am Empfang für Sie bereit. blabla" (so ähnlich jedenfalls).

Ich persönlich habe jedem Gast die Packungsbeilage angeboten (lag neben den Tabletten) und ihn darauf hingewiesen, daß er sie lesen muß. Meistens (Immer) sagen die Gäste "Kenn ich schon." oder winken ab. Und ab da war ich raus.

Man kann Gästen einfache Medikamente ausgeben, wenn man sie über die möglichen Folgen aufklärt. Wird das nicht gemacht und der Gast reagiert allergisch auf die Tabletten, hat man ein ziemlich ernstes Problem, da hast Du recht.
Das ist eben der schmale Grat zwischen Gastfreundschaft und Vorschriften. 😉

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 04/11/2004 12:48 am
Hofa1981
(@hofa1981)
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in meinem ausbildungsbetrieb haben wir das etwas andres gemacht, war aber wahnsinng umständlich.

Haben dem Gast jedesmal einen vorgefertigten Zettel vorgelegt denn er unterschreiben musste.

Keine Unterschrift = kein Aspirin

Gäste fanden das natürlich alle recht affig, anders ging es aber nicht.

Geht nicht, gibts nicht !!

 
Veröffentlicht : 04/11/2004 12:56 am



(@hofahh)
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Abgabe von Aspirin an Gäste ist immer schon ein "heikles" Thema gewesen. Generell ist es so,daß Hotels keine Medikamente an Gäste abgeben dürfen. Man kann dieses jedoch "umgehen", wenn man z.B. Aspirin an den Gast ausgibt und ihn dafür unterschreiben läßt (wieviel er bekommen hat und daß er das Aspirin auf "eigene Gefahr" nimmt).

Man kann natürlich auch "privat" jemandem eine Tablette geben - ich würde aber ddazu raten, niemals was anderes als Aspirin zu geben.

In meinem Hotel ist es ganz klar geregelt - keine Medikamente an Gäste. Wenn, dann aus der Apotheke holen und sei es Aspirin.

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 04/11/2004 10:35 am
Buffy
(@buffy)
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Man kann natürlich auch "privat" jemandem eine Tablette geben - ich würde aber dazu raten, niemals was anderes als Aspirin zu geben.

So ähnlich wird das bei uns gehandhabt... Uns wurde immer gesagt, wenn wir einem Gast Aspirin geben, dann sollen wir sagen, dass das unsere eigenen sind. Allerdings würde mich jetzt mal interessieren, ob wir persönlich dann haften müssen, wenn was passieren würde... oder gibt es da unterschiede? 🙄

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 06/11/2004 3:03 pm
(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

Tja, das ist allerdings eine sehr gute Frage - müßte man mal durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. 😮

Mein persönliches Empfinden ist schon so, daß man doch sehr unterscheidet zwischen der privaten Ausgabe von Aspirin oder der offiziellen durch das Hotel. Nicht umsonst gibt es Hotels, die "offiziell" Aspirin ausgeben und sich vom Gast unterschreiben lassen, daß das Hotel für evtl. Nebenwirkungen haftet bzw. ihm die "Risiken" bekannt sind.

Ich denke, daß bei der privaten Abgabe von Medikamenten die Frage der Haftung nicht wirklich groß ausgelegt wird - im Gegensatz zur "offiziellen".

Es ist halt ein schwieriges Thema, das Aspirin für Gäste. Ich persönlich habe mich dafür entschieden, daß ich generell KEIN Aspirin an Gäste ausgebe egal ob "privat" oder "offiziell" - wenn es wirklich dringend ist, gibt es immer noch Notapotheken nachts...

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 07/11/2004 12:11 am



(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

So - ich habe mal eine e-mail an das Bundesministerium für Justiz geschrieben. Vielleicht könne die ja weiterhelfen - sobald eine Antwort eingegangen ist, werde ich natürlich berichten.

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 07/11/2004 12:44 am
(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

So - habe Post vom Bundesjustizministerium bekommen. Die Anfrage wurde ans Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet - sie sind nicht zuständig. 🙄

Dafür wurde mir netterweise ein Link mitgeteilt - nun liegt das Arzneimittelgesetz in voller Schönheit vor mir 😮 - mal sehen, ob ich was finde..

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 10/11/2004 6:10 pm
Hofa1981
(@hofa1981)
Beiträge: 309
Reputable Member
 

fleißig, fleißig.... 😉

Geht nicht, gibts nicht !!

 
Veröffentlicht : 10/11/2004 6:34 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
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😆 🙄 😆
Schreib, wenn Du schlauer und durch bist! 😀

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Veröffentlicht : 10/11/2004 11:56 pm
(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

Oh das wird dauern - das Arzneimittelgesetz in seiner vollen Schönheit hat dann doch sage und schreibe 137 (!!!) Paragraphen - da muß ich mich erstmal durcharbeiten. Aber ich habe ja Zeit im Moment 😉

Vielleicht ist ja auch das Bundesgesundheitsministerium schneller mit seiner Antwort als ich denke und ich kann schon bald eine fundierte Antwort von ministerieller Stelle zu diesem Thema kundtun..

Bis dahin - fleißig lesen und verstehen... 😆

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 11/11/2004 2:26 am
(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

So, ich habe nun die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums erhalten, die ich nun im Wortlaut wiedergebe.

"...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. November 2004. Sie stellen darin die Frage, ob ein Arzneimittel an Hotelgäste durch Hotelpersonal abgegeben werden darf.

Soweit das Arzneimittelgesetz (AMG) betroffen ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass eine berufsmäßige Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für den Endverbrauch nach § 43 AMG außerhalb der Apotheken grundsätzlich nicht zugelassen ist. Deshalb muss eine Abgabe von Arzneimitteln durch andere über die Notfallversorgung hinaus unterbleiben.

Ich weise darauf hin, dass es sich bei dem AMG zwar um ein Bundesgesetz handelt, die Überwachung und Ausführung jedoch den Ländern obliegt. Aus diesem Grund und weil die Erteilung von Rechtsauskünften den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist, steht die Auskunft unter dem Vorbehalt der Entscheidung der zuständigen Landesbehörde. Ich empfehle Ihnen daher, die für Sie zuständige Landesbehörde mit dieser Fragestellung zu befassen."

Die gängigen Schmerzmittel (Aspirin, Paracetamol usw.) gelten als Arzneimittel...

Somit dürfte sich nun diese Fragestellung auch geklärt haben...

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 18/11/2004 11:51 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Oder auch nicht. 😉
Deshalb muss eine Abgabe von Arzneimitteln durch andere über die Notfallversorgung hinaus unterbleiben.
Nur muß jeder für sich selbst entscheiden, was eine Notfallversorgung ist. 8)
Und dann finde ich die Handhabung mit dem Haftungsausschluß per Unterschrift ganz gut.

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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 28/11/2004 1:53 am
(@fraenky)
Beiträge: 16
Active Member
 

Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber für mich gerade wieder aktuell geworden.

Unsere Gäste fragen immer öfter nach Aspirin und ich muss sie jedes Mal an die Apotheken verweisen, die Notdienst haben (bin übrigens Nighty).

In meinem alten Hotel hatten wir ein vorgefertigtes Formular, auf dem der Gast unterschrieben und somit auf jegliche Haftungsansprüche verzichtet hat. Die Nebenwirkungen der Medikamente konnte er natürlich immer aus den Beipackzetteln entnehmen.

Meine jetzige Abteilungsleiterin weigert sich strickt, Aspirin anzuschaffen - einfach mit dem Hinweis, daß es nicht erlaubt ist. Ich persönlich sehe es als kleine Dienstleistung am Gast, der nachts wg. Kopfschmerzen sicherlich nicht den Apo-Notdienst anrufen und daraufhin das Hotel verlassen wird, um sich 'ne Schachtel Aspirin zu holen.

Habt ihr denn vielleicht vorgefertigte Formulare, mit denen ihr arbeitet? Und wenn ja, könntet ihr mir da bitte mal das ein oder andere zukommen lassen, damit ich meine AL vielleicht doch noch umstimmen kann??

Schonmal Danke im Voraus & noch'ne ruhige Schicht ;o)

Lg,
Fränky

 
Veröffentlicht : 01/06/2007 7:13 am
mell
 mell
(@mell)
Beiträge: 125
Estimable Member
 

Wir haben dafür keine Formulare,
haben auch keine Tabletten auf der arbeit,
wenn jemand danach fragt, sucht immer ein Mitarbeiter in seinen Spind nach, ob noch was da ist!
Ist zwar auch verboten, aber meiner Meinung nach auch als Dienstleistung anzusehen!!!

Frag doch noch mal auch deinen alten Arbeitgeber! (Hast doch gesagt, da hattet ihr sowas...) 😉

MFG

Es gibt nichts was es nicht gibt!!!
&
Jeder ist ersetzbar!!!

 
Veröffentlicht : 01/06/2007 10:55 am



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