Hallo ich bräucht mal Eure Hilfe.
Meine Tochte möchte die Lehrstelle wechseln. Das neue Hotel möchte sie aber erst mal 3 Tage zur Probe arbeiten lassen. Da im Moment Saison ist, wird sie auch bestimmt keinen Urlaub bekommen (und im Oktober ist es zu spät) um dahin zu fahren. Mit "offenen Karten" zu spielen wäre zu heiß.
Jetzt sind wir schon am hin und her überlegen, wie wir das schaffen könnten, damit sie diese Gelegenheit nutzen kann. Ich möchte natürlich nur ungern meinen Vater im sterben liegen sehen ... er ist nämlich fit wie ein Turschuh *lach* ... und wer weiß ob die Chefs da Mitleid hätten.
Ich weiß, dass es eine blöde Frage ist, aber vielleicht war ja jemand schon mal in so einer Situation.
Vielen Dank schonmal
Benötige Hilfe wo immer ich sie bekommen kann
Hallo Glucke,
eine verzwickte Situation die Deine Tochter da hat.
Erfahrung in der Richtung hab ich leider keine.
Natürlich könnte man zum Arzt des Vertrauens gehen und sich krank schreiben lassen. Das wär mir aber zu heiß. Lass mal Deine Tochter den neuen Job nicht bekommen und das alte Hotel was mitbekommen. Dann ist alles im Eimer.
Ohne die genauen Hintergründe für einen evtl.Wechsel zu kennen, würd ich doch zur Ehrlichkeit tendieren. Vielleicht gibts eine Möglichkeit mit dem Abteilungsleiter ein Abkommen zu treffen, etc.
Alles andere wäre in meinen Augen nicht umsetzbar.
Auf jeden Fall wünsch ich euch viel Glück 😀
LG
Ali Baba
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
die situation ist wirklich ziemlich schwierig, aber so viele möglichkeiten gibts da ja nicht. wie ali baba schon gesagt hat: entweder mit offenen karten spielen oder aber gelben urlaub machen.
stellen sich mir 2 fragen: 1. möchte deine tochter wechseln, weil sie probleme im betrieb hat? und 2.wie weit sind die arbeitsstellen voneinander entfernt (denn wenn sie z.B. im gleichen ort liegen, ist die gefahr bei gelbem urlaub natürlich viel zu groß, dass man von bekannten gesehen wird und wie schnell hat mal einer gepetzt)
das 2. problem ist: wenn man krankgemeldet ist, ist man meiner information nach auf der arbeit nicht versichert. also wenn dann was passiert.....ich weiß nicht
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
Ich sehe das selbe Problem, wie Cosch87: Sollte etwas passieren, ist Deine Tochter nicht versichert!
Davon abgesehen natürlich die Probleme, falls der alte Arbeitgeber etwas mitbekommt - denn dann droht alles von der Abmahnung bis zur Kündigung/Schadensersatz. Und (auch wenn es üblicherweise anders gehandhabt wird): rein rechtlich dürfte Deine Tochter gar nicht den Ausbildenden wechseln. Aber das nur am Rande und der Vollständigkeit halber.
Ich würde nicht auf Ehrlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber tendieren (Urlaub einreichen, wegen was auch immer, und fertig), sondern beim neuen AG mit offenen Karten spielen. Dass eben das Probearbeiten aus offensichtlichen Gründen entweder nicht machbar oder nur sehr kurzfristig (während man frei hat) möglich ist.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hä? Warum soll sie den Betrieb nicht wechseln dürfen? Ist doch auch "nur" ein ganz normaler Arbeitsvertrag mit ein paar mehr Rechten und Pflichten...
Zurück zum Thema:
Also wenn es wirklich gute Gründe gibt den Betrieb zu wechseln dann würde ich "Gelben Urlaub" riskieren. Vielleicht in Verbindung mit Ausgang damit man eben keine Krankmeldung einreichen muß (Ab dem 3ten Arbeitstag braucht man die erst...)
Beim neuen AG aber definitiv dann mit offene Karten spielen.
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@Till: Nach §22/2 Nr. 1 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden oder nach §22/2 Nr. 2 mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, aber nur vom Azubi und nur, wenn er oder sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will.
Also ist eine ordentliche Kündigung, um den Arbeitgeber zu wechseln eigentlich nach dem Gesetz nicht möglich.
Ich perönlich kenne nur einen Fall, wo der Ausbildungsbetrieb über die IHK aus wichtigem Grund gewechselt worden ist.
Zum Topic: Ich finde die Situation viel zu verzwickt. Am Besten ist es immer mit offenen Karten zu spielen. Zumindest schonmal beim neuen Arbeitgeber. Alternativ vorschlagen, dass man an einem freien Tag das Probearbeiten machen möchte.
Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀
Sorry, wenn es hier Verwirrung gab. Natürlich ist bei dem "Neuen" Arbeitgeber mit offenen Karten gespielt worden.
Nachdem die Chefs ihr selbst schon mal angedroht haben: "Dann müssen wir eben einen Auflösungsvertrag machen" frag ich mich, ob die Eure oben genannten Gesetze nicht kennen. Wie auch immer im Falle eines zustandekommenden Wechsels hätten wir dann (nach Rücksprache und Empfehlung der IHK) eine Kündigung wegen "Nichteinhalten des Jugendschutzgesetzes" geschrieben.
Sie hat sich aber heute dazu entschlossen, ihre Lehre DA durchzustehen. Mit den Worten: "Wenn ich das geschafft habe, wird alles andere nach Abschluss nur ein Zuckerschlecken". Auch wenn sie weiß, dass die verbleibenden 2 Jahre verdammt hart werden können.
Vielen Dank trotzdem
Benötige Hilfe wo immer ich sie bekommen kann
Nunja, ich wünsche ihr viel Glück dabei. 2 Jahre können verdammt lang sein... Ich kann zwar nicht mit Gesetzen um mich werfen, aber ich wünsche ihr viel Glück bei dem vorhaben und warne davor, ein Zuckerschlecken wird man nirgens finden
God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.
Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.
Wie gesagt, ich habe auch noch nicht gehört, dass jemanden mit diesem Gesetz ein Wechseln verweigert wurde. Meistens steckt ja hinter dem Wunsch zu Wechseln auch ein ernsthafter Grund. Und wenn die IHK schon im Boot ist, kann fast nichts mehr schief gehen - sie sollte immer der erste Ansprechpartner für einen Ausbildungsplatzwechsel sein.
Wenn es wirklich so schlimm ist, finde ich es schade, dass der neue Betrieb so auf den drei Tagen beharrt. Eine Lösung ließe sich doch sicher finden. Aber ich bewundere den Mut und die Einstellung Deiner Tochter und wünsche ihr alles Gute in ihrer Ausbildung.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Also ich würde in dem Fall so vorgehen. Deine Tochter hat ja normal zwei Tage in der woche Frei. Dann sollte sie einfach mal bitten schon früher zu wissen wann Sie frei hat. Sie habe einen Termin bei einem Doc oder ihr fährt zur einer Tante. Was auch immer, diese tage sollen halt wenn es geht zusammen gelegt sein. Heißt sie hätte zwei Tage schon mal frei.Ich denke der neue Betrieb wird es verstehen, wenn sie sagt ich habe diese woche meine zwei tage hier frei. Und nächste woche nimmt sie den dirtten Tag eben noch, als freien Tag. Somit hat sie Ihre drei Tage arbeit dort geschafft.
Ich denke nicht das der neue Betrieb das so haben möchte das sie alles hinwirft und ins kalte wasser Springt. Das wäre sehr gefährlich, ich meine Sie wissen ja wie schwer es ist im mom einen Ausbildungsplatz zu bekommen .
Das mit dem Gelben Schein würde ich nicht machen, das is zu gefährlich, in meinen Augen. Wenn dann wirklich was passiert, weiß der neue Betrieb ja sicher von nix wenn Sie Krankgeschrieben wäre. Der alte wird Bocken und schwupps biste aus deiner Ausbildung drausen. Vorallem danch wieder was zu finden wird schwer, den sie fragen ja sicherlich nach dem grund, warum du aus dem betrieb ausgeschieden bist. Un jeder Betrieb wird sich da sehr überlegen ob solch einen dann nehmen.
Eine andere möglichkeit wäre vlt noch mit dem Restaurantleider oder einer Person der man sehr vertauen kann zu Sprechen und es ihm Schildern. Wie es ist und wie du es dir vorstellst. Er hat vlt einfluss drauf das du ein paar Tage Urlaub bekommst.
Oder vlt redest Du einfach mal mit deinem Betrieb was dir nicht gefällt und vlt ändert sich dann auch dort alles zu gutem.
Hoffe konnte ein wenig weiterhelfen
also 1.: 2 jahre sind wirklich verdammt lang und ich kann nicht sagen, dass es unbedingt einfacher wird, wenn man ausgelernt ist, auch nicht, wenn man große probleme im ausbildungsbetrieb hatte. es gibt immer situationen, die noch beschissener sind, auch wenn man denk, dass es schlimmer nicht mehr geht. soll jetzt nicht so negativ klingen, denn, ich sag mal, 80% der zeit hat man im normalfall angenehme und normale gäste und mit ein bisschen glück auch nen tollen chef.
2.: dass man während der ausbildung den betrieb nicht wechseln kann, ist absoluter nonsens! du musst im prinzip nur hingehen und sagen: ich lerne dort nicht genug, bzw. der betrieb hält sich nicht an die vorgaben(mindestanforderungen). das ist gar kein problem. ich kenne zwei leute, die das vor kurzem noch so gemacht haben. außerdem meine ich, mich erinnern zu können, dass es besagten "auflösungsvertrag" gibt, wobei da einfach nur beide parteien im einvernehmen das ausbildungsverhältnis auflösen und du die lehre im prinzip woanders einfach weitermachen kannst.
das, was mayflower geschrieben hat, ist allerdings auch richtig. der chef darf den azubi nach der probezeit nur kündigen, wenn er sich massiv NICHT an seine vertraglich festgelegten pflichten hält. das heißt, wenn er zum beispiel vorsätzlich und unentschuldigt überhaupt gar nicht zur berufsschule geht, kann der chef ihn rauswerfen. der azubi hingegen, kann nur kündigen, wenn er die ausbildung ganz abbrechen will (z.B. aus gesundheitlichen gründen) oder wenn er gemerkt hat, dass der beruf überhaupt nicht s für ihn ist (wo die 3 mon. probezeit in den meisten fällen auch nicht ausreichen) und in einen anderen beruf einsteigen will.
ich weiß nicht, was das gesetz da noch alles vorschreibt, aber meines wissens sollte es kein problem sein, die ausbildungsstätte zu wechseln, gerade, wenn die ihk hinter einem steht.
gruß,
cosch
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
Moin, moin, Zusammen!
@ Glucke
Kündigung wegen Nichteinhaltung des JuSchG geht nur nach vorheriger Abmahnung von Seiten des Azubi. Dann aber fristlos.
@ Cosch87
Erzähl den Anderen bitte keinen nonsens. Eine Kündigung wegen der von Dir angegeben Gründen ist auch nur nach Abmahnung von Seiten des Azubi möglich, wenn der Betrieb dann nichts an dem Bemängeltem ändert. Wenn der Betrieb schon längere Zeit erfolgreich ausbildet und keine Azubis hatte die durch die Prüfung gefallen sind, dann kommst Du mit der Argumentation : "ich lerne dort nicht genug, bzw. der betrieb hält sich nicht an die vorgaben(mindestanforderungen)" in arge Beweisnot. Ich lerne nicht genug, sagt, dass der Azubi seiner vertraglichen Hauptpflicht(Lernen) nicht nachkommt. Ich glaube, Du meintest: "Der Betrieb bildet mich nicht ordentlich aus!" Wenn der Betrieb bei der IHK allerdings für hohe Durchfallerquoten bekannt ist, dann ist das ein ganz anderes Paar Schuh. Wenn der Betrieb bei der IHK allerdings für hohe Durchfallerquoten bekannt ist, dann ist das ein ganz anderes Paar Schuh. Auch darf der Kündigungsgrund nicht länger als 14 Tage dem Azubi bekannt sein, wobei dann die Frage auftaucht, was der Azubi in der Zeit vorher gemacht hat. Der Azubi macht sich dann, wenn er kündigt, evtl. gem BBiG § 23 schadenersatzpflichtig.
siehe
BBiG § 22 Kündigung:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Der beste Weg ist der Aufhebungsvertrag, dafür muss man allerdings mit offenen Karten spielen.
gruss
friesenotto
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