moin moin ihr lieben 🙂
so, kleines problemchen.
ich bin im dritten lehrjahr, freue mich wie bolle auf meine abschlussprüfung und bekam nun den erschreckenden brief der familienkasse, in dem steht, dass mein kindergeld ab januar gestrichen ist, weil ich zuviel verdienen würde.. 😈
ich habe schon einen antrag auf werbungskosten vor mir liegen, da aber mit den behörden nicht zu spaßen ist und ich befürchte, dass der abgelehnt wird, möchte ich mich gerne schon mal weiter informieren, wo ich denn nun die kohle her bekomme.
also, ich bekomme die läppische ausbildungsvergütung, BAB, einen zuschuss für heizkosten vom BAB und halbwaisenrente. klingt nach viel, wa? der kontoauszug besagt das gegenteil.
ich habe eine eigene wohnung und heute schon mal herausgefunden, dass ich keinen anspruch auf wohngeld habe, da ich BAB bekomme.
das BAB wiederrum wird auch nicht angehoben.
das geld reicht jetzt schon vorne und hinten nicht, da ich blöderweise enorme fahrtkosten habe, die aber irgendwie nur in einem klitzekleinen teil im BAB enthalten sind. Nein, man möchte es nicht nochmal nachrechnen..
meinen chef habe ich auch schon darauf angesprochen. ich könnte mir ja einen nebenjob zulegen.. dies ist nicht erwünscht.
ich gehe mal davon aus, dass meine wohnung kündigen müsste, wenn ich nicht irgendwo diese 200€ her bekomme. das wäre allerdings ungünstig, da ich dann ja logischerweise umziehen müsste und dämlicherweise für 3-6 monate eine neue wohnung bräuchte. macht das sinn? in meinen augen nicht..
nun, hat irgendjemand einen tip, was man vllt. noch beantragen könnte? worauf man noch so anspruch hätte?
nun, hat irgendjemand einen tip, was man vllt. noch beantragen könnte? worauf man noch so anspruch hätte?
Leider nein. Ich hatte damals nur die Ausbildungsvergütung. Kindergeld haben meine Eltern behalten, dafür aber die Wohnung bezahlt und das Auto (Benzin ich).
http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...
Wieso verdienst du ab Januar zu viel? Wie viel bekommst du denn dann mehr?
Ich hatte während der Ausbildung unter 200€ pro Monat für Hauhalt, Fahrten, Kleidung, Lehrmittel und Luxus und durfte auch keinen Nebenjob machen, aber ich kam damit trotzdem gut aus. Aber jeder hat ja seinen eigenen Lebensstandard.
Nun aber ein Tip von mir: Falls es mögich ist, such dir für die paar Monate eine WG an deinem Arbeitsort oder nahe dran. Warum sollte das keinen Sinn machen? Günstiger als eine eigene Wohnung und meistens unkompliziert.
Oder geh gegen eine "Aufwandsentschädigung" bei den Nachbarn babysitten oder putzen oder pass auf die Haustiere auf, streich die Wand für die Oma gegenüber, mäh den Rasen, kehr den Schnee vor ihrer Tür weg, gib Kindern Nachhilfe... Ich hab zwischendurch immer so etwas gemacht.
Oder geh zur Gewerkschaft und frag da nach.
Das Glas ist halb voll
Die BAB wird nach dem Einkommen bemessen - darunter zählt das Kindergeld.
M.E. sollte also nach dem Wegfall des Kindergelds die BAB neu berechnet werden müssen?!
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Vielen Dank an Alex für deine Anregung. Sowas habe ich auch schon mal gehört, dass das BAB ja dann neu berechnet werden muss. Vielleicht gleicht sich dann der Wegfall des Kindergeldes so wieder aus. Vielleicht gibt es ja beim Thema Kindergeld ja auch mal eine Änderung, sodass es in so einem Fall dann vielleicht nicht mehr wegfällt. Werde mir das auf jeden Fall mal genauer anschauen.
Mich würde jetzt interessieren wie sich die Sache jetzt gelöst hat? Was hast du gemacht? Vielleicht magst du das ja kurz mal schildern für alle die in einer ähnlichen Situation sind.
würde mich auch mal interessieren.
Denn irgendwas stimmte da mit den Berechnungen nicht.
Hallo,
ich weiss noch, dass mein Bruder im dritten Lehrjahr Probleme bezüglich des Kindergeldes hatte. Die haben in die Berechnung das Urlaubs- und Weihnachtslged mit reingerechnet und damit lag er über dem Höchstsatz (ich glaub um 15,00€ oder so....). Er musste dann für das vergngegene halbe Jahr das Kindergeld zurückzahlen und hat für den restlichen Zeitraum keines mehr bekommen. Ich kann aber aus dem Stehgreif keine genauen Zahlen nennen, weiss nur noch, dass er minimal über dem Satz lag und sich sehr "gefreut" hat.
Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)