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BAB-Berechnung

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(@mikexx87)
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Wer kann bab anfordern??

 
Veröffentlicht : 01/10/2007 12:16 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Jeder.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 01/10/2007 1:13 a.m.
sammy
(@sammy)
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Aber nicht jeder bekommts...... 🙂

Schau mal hier http://babrechner.arbeitsagentur.de/

♫♪♫♪ Die Hotelfachsuche ➡ eine tolle Funktion die man auch benutzen kann! 😉 ♫♪♫♪ ♫♪

 
Veröffentlicht : 01/10/2007 4:52 a.m.



tobli
(@tobli)
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Hallo Mike,

BAB kann jeder anfordern richtig, macht wohl aber nur Sinn, wenn man die Rahmenbedingungen erfüllt. Sprich:

- Erstausbildung
- Eigene Wohnung
- Deine Eltern sind keine Millionäre 😉

Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 01/10/2007 8:42 a.m.
(@glucke)
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*lach* - tobli

dazu muss man nicht mal Millionär sein damit es abgelehnt wird.

Ich bin im Büro ... mein Mann Maurer (Winter - Schlechtwetter)

und meine Kleine bekommt für 12 Tage Arbeit 27,95 RAUS ... das sind umgerechnet 2,00€ am Tag ... zweimal in der Woche Berufschule (à 11,00€ pro Fahrt) aber das ist zu viel laut Arbeitsamt ... tja ... mir fehlen die Worte

Glucke

Benötige Hilfe wo immer ich sie bekommen kann

 
Veröffentlicht : 01/10/2007 8:08 p.m.
tobli
(@tobli)
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Hallo Gucke,

ich glaub ich steh gerade voll auf dem Schlauch, aber ich versteh Deinen Beitrag irgendwie so gar nicht. 🙂

Deine Tochter verdient für 12 Tage Arbeit 27,95€ ???? Macht sie denn überhaupt eine Ausbildung bei nur 12 Arbeitstagen?

Ich bin ratlos ....

Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 02/10/2007 2:58 a.m.



(@glucke)
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Hy Tobi,

es gibt keine Fragen, die man nicht lösen kann 😉

Sie hat am 19.08. mit ihrer Lehre angefangen ...
und bis zum 1 Lohnzettel waren es dann genau 12 Tage
die sie arbeiten mußte.

Die 27,95 sind Tatsache ... ich bin mal gespannt, was ihr
bei einem vollen Arbeitsmonat zur Verfügung steht.

Wenn ich das so hoch rechne wird da nicht viel übrig bleiben.
Ihr werden 284,... (und irgendwas) schonmal für Zimmer und Essen abgezogen.
Dann kommt noch Geld für Dirndl und Blusen dazu. Aber da liegt uns nóch kein Betrag vor.

Aber wie sagte uns der nette Mensch beim Arbeitsamt:
Sind sie doch froh, dass ihre Tochter eine Ausbildung hat ...

das sind wir ja auch ... aber zumindest hatten wir bei diesem BAB mit den Fahrkosten in die Berufschule gerechnet ...
Macht aber nichts ... wir schaffen das und müssen uns bei keinem "Amt" dankbar fühlen für die Großzügigkeit

Liebe Grüße
Glucke

Benötige Hilfe wo immer ich sie bekommen kann

 
Veröffentlicht : 02/10/2007 9:03 p.m.
tobli
(@tobli)
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Hallo Glucke,

da erklärt sich doch schon einiges von selber ... 🙂

Mit dem Thema BAB bin ich zufällig sehr vertraut.
Hab mir die Daten nochmal rausgesucht und gebe es hier mal ganz unverbindlich und ohne Dich belehren zu wollen wieder. Vielleicht hilft es ja auch anderen die Fragen zum Thema haben. Sind ja schon zu Hauf hier aufgekommen.
Also mit dem BAB ist das so: (Nehm jetzt mal Euer Beispiel)

Für den Lebensunterhalt Deiner Tochter werden grundsätzlich monatlich zugrunde gelegt:

- als Grundbedarf 310 €
- Pauschale für Miete 133 €
- Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten
133 Euro übersteigen (= 77 Euro), höchstens 64 €
- Bedarf für Arbeitskleidung 11 €
- Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und
der Ausbildungsstätte (Monatskarte) 41 €
- Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat 14 €

Gesamtbedarf 573 €

Mehr darf kostet das Leben eines Azubis nach Papa Staat nicht ... 😉

Von diesem Bedarf wird die Ausbildungsvergütung plus ein Freibetrag von 52 € abgezogen. Die Differenz tragen entweder Du und Dein Mann in Form von Unterhalt oder die Arbeitsagentur in Form von BAB oder beides wird kominiert.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, Deine Tochter würde den Tariflohn NRW also ca. 385 € netto bekommen, dann ergibt sich:

- Bedarf 573 €
- Lohn 385 €
- Freibetrag 52 €

Restbedarf 136 €

Für den Restbedarf wird nun Euer Einkommen betrachtet. Dabei zugrunde liegend, dass Ihr einen Freibetrag von 1440 € (verheiratet) [(alleinerziehend: 1308 €) (verheiratet > 1 Kind: 1440 € + 435 € für jedes weitere Kind das bei den Eltern lebt)] habt.

Mal angenommen Ihr verdient zusammen netto 1550 €
Freibetrag 1440 €

Bleiben 110 €

von denen Ihr 50 % (pro Kind 5 % mehr) für den Unterhalt anrechnungsfrei habt den Rest müsst Ihr Eurer Tochter als Unterhalt auszahlen. Die dabei entstehende Differenz erhält Deine Tochter als BAB.

Restbedarf 136 €
50 % von 110 € 55 €

BAB Anspruch 81 €

Zusätzlich könnt Ihr natürlich wieder Kindergeld beantragen, soweit Deine Tochter noch nicht älter als 25 Jahre alt ist.

Kannst das ganze ja mal an Hand Eurer realen Zahlen nachrechnen und schauen, ob da alles glatt gelaufen ist. Zusätzlich könntet Ihr natürlich überlegen evtl. Wohngeld zu beantragen. Wohngeld bekomt man allerdings nur, wenn man defenitiv kein BAB erhält. Man braucht also zur Beantragung die Ablehnungsbescheinigung.

Generell finde ich aber das man als Azubi schon relativ gut leben kann mit dem Geld was man erhält (Sprich: Lohn + Kindergeld + Unterhalt/BAB).

Desweiteren ist BAB, meiner Meinung, ja kein Geld für das Du oder Deine Tochter "Dankbar" sein muss, schließlich bezahlst Du und Dein Mann dafür doch jahrelang Sozialabgaben, damit Du bzw. auch Deine Familie im Fall der Fälle auf diese oder andere Hilfen zurückgreifen kannst. Es ist Euer Recht im deutschen (Noch)sozialstaat BAB zu bekommen. Vorausgesetzt man erfüllt die Rahmenbedingungen, versteht sich aber glaube ich von selber.

Hoffe Dir, aber auch vielen anderen die in Zukunft fragen zum Thema BAB haben, geholfen zu haben.
Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 03/10/2007 3:41 a.m.
(@glucke)
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Hi Tobi,

ich denke Deine Rechnung geht soweit auf. Also zumindest
wurde unser BAB abgelehnt.

Aber wie Du erwähnst kann man jetzt Wohngeld beantragen ...
wo mach ich das? Muss ich das in Rheinland-Pfalz (Ausbildungs-
betrieb + Unterbringung) oder in Bayern (Wohnsitz) beantragen?
Und bei welchem Amt muss ich mich da melden? Muss sowas
immer irgendwie telefonisch regeln um an die entsprechenden
Anträge zu kommen.

Vielen Dank schonmal für Deine Hilfe. Ich bin ja um jeden Rat dankbar 😉

Glucke

Benötige Hilfe wo immer ich sie bekommen kann

 
Veröffentlicht : 03/10/2007 8:15 p.m.



sammy
(@sammy)
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...........Muss ich das in Rheinland-Pfalz (Ausbildungs-
betrieb + Unterbringung)...........

Mich würde mal interressieren wo sie in Rlp ist und in welchem Betrieb. evtl können ja auch "Kollegen" hier ausm Forum aus der Nähe bei bestimmten Dingen helfen? 😉

Lg Sammy

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Veröffentlicht : 03/10/2007 11:37 p.m.
tobli
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Hallo Glucke,

naja wenn Euer Antrag auf BAB abgelehnt wurde und die Daten in etwa hinkommen, dann wohl sicher aus o. g. Gründen ...

Mit dem Thema Wohngeld hab ich mich leider noch nie sonderlich auseinandergesetzt, weiß aber, dass bei uns in Bochum die Wohngeldkasse dafür verantwortlich ist. Bei uns haben die ihren Sitz mit im Rathaus. Kannst Du aber bestimmt im Rathaus / Bürgerbüro der jeweiligen Stadt schnell telefonisch erfragen.
Logisch wäre für mich, wenn Ihr den Antrag bei der Kommune einreicht in der auch die Leistung gezahlt wird, also Rheinland Pfalz (den Antrag gibt es hier klicken).

Ansonsten kann ich Dir nur die Seite www.wohngeldantrag.de nahe legen. Hab mich gerade mal ein wenig da eingelesen und muss sagen, dass die Seite umfangreiche und scheinbar sehr gute Informationen zum Thema bietet. Es werden sogar Videos zum Ausfüllen der Formulare gezeigt ...

Vielleicht ist Sammys Vorschlag gar nicht so schlecht. Hab aus Deinem anderen Thread gelesen, dass Deine Tochter ja scheinbar am Ausbildungsort nicht sehr viel Hilfe erhält. Mit 15 Jahren ist das bestimmt alles nicht sehr leicht, Fremde Leute, das erste mal so lange und soweit weg von zu hause, etc ... Da ist Deine Reaktion auch sehr nachvollziehbar!
Also vielleicht besprichst Du es mal mit Deiner Tochter und Ihr könnt ja nur mal den Ort angeben in dem sie die Ausbildung macht und wenn jemand Lust und Zeit hat kann er / sie sie vielleicht ein bißchen "unter seine / ihre Fittiche nehmen".

Ich möchte Dir hier nicht zu nahe tretten, aber ein kleinen Kritikpunkt habe ich auch, der auch im anderen Thread sehr extrem angesprochen wurde. Manchmal ist es besser (meine eigene Erfahrung), wenn man nicht versucht alle Schritte für sein Kind zu gehen, machmal reicht es schon sie in eine bestimmte Richtung zu schubsen und dann laufen sie von alleine. Gerade in unserer Branche ist (auch bei Azubis, egal welchen Alters) eine große Portion Eigenverantwortung und Engagement sehr wichtig, denn schnell wird man dazu angehalten selbstständig und selbstverantwortlich zu arbeiten und dann kannst Du nicht mehr helfen. Aber wie gesagt ich kann Deine Reaktion sehr gut verstehen. Es ist wahrscheinlich die normalste Reaktion der Welt für eine Mutter und ich muss sagen, dass ich es sehr gut finde Deiner 15 jährigen Tochter diese Chance zu geben. Meine Eltern hätten es mir nicht mit 15 Jahren erlaubt!

Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 04/10/2007 1:46 a.m.
(@mikexx87)
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muss man das bab irgendwann zurückerstatten??

 
Veröffentlicht : 26/11/2007 10:20 p.m.



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Nur wenn nachträgliche Berechnungen ergeben, dass Du zuviel bekommen hast.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

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Veröffentlicht : 26/11/2007 10:38 p.m.
(@lucullus)
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Ich habe schonmal studiert, spielt das wohl eine Rolle (bzgl. Erstausbildung?)

 
Veröffentlicht : 28/11/2007 3:47 p.m.
tobli
(@tobli)
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Hallo Lucullus,

lediglich Berufsausbildungen sind bei der BAB Beantragung relevant.

Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 28/11/2007 6:06 p.m.




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