Moin moin,
ist zwar schon etwas älter das Thema, aber gerade für mich wieder aktuell.
Also bei mir ist es so, dass ich eine Vorausbildung zum Bürokaufmann gemacht habe, daraufhin einen Ausbildungsvertrag über 2,5 Jahre abgeschlossen habe und nun einen Verkürzungsantrag auf 2 Jahre stelle, nach ablauf des 1. Lehrjahr.
Das ist, lt. IHK, auch überhaupt kein Problem.
Bei mir stellt sich nun auch nicht wirklich die Frage, ob ich die Mittelstufe übersüringe oder nicht, denn ich würde eher sagen, dass das 3. Lehrjahr einfacher ist selbst zu handeln, da die Blocks 5 und 6 sowieso nur der Wiederholung dienen und die kann man auch alleine durchführen, sodass man im 3. Lehrjahr nur effektiv einen Block an Stoff mitbekommt, wogegen es in der Mittelstufe 3 ganze Blocks sind, die man Lernstoff beigebracht bekommt.
Ich würde also die Mittelstufe eher durchziehen, als die Oberstufe, zumal die Oberstufe für mich, als Bürokaufmann, eher noch einfacher ist, da dort hauptsächlich Hoteloorganisation dran kommt und Organisation im Allgemeinen habe ich ja schon 3 Jahre hinter mich gebracht.
Wie weit seid ihr denn jetzt mit euren Erkenntnissen gekommen, was eure Regelung angeht, hat das alles so hingehauen?
@Kaja247
Bei mir bleibt alles wie es ist, 1. LJ und 2. LJ Vergütung.
Gruß
Quin Tulop
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hallo,
momentan bin ich im 2.LJ in einem 5sterne Haus und wollte jetzt meine ausbildung auf 2,5 jahre verkürzen, also winterprüfung 2010.
ich hab vor meiner ausbildung abitur gemacht und habe in der BS einen notenschnitt von 1,5. Im betrieb habe ich bis jetzt immer gute beurteilungen bekommen
Mein Betrieb hat mir im februar gesagt, dass wir eine begründete stellungnahme bzgl. lehrzeitverkürzung schreiben sollen.
Letzte woche wollte ich den brief abgeben, da meinte die Personalabteilung ich hätte mich im dezember darum kümmern müssen(also ein jahr vor dem gewollten prüfungstermin).
jetzt ist meine frage, ob es eine möglichkeit gibt zu verkürzen ohne dass der betrieb zustimmt??
vielen dank schonmal für eure antworten
@steff88:
also ich verkürze auch meine Ausbildung um ein halbes Jahr und ich musste ein halbes Jahr vor Prüfungstermin alles fertig haben und abschicken!
Und vielleicht denkt dein Chef, jetzt hat sie Pech gehabt, aber so ist es nicht!
Aus welchem Bundesland bist du denn?! Weil ich bin in Hessen und da steht bei der IHK, dass man es bis zum 3. Freitag im August fertig haben soll für die Prüfung im Winter 2010/2011
Guck mal hier:
http://ihk-kassel.de/index.cfm?CFID=9035301&CFTOKEN=36369532&at=Aus%2D%20und%20Weiterbildung&menu_ac1t=Leitseite&menu_ac2t=IHK%20%2E%20Die%20Ausbildung&menu_ac3t=Pr%C3%BCfungen%20Ausbildung&menu_ac4t=Anmeldung%20Abschlusspr%C3%BCfung%20%2F%20Anmeldeschluss&menu_ac5=0&pt=AuW%5FAusbildung%5FPruefungenAusbildung%5FAnmeldungAbschlusspruefung
sorry, dass es so lang geworden ist, kannst auch nur auf www.ihk-kassel.de (oder bei welcher IHK du halt gemeldet bist) gehen, dann links auf Aus- und Weiterbildung, dann IHK, die Ausbildung, dann ein bisschen runterscrollen und auf Prüfungen Ausbildung, dann wieder runterscrollen und auf Anmeldung Abschlussprüfung/ Anmeldeschluss
Hoffe ich konnte dir helfen!
Lg die Sweeteet 😉
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, um so mehr funkelt und strahlt der Stein; so sollten wir uns auch sehen...
Wir mögen Menschen wegen ihrer Qualitäten, doch lieben wir sie wegen ihrer Fehler...
also ich bin inbayern, und hab die info von meinem lehrer, dass des bis anfang august geht.
aber was mach ich, wenn der betrieb sich weigert. bei dem formular muss ja auch der betrieb eine begrüdung abgeben, der mir ja dann fehlt.
also bei mir musste keine Begründung drinstehen nur eine Unterschrift von meinem Chef! Und von mir halt und ja Anfang August steht ja auch bei der IHK, bei welcher bist du denn?! Da wird es sicher auch stehen und das Formular kannste dir runterladen und ausfüllen und ich musste nur das letzte Zeugnis nachreichen, also in deinem Fall das, was du jetzt im Sommer kriegst musst du dazu tun!
LG
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Hallo Steff88,
es ist vollkommen egal, ob der Betrieb das will oder nicht.
Laut § 45 BBiG ist die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung Sache der Kammer.
Wortlaut:
"(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden
und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit
zur Abschlussprüfung zugelassen werden,
wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen."
Das heißt also, wenn du überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb, sowie in der Berufsschule erbringst, kannst du auch ohne Einwilligung des Ausbildungsbetriebes frühzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Der Betrieb muss hierzu eine Beurteilung über deine Arbeitsleistungen abgeben und dies !wahrheitsgemäß!.
Die schulische Beurteilung stellt dein letzte Berufsschulzeugnis dar.
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dass alles durchgeht, solltest du in beiden Teilen 1,X stehen haben, wobei die Beurteilung des Betriebes natürlich in Worten erfolgt, sollte aber eine überdurchnschnittliche Leistung ergeben.
Man muss aus den Beurteilungen erkennen können, dass dir in (Bsplw.) 2,5 Jahren die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden, die normalerwise in 3 Jahren vermittelt werden.
Schöner ist es natürlich immer, wenn man es gemeinschaftlich mit dem Betrieb angeht.
Wenn du aber unbedingt raus willst und es nicht mehr aushälst und dein Betrieb es dir sowieso versagt, dann würde ich diesen Schritt gehen und einmal mit deinem zuständigen Berater bei der IHK sprechen.
Den kann dir mit Sicherheit deine Schule nennen.
Viel Glück und vor allem Erfolg 😉
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Hallöchen!
ich würde auch gerne meine Ausbildung zur Hotelfachfrau auf 2 Jahre verkürzen....ich bin 22 Jahre alt, habe Abi und einen Notendurchschnitt von 1,4! Ich bin jetzt mit dem ersten LJ bald fertig und in der Berufsschule hat man mir gesagt, dass man eine Verkürzung auf 2 Jahre nach diesem Schuljahr im Betrieb beantragen muss (Bayern). Im Betrieb wussten die nun aber gar nichts von der 2 Jahres- Möglichkeit...nun habe ich Sorge, dass die mir das nicht genehmigen...
Ausserdem habe ich einen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben....ich wollte schon von vorne herein auf 2,5 Jahre verkürzen, dachte aber, dass das nicht in den Vertrag muss, da die Schulnoten ausschlaggeben für die Verkürzungn sind. Wäre es denn theoretisch Möglich, nach 2 Jahren die Prüfung zu machen und wenn mein Hotel den Vertrag nicht kürzen will, trotzdem dort bis zum Vertragsende zu arbeiten? Als Festangestellte sozusagen?
Hui ich bin ein bisschen verwirrt 😐 und hoff ich hab nicht allzu wirr geschrieben....ich möchte UNBEDINGT auf 2J verkürzen und nun hab ich nach dem Telefonat (sie wollte sich bis Ende nächster Woche kundig machen) Schiss bekommen, dass die mich nicht lassen....
Hallo Lisina,
das ist doch genau der Fall, den ich zuvor beschrieben habe.
Ich habe auch auf 2 Jahre verkürzt, ohne Abi.
Generell ist es auch möglich nur 1,5 Jahre zu lernen, es muss nur sichergestellt sein, dass du alle Inhalte der Ausbildung vermittelt bekommen hast, die du normaler Weise in 3 jahren lernst.
Das bedeutet natürlich auch einen kleines gewissen mitspielen des Betriebes, denn in der Regel kommt man erst im 3. LJ an die Rezeption, das müsstet du natürlich schon vor dem Ablauf des 2. LJ erledigt haben.
Auf 2 Jahre verkürzen ist schon sehr schwierig, wenn dein Betrieb nicht mitspielt.
Darauf bestehen würde ich nicht unbedingt. Setz dich mal hin und schreib Vor- und Nachteile für deine Verkürzung auf 2 Jahre auf und versuche die Aspekte, die gegen die Verkürzung sprechen zu entkräften.
Und wenn du dann ins Gespräch gehst mit deiner Chefin/Personalerin/Ausbilderin kannst du ihr klar und sachlich sagen warum es gut wäre, dass du auf 2 Jahre verkürzt, zumal du ja in der Schule gut zurecht kommst, wenn deine betriebliche Leistung ebenfalls stimmt sollte dagegen nichts sprechen.
Viele Grüße
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Hi zusammen!
@ Lisina:
Wenn dein Betrieb nicht mitspielt, könnte es sich als sehr schwierig gestalten, denn ich weiß nicht ob es überhaupt möglich ist, ein ganzes Jahr zu verkürzen?! Aber wenn du mal bei der zuständigen IHK anrufst können die dir bestimmt weiterhelfen! Wenn du Pech hast, kommt vielleicht auch sowas von wegen selber schuld, du hättest ja auch auf 2 1/2 Jahre bestehen können vorher schon, weil du Abi hattest, aber frag mal nach, würde mich auch interessieren!!!
Nochmal wegen der Diskussion davor:
Wenn der Betrieb nicht zustimmt einfach aus dem Grud, eine billige Arbeitskraft noch länger zu behalten können die einem das ganz schön schwierig machen!!! Denn wenn sie dann in die Beurteilung schreiben, dass du noch nicht alles durchlaufen hast und schreiben dass sie einen für zu labil oder so halten und es deswegen ablehnen muss man doch erst mal nachweisen, dass es nicht stimmt oder?!
Lg
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Natürlich kann der Arbeitgeber mist reinschreiben, aber davon darf man ja erstmal nicht ausgehen, versuchen kann man es ja, wenn das Verhältnis eh schon gestört ist, kanns ja nur besser werden.
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