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Gehalt???

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(@jenny85)
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Themenstarter
 

Also, ich mache meine schriftliche prüfung im November und im Januar (Glaube ich) den Praktische Prüfung!

Man hat uns in der Schule gesagt, das die Praktische Prüfung in der 2 Hälfte vom Januar ist.

Wie ist das denn mit dem Gehalt?? Bekomme ich das nur anteilig oder trotzdem das ganze Gehalt?? Kann ich mein Urlaub dann eigentlich kurz vor der Prüfung nehmen,also mein Resturlaub....ich habe noch so viel???

Danke schon mal im Vorraus!!

What does not kill me, makes me stronger!!!

 
Veröffentlicht : 05/11/2009 8:11 pm
Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Das mit dem Resturlaub solltest du so schnell wie möglich klären. Resturlaub auszahlen gerechnet aufs Azubi-Gehalt rechnet sich gar net. Ich hab ürbrigens auch direkt vor meiner Prüfung Urlaub abgebaut.

Gehalt bekommst du nur so lange, wie du auch als Azubi im Betrieb tätig bist. Mit bestandener Prüfung bist du kein Azubi mehr. Musst also auch nicht mehr im Betrieb arbeiten (ich geh jetzt mal davon aus, dass du nicht übernommen wirst) und bekommst dann natürlich auch kein Geld mehr!

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 05/11/2009 8:40 pm
(@jenny85)
Beiträge: 6
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Themenstarter
 

Danke, aber das heißt denn das ich für den Januar dann nur ein halbes Gehalt bekomme. Wenn ich meine Prüfung in der 2 Jan. Hälfte ahbe???

What does not kill me, makes me stronger!!!

 
Veröffentlicht : 06/11/2009 11:21 am



Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Du bekommst das Geld anteilig auf den Tag. Wenn am 20. die Püfung ist, gibts bis zum 20. Geld

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 06/11/2009 1:03 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, jenny85 & katzenoma!

@ Jenny85
Wenn Du Deine Prüfungs bestanden hast, bist Du kein AZUBI mehr, sondern Gehilfe! Der bis dahin noch nicht gewährte Resturlaub steht Dir dann noch zu! Dann aber zum Gehilfenlohn! :mrgreen:

Darum baue ich in meinem Betrieb den Resturlaub und die Überstunden immer vor der Prüfung ab, wird mir sonst zu teuer. 😈

@ Katzenoma
Nach bestandener Prüfung hat die Ausbildungsvergütung nichts mehr zu bedeuten! Wer dann noch Urlaubs- oder Überstundenanspruch hat hat dafür auch den Anspruch nach Gesellenlohn!!!

:mrgreen: als AN

👿 als AG

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 15/11/2009 10:55 am
(@leosana)
Beiträge: 214
Estimable Member
 

@friesenotto: Es hört sich nicht so an, als ob sie übernommen wird.
Sonst würde sie sich wohl kaum so viele Gedanken um die paar Kröten machen, die ihr für nen halben Monat zustehen, oder?

 
Veröffentlicht : 15/11/2009 4:31 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ich glaube nicht, dass es in dem Fall einen "zustehenden" Urlaub gibt! Insofern auch nicht der Grundsatz, dass Urlaub auszubezahlen ist.
Laut Gesetz und nach Arbeitsvertrag hat man einen bestimmten Jahresurlaub! Nach Beendigung eines AV muss imho nach Gesetz ein entsprechendes "Schreiben" für den Folgearbeitgeber ausgestellt werden.

Natürlich wird der Einfachheit halber gemeinhin der Urlaubsanteil nach Monaten berechnet und gewährt, aber zwingend ist das nicht.
Im Umkehrschluss würde die obige Argumentation ja bedeuten, dass der AG trotz Kündigung weiterbeschäftigt werden muss?! Wo gibt's denn sowas?

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 15/11/2009 11:47 pm

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