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Kündigung durch Bewerbung im anderen Betrieb

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(@honey93)
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Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem:
Mir wurde erzählt das ich fristlos gekündigt werden darf wenn ich mich bewerbe ohne vorher meinen Betrieb und der IHK bescheid zusagen.

Nur habe ich mich nun schon beworben gehabt und habe sogar nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.

Zu meiner Situation warum ich noch vor dem 3. Lehrjahr wechseln will:
1. Prüfungsvorbereitung*: Ich arbeite in einem Hotel Garni und wurde für ein Praktikum für 2 Monate in ein Restaurant geschickt. Aber mit nur 2 Monaten Service in die Prüfung? Zumal ich zu 90% der Zeit in meinem Betrieb habe ich Spätdienst. Sprich ich bin alleine und wühle mich durch den Pc kram oder putze. Doch wie soll ich was lernen wenn ich nur alleine bin?
2. Innerbetriebliche Differenzen : Die anderen sollen nicht mit mir essen weil ich bin nur eine Azubine und keine Mitarbeiterin und mit denen isst man nicht.
Meine Chefin wollte ein Gespräch mit meine Mutter ohne mein Wissen um sich über mich zu beschweren. Da meine Mutter aber nicht alleine mit Ihr reden wollte sondern nur mit mir zusammen da ich volljährig bin und nichtmal mehr zuhause wohne sagt sie es geht sie eig nichts an. Daraufhin hat meine Chefin sie "beschimpft" und ihr gesagt das man sich ja bei so einer Mutter nicht wundern dürfte das die Tochter so verdroben ist.
Dazu kommt das das Betriebsklima echt fragwürdig ist, sobald man einem den Rücken zukehrt werden Lügen über einen verbreitet und vor dem Chef wird der andere schlecht gemacht.
3.Arbeitsbedingungen: Innerhalb von 11 Tagen 4 Kurze wechsel und keine freien tag. Mindestens alle 2 Wochen einen kurzen wechsel. Überstunden zählen erst ab 4,5 std. vorher verfallen sie einfach. Pausen im spätdienst (9 std) garnicht da man nur alleine ist . Im Frühdienst (9 std.) höchstens 20 minuten Pause wenn gefrühstückt wird , also auch nur wenn zeit darfür ist, doch in dieser Zeit ist man trz nur am Arbeiten weil man trz sich ums telefon und um die Rezeption kümmern muss.

Ich habe das jetzt 2 Jahre einfach so geschluckt weil ich mir immer dachte ja da musst du durch sieht ja nicht gut aus seinen Betrieb zu wechseln, doch jetzt wo ich merke das ich auch einfach nicht das lerne was ich brauche um die Prüfung zu bestehen seh ich keinen anderen weg mehr.

Nur was jetzt tun? Darf sie mich wirklich deswegen fristlos kündigen? Sollte ich das Vorstellunsggespräch besser absagen? Und wenn nicht wie geht ich vor wenn die mich übernehmen wollen?!

Entschuldigt bitte den Roman , bin nur echt in Sorge. 🙁

Danke im vorraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße !!

 
Veröffentlicht : 26/07/2014 7:57 pm
(@danko03)
Beiträge: 69
Trusted Member
 

Hallo,

du kannst nicht fristlos gekündigt werden, wenn du ein Vorstellunggespräch führen möchtest. Fristlose Kündigungen rechtfertigen sich durch Dinge wie Diebstahl, oder 3 Abmahnungen zum gleichen Grund.
Selbst eine fristgerechte Kündigung ist seitens des AG in der Ausbildung nicht möglich. Es gibt einen rechtskräftigen Vertrag, der mit Abschluss der Prüfung erfüllt ist, und nicht , wie viele denken, zu dem Datum, wie es im Vertrag steht.
Um auf dich zurückzukommen; wenn du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, die dich das letzte Jahr übernehmen wollen, dann gehst du direkt zur IHK. Dort gibt es einen Auszubildenden-Vertreter. Dieser wird einen sauberen Übergang zwischen deinem Ex, und deinem neuen AG einleiten. Sowas dauert ein paar Tage, vieleicht eine Woche. Sollte dein alter AG die Stress machen, dann sorry, aber geh zum Arzt, uns lass dich krank schreiben, wegen psychischer Überbelastung oder was anderem. Ist ja (leider) heutzutage relativ simpel
Grüße

 
Veröffentlicht : 05/08/2014 1:46 am

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