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Frage!?

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(@jjulia)
Beiträge: 28
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Huhu,

ich hab mal ne Frage:

Ich hatte in der Woche in der, der Tag der Deutschen Einheit, war....3 Tage frei...außer halt an dem Feiertag nicht!

Bekommt man bei Feiertagen, an denen man arbeiten muss, dann für diesen Tag einen anderen Tag frei? oder war das nur ne Ausnahme?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Vielen Dank!

 
Veröffentlicht : 19/11/2006 7:25 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Für Feiertage, an denen Du arbeiten musst, bekommst Du einen anderen Tag frei - außer natürlich, der Feiertag fällt auf's Wochenende, wo die "Normalen" auch kein Extra-Frei bekommen.
Da Du 3 Tage frei in der Woche hattest, sollte alles in Ordnung sein.

P.S: Wir können immer helfen 🙂

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 19/11/2006 7:46 p.m.
(@jjulia)
Beiträge: 28
Eminent Member
Themenstarter
 

Wie ist das denn wenn ich zum Beispiel Urlaub nehmen will und in der Woche gerade ein Feiertag (Karfreitag) ist? Bekomm ich den Feiertag dann automatisch frei? Oder wie läuft das ab? ❓

 
Veröffentlicht : 27/11/2006 9:46 p.m.



Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Dann beantragst Du die ganze Woche frei, sprich 7 Tage, davon sind aber nur 4 Tage Arbeitstage, also werden auch nur 4 Urlaubstage abgezogen. Jeder Urlaubsantrag sieht, glaube ich, anders aus, also musst Du schauen, ob Du das auch so angeben könntest. Es ist gerade in unserer Branche, m.E., immer wichtig alle Tage, die man frei haben will ganz genau aufzuschreiben.

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 27/11/2006 11:07 p.m.
(@chiquita)
Beiträge: 130
Estimable Member
 

Für Feiertage, an denen Du arbeiten musst, bekommst Du einen anderen Tag frei - außer natürlich, der Feiertag fällt auf's Wochenende, wo die "Normalen" auch kein Extra-Frei bekommen.
Da Du 3 Tage frei in der Woche hattest, sollte alles in Ordnung sein.

P.S: Wir können immer helfen 🙂

heisst das, wenn ich am 25. und 26.12. arbeiten muss
bekomme ich 2 andere tage frei?

 
Veröffentlicht : 28/11/2006 2:06 a.m.
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Entweder das, oder dir werden zwei Guttage aufgeschrieben.

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

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Veröffentlicht : 28/11/2006 4:01 a.m.



(@nightysb)
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... oder du bekommst dafür Feiertagszuschlag bezahlt 😉

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 28/11/2006 4:43 a.m.
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

heisst das, wenn ich am 25. und 26.12. arbeiten muss
bekomme ich 2 andere tage frei?

Vorausgesetzt, dass der 25. oder der 26. nicht auf einen Sonntag fallen. 😉

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 28/11/2006 6:02 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

@NightySB: Wieso oder?

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

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Veröffentlicht : 28/11/2006 11:15 p.m.



(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
 

Bei uns gibt es nur entweder, oder...

Ich kenne es nur so, dass man entweder frei hat, oder Guttage bekommt, oder Feiertagszuschlag gezahlt wird..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 29/11/2006 3:16 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Dann ist es aber kein Feiertagszuschlag, sondern eher eine Art Ausbezahlung der entsprechenden Guttage. Feiertagszuschlag würde oben drauf kommen, wenn man sich bereit erklärt, feiertags zu arbeiten. In unserer Branche natürlich absolut unüblich 😉

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Veröffentlicht : 29/11/2006 8:41 p.m.
(@sirvival)
Beiträge: 126
Estimable Member
 

feiertagszuschlag, hab ich schon mal gelesen das wort!

so was krieg ich nich aber dafür krieg ich nachtzuschlag hab ich festgestellt, als ich mir mal mein lohnzettel genauer angeguckt habe.
finde ich okay, als azubi. naja und in brandenburg is das gehalt ja unterste schublade, da sind 30 € mehr, weiß gar nich wie das ist, prozentual oder nen festen betrag pro nachtschicht?, schon gar nich so schlecht.

Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren! So etwas findet man ja sonst nur auf dem Strassenstrich.

 
Veröffentlicht : 29/11/2006 9:47 p.m.



(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
 

Feiertagszuschlag würde oben drauf kommen, wenn man sich bereit erklärt, feiertags zu arbeiten.

Der Feiertagszuschlag kommt ja auch oben drauf, auf das ganz normale Grundgehalt.. Ist mit der Nachtdienstzulage eigentlich ja das gleiche.. Klar kann man es auch so sehen, dass die Guttage ausbezahlt werden, aber das trifft meines Erachtens eher dann zu, wenn die Guttage bei Ende der Betriebszugehörigkeit nicht genommen werden und deshalb ausgezahlt werden..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 30/11/2006 5:38 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Richtig, aber dann verstehe ich weiterhin Deine Argumentation nicht.
Wenn Du an einem Feiertag arbeitest (und dieser nicht auf ein Wochenende fällt), hast Du Anspruch auf einen freien Tag zum Ausgleich. Ob in der selben Woche oder als Guttag sei dahingestellt. Du aber sagst (zumindest ist Dein "oder" so zu verstehen), daß Du keinen Ausgleichstag bekommst, sondern Feiertagszuschlag. Und das ist gesetzwidrig, es sei denn, der Feiertagszuschlag ist kein Zuschlag, sondern eine Ausbezahlung des "abgegebenen" Guttags. Aber dann hieße es ja nicht Zuschlag ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

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Veröffentlicht : 30/11/2006 7:43 p.m.
ShocK
(@shock)
Beiträge: 970
Prominent Member
 

Ich muss Alex beipflichten. *:D *

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 01/12/2006 12:20 a.m.



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