So hab grad Feierabend und mich beschäftigt aber ein Thema...
Arbeite seid 3 Monaten als Barchefin in nem 4* Hotel, heut abend war ein Gast da der aus der näheren umgebung stammt.
Folgendes ist passiert:
Er kam wie immer, hat ne weinschorle bestellt.
alles kein problem...
er war nett etc...bis...chef ins bett ist...
dann wurde er beleidigend (was er sonst nie oder eher weniger war)
auf jeden fall war er dann schon bei der 5. oder 6. schorle und hat mich sozusagen behandelt wie der letzte dreck...rumkomadiert etc...kann ich gar nicht ab...
ich weiss aus früheren gesprächen mit ihm das er taxifahrer ist und noch fahren muss...
auf jeden fall wurde er dann immer treister und ich hab dann zu ihm gesagt das er nix mehr bekommt weil er noch fahren muss und dann wurde er richtig beleidigend...hat sachen zu mir gesagt was ich mir ja echt icht gefallen lassen muss...hab dann gesagt das ich jetzt kassiere und er konnte glaub nicht glauben das ich ihm wirklich nix mehr ausschenk und miente dann von wegen er bezahlt gar nichts er kommt morgen wird mit dem chef reden usw...
meine frage nun würdet ihr so jemand auch nix mehr ausschenken wenn ihr genau wisst das derjenige noch fahren muss???
ich hab dann nix gemacht und gemeint das es ok wär...
er ist gegangen und kurz drauf noch mal gekommen und hat mir gedroht das er dafür sorgen würd das ich ne abmahnung bekomm usw...das macht mir jetzt halt richtig gedanken weil ich den job nicht verlieren möcht und es bisher auch keine probleme gab...
aber gefallen lassen muss ich mir ja auch nix oder???dr kochazubi war auch noch in der bar aber den will ich eigentlich da raus halten obwohl er miente wenn es ärger geben würd würd er mit dem chef reeden...wie gesagt das will ich aber eigentlich auf keinen fall das er mit reingezogen wird...hat genug ärger in der küche 😀
ich weiss mein deutshc und die rechtschrieung ist grad nicht so gut, aber bin totmüde...sorry 😥
naja würd mich üebr eure meinungen freuen...
p.s. werd auf jeden fall morgen direkt dem chef berichten was vorgefallen ist das er gelich beshceid weisss...
Ich und du,
Müllers Kuh,
Müllers Esel,
der bist du!!!
oh mist grad gesehn wieviele fehler da drin sind... 😕
SORRY
hoff ihr verstehts trotzdem... 😉
Ich und du,
Müllers Kuh,
Müllers Esel,
der bist du!!!
Ich würde mir da jetzt keinen allzu großen Kopf machen. Mich würde wundern wenn der Typ das alles noch am nächsten Tag so genau weiß. Für mich ist das der klassische Fall von betrunkenen Leuten.Erst große Reden schwingen und dann kommt nix dabei rum. Wenn er natürlich Anstand hat, entschuldigt er sich bei Dir.
Deinen Chef würde ich trotzdem informieren, dann kann Di hinterher keiner was vorwerfen.
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
Du hast vollkommen richtig gehandelt. Ansonsten bist du die , die mit einem Bein im Knast stehst wenn er einen Unfall baut und du hast davon gewusst das er noch fahren musst. Ich hatte einen ähnlichen Fall und habe den Gast einfach schimpfen und machen lassen. Habe dann die Polizei angerufen, weil er mir seine Schlüssel nicht aushändigen wollte. Anschließend habe ich von meinem Chef sogar eine Belobigung bekommen.
Naja, wie das rechtlicht ist weiss ich nicht, dass du wusstest, dass er noch fahren muss, kann man dir schwer nachweisen, weil auch ein Taxifahrer darf nach der Arbeit ja mal Einen trinken. Wenn er natuerlich spaeter noch einen Hotelgast befoerdern soll sieht das anders aus. Allerdings wenn es dem Gast sein Privatleben ist, woher sollst du wissen, dass er wirklich noch fahren MUSS und vor allem wer soll dir spaeter nachweisen, dass dir der Gast nicht gesagt hat, dass er von jemand anderem nachhause gebracht wird? Wem glaubt man da, dir oder dem besoffenem Gast??? Der kann dir doch Gott und die Welt erzaehlen. Auch als Barkeeper ist man wohl kaum fuer das Privatleben anderer verantwortlich.
Zum Thema richtig oder falsch, ich weiss es nicht, da ich deinen Chef nicht kenne. Richtig war es wohl, wenn dein Chef zufrieden ist, falsch wohl wenn es ne Abmahnung gibt, die du wohl anfechten koenntest, allerdings weiss ich wiederrum auch nicht ob es das Wert waere... Arbeitsklima? Probezeit? Also ich haette warscheinlich in unterschiedlichen Betrieben auch unterscheidlich reagiert, habe aber auch ein dickes Fell was Gaeste angeht.
Moralisch sicher richtig, aber ich weiss nicht ob es immer richtig ist moralisch zu handeln...
God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.
Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.
Also, sicher bist du nicht dafür verantwortlich ob der Gast noch betrunken fährt oder nicht. Und genau da hakt deine Argumentation ihm nix mehr zu trinken zu geben.
Wenn du es auf seine Ausfälligkeiten dir gegenüber bezogen hättest, dann gäb es sicher keinen Grund zur Debatte, aber es auf sein Privatleben zu beziehen...
Ich weiss nicht.
Und nach 5 Wein SCHORLEN ist ein gestandener Mann sicher noch nicht betrunken, der wollte wahrscheinlich einfach nur pöbeln.
Andere Frage: Als Barmanager solltest du eigentlich einen klaren Handlungsspielraum haben, wie du mit solchen Gästen umzugehen hast. Wenn du da von deinem Chef nichts an die Hand bekommen hast, dann kann er dich wohl kaum abmahnen, oder hättest du ihn lieber anrufen sollen?
Also hab gestern mit den Chefs drüber geredet und die meinten beide das es ok war wie ich gehandelt hab.
Ab dem Moment wo er erwähnt das er noch fahren musste lag die Verantwortung bei mir...
Hätte er nix gesagt wär es nicht mien Problem, aber in diesem Falle eben nicht weil er ausdrücklich gesagt hat das er noch fahren muss.
Ich und du,
Müllers Kuh,
Müllers Esel,
der bist du!!!
Moin, moin, Zusammen!
@ leosana:
Der DEHOGA schrieb auf seinem Internetauftritt:
http://www.dehoga.org/hogainf.nsf/ea007d5463dad9edc12566800050c124/0000035e5425807ec1255e850046afe8?OpenDocument
Der betrunkene Gast-was tun?
Ein stark betrunkener Gast schwankt zum Ausgang der Gaststätte. Spätestens in diesem Moment stellt sich die Frage, welche Pflichten hier den Gastwirt treffen. Ein falsches Verhalten kann Schadenersatz, ein Bußgeld, eine Strafe oder sogar den Entzug der Konzession zur Folge haben.
Ist ein Gast aufgrund des in der Wirtschaft oder bereits zuvor genossenen Alkohols nicht mehr fähig, nach vernünftiger Beurteilung den Heimweg mit ausreichender Sicherheit anzutreten, so trifft den Wirt eine Garantenpflicht. Eine Verantwortung für den Gast ergibt sich daraus, dass der Wirt ein wirtschaftliches Interesse an der Verabreichung von Alkohol hat und damit auch für die Folgen einstehen muss. Er genügt seiner Garantenpflicht nur dann, wenn er den Betreffenden einer zuverlässigen dritten Person übergibt. Es empfiehlt sich, ein Taxi zu rufen oder die Familie zu benachrichtigen, damit der Gast abgeholt wird. Widersetzt sich ein Besucher hingegen allen vernünftigen Ratschlägen und Maßnahmen des Wirtes, so muss im äußersten Fall die Polizei zu Hilfe gerufen werden, damit diese die notwendigen Schritte unternimmt.
Unternimmt der Wirt nichts und kommt der Gast zu Schaden, so droht Strafverfolgung wegen Aussetzung, unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung.
Probleme gibt es auch immer wieder, wenn ein erkennbar betrunkener Gast mit dem Auto fahren will. Der Wirt muss hier versuchen, den Gast davon abzuhalten. Greifen alle Maßnahmen nicht, sollte der Wirt versuchen, in den Besitz des Autoschlüssels zu gelangen, aber nicht durch Anwendung von Gewalt. Auch das "Zuparken" muss in Erwägung gezogen werden. Letztes Mittel ist auch hier die Hinzuziehung von Polizeibeamten.
Dennoch ist der Wirt weder Spitzel noch Detektiv der Polizei. Es kann von ihm nicht verlangt werden, dass er ständig Nachforschungen darüber anstellt, welcher Gast den Wagen selbst hergefahren hat und ob dieser ihn beim Verlassen der Gaststätte auch lenken wird. Er ist daher zum Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn er von der Absicht einer Trunkenheitsfahrt erfährt.
Sicherlich hat ein Gastwirt auch nicht auf die 0,5-Promille-Grenze zu achten, denn der Gast ist grundsätzlich für sein Verhalten selbst verantwortlich. Es muss schon eine deutlich erkennbare starke Trunkenheit vorliegen, die insbesondere durch körperliche Ausfallerscheinungen erkennbar wird.
In solchen Fällen droht dem Wirt auch ein Bußgeld, wenn er an den erkennbar Betrunkenen weiteren Alkohol verabreicht (§ 20 Nr.2 Gaststättengesetz).
Grundsätzlich können auch Schadensersatzansprüche drohen. Ein als trinkfest bekannter Mann stürzte auf dem Nachhauseweg in einen Bach und ertrank. Seine Witwe verklagte den Wirt auf Rente. Sie verlor aber den Prozess. Nur wenn aus den besonderen Umständen des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens für den Wirt erkennbar sei, könne er ersatzpflichtig werden (OLG Bamberg 5 W 50/69/2 O 288/68).
Die "Garantenstellung" ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie wurde von der Rechtssprechung in Verbindung mit strafrechtlichen Unterlassungsdelikten entwickelt, z.B. BGHSt 4, 20 und BGHSt 19, 152 (Gastwirt; Ingerenz durch Ausschenken von Alkohol).
Im Zivilrecht sind es ebenfalls Nebenpflichten aus einem Vertrag, wonach schon aus § 242 BGB die Vertragspartner alles zu unterlassen haben, was dem anderen Schaden zufügen könnte.
Als Erfüllungsgehilfe des Gastwirtes haftest Du mit!
gruss
friesenotto
Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!
Sicherlich hat ein Gastwirt auch nicht auf die 0,5-Promille-Grenze zu achten, denn der Gast ist grundsätzlich für sein Verhalten selbst verantwortlich. Es muss schon eine deutlich erkennbare starke Trunkenheit vorliegen, die insbesondere durch körperliche Ausfallerscheinungen erkennbar wird.
Und wir reden hier von 5 Weinschorlen über den Abend verteilt!
Ich habe meine Aussage auch eher darauf bezogen, dass es nicht klug war vor dem Gast so zu argumentieren. Man hätte als einziges Argument die Ausfälligkeiten nennen sollen und damit den Alkoholausschank beenden anstatt das Berufsleben des Gastes zu erwähnen. Jemand der sowieso schon auf pöbeln eingestellt ist wird durch so eine "Einmischung in seine Sachen" sicher nicht ruhiger gestimmt!
außerdem kann man sich so immer an Tatsachen halten und muss nicht u.U. spekulieren, das man aus früheren Gesprächen wüsste er sei Taxifahrer, er müsste ja evtl noch fahren usw.
Andere Frage an Tanjo 149: hast du mal mit deinem Chef über generelle Handlungsvollmachten gesprochen, wie die Hauspolitik in solchen o.ä. Fällen mit betrunkenen Gästen umgeht???
@ friesenotto: Danke für den Post - Schon ausgedruckt und an den Bardienst & Nighty verteilt.
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Also, ich habe mir jetzt nicht jede Antwort durchgelesen, gebe aber mal trotzdem meinen Senf dazu ab:
Rechtlich gesehen hast Du vollkommen richtig gehandelt, denn es ist einem Wirt gesetzlich untersagt, bei offensichtlich betrunkenen Personen (oder diejenigen, die noch fahren müssen, das schließt es mit ein) weiter Alkohol auszuschenken.
HoFa-Anfänger
Hatten bei uns letzte Woche auch so einen ähnlichen Fall, bezogen auf pöbeln und beleidigen, allerdings ohne anschließendes autofahrn.
Zur Situation: Hatte an dem Abend ein Abendessen für 4 Personen in einem unserer Privaträume. Musste ab 18.30 warten bis die Gäste dann i-wann um 19.30 eintrudelten. Naja, aber eben deshalb hab ich das ganze mitbekommen. Wie es so ist, war mir natürlich langweilig da ja schon alles vorbereitet war und ich bin en bischen herumgelaufen, natürlich immer mit nem auge richtung privatraum:P. an diesem abend hatten wir in unserer bar ein jazz konzert was mit über 100 besuchern nru für das konzert natürlich gerammelt voll war. aus diesem grund hatten wir im hotel ne mobile bar in unserer bibliothek aufgebaut. ich bin natürlich dann dort en bischen gewesen rumgeschaut mit nem guten freund von mir der dort dienst hatte kurz gequatscht. okay so weit so gut
Der Fall: Eine Dame, mittleren Alters, alleine, 4 Champagner war den ganzen abend wie mir gesagt wurde recht gut drauf. komischerweise hat sich ihre gefühlslage von jetzt auf nachher um 180 Grad geändert und die Dame begann zu pöbeln, was ich mitbekommen hatte, da ich zu diesem Zeitpunkt ja in der Bibliothek und in der Nähe rumgelaufen bin. Okay, die Dame wollte wohl nicht aufhören meinte mein Kollegen beleidigen zu müssen. Naja bei uns gibts sowas halt nicht, ich mein wir sind ein 5 Sterne Haus (Schweiz) und ham eine der besten Bars in der Schweiz und dementsprechend auch einen Namen. Auserdem haben wir noch andere Gäste, die ihren Whisky oder ihre Cocktails in einer angenehmen Atmosphäre für nicht gerade wenig Geld genießen möchten. Dann hatte er ihr die rechnung fertig gemacht, gebracht, sie legt ihr kreditkarte rein, betrag abgezogen, karte zurückgebracht
okay
2-3 minuten später die dame fängt an laut zu werden und schreit/brüllt/beschwerd sich so was zwischendrin sie ruft die polizei er hätte ihre kreditkarte geklaut.. 😆 😆 😆
ich hab mir nur gedacht, die frau hat echt en schaden. sie meinte sie hätte nicht mit ihrer gelben post-kreditkarte sondern mit einer anderen bezahlt, obwohl ich auch gesehn hatte, dass es ne gelbe post-kk war.. man man. naja okay sie meinte dann ein aufstand mahcen zu müssen und wir ham ihr klar udn deutlich gemacht, dass wenn sie nicht aufhören würde, wir die polizei rufen würden und sie jetzt aber gefälligst schnell das hotel verlassen soll !! sowas können wir wirklich nicht gebrauchen. sie meinte zu meinem kolleg dann er wäre ein arschloch und ein idiot, naja sie war wohl eher sauer darauf vor allen leuten rausgeschmissen zu werden:). an der rezeption vorbeigekommen wollte unser concierge unsere aufgeregte dame erst einmal beruhigen, was aber unmöglich schien und auf die frage ob wir die polizei holen sollten um das ganze wegen der angeblich verlorenen kk zu klären, meinte sie nur, dass sie das nicht nötig hätte 😆 . hätte wohl auch keinen sinn gemacht in ihrem fall:) die dame wird wohl so schnell nicht mehr kommen wollen, aber davon abgesehn würde sie beim nächsten sicher keinen eintritt mehr gewährt bekommen, denn unsre bar füllt sich mit angenehmen und freundlichen gästen von ganz allein, ganz einfach.
das wars aus der schweiz..