Hallo,
meine Frau hat am 1.8. eine Ausbildung als Hotelfachfrau begonnen. Laut Ausbildungsvertrag hat Sie im Jahr 2012 11 Urlaubstage. Vom 1. August bis 30. November läuft die Probezeit, in welcher man laut Ausbildungsbetrieb keinen Urlaub nehmen darf. Zusätzlich gibt es die Sonderregelung für alle Mitarbeiter, dass im Dezember Urlaubssperre herrscht.
Ist das Vorgehen des Hotels für das Jahr 2012 in dieser Form erlaubt?
Was noch nicht geklärt ist: Was passiert mit den 11 Urlaubstagen? Darf das Hotel die Tage einfach streichen? Falls ja: Hat man Anspruch auf Ersatz dafür, zum Beispiel in materieller Form? Oder muss das Hotel die Tage dann in vollem Umfang in 2013, zusätzlich zum Jahresurlaub 2013 von 25 Tagen, gewähren? So dass in 2013 dann 36 Tage Urlaub vorhanden sind?
Viele Grüße
Ehegatte
Klar kann das Hotel das ganze so regeln, dann gibt's 2012 halt keinen Urlaub für deine Frau.
Den kann sie aber bis ende März 2013 nachholen. "Verfallen" darf er nicht. Wird das Hotel auch nicht machen... Aber das kommt oft vor bei Azubis im ersten Lehrjahr, dass sie bis ende des Jahres keinen Urlaub bekommen können. Aber wie gesagt, er kann bis ende März des darauffolgenden Jahres noch abgegolten werden.. ruhig blut!
Und je nachdem, wie gut sich deine Frau mit der Personalabteilung versteht, kann sie mal hingehen und fragen, wie sich das Haus die Urlaubsverteilung vorstellt. Oftmals steht zwar etwas von "Urlaubssperre während der Probezeit" im Ausbildungsvertrag, aber jedes Hotel kann selbst entscheiden, ob man nicht doch schon eine Woche Urlaub während der Probezeit genehmigt, um nicht 2013 diesen Batzen an Urlaubstagen auf dem Zettel zu haben.
danke ... das hört sich vernünftig an.
ja, das habe ich ihr auch gesagt. Aber sie ist da leider etwas schüchtern ...