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Gehalt nach Ausbildung aber vor der Prüfung ?

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(@flens)
Beiträge: 33
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Themenstarter
 

Hallo !

Ich habe folgendes Problem, mein Azubivertrag endet am 30.5.05 und meine praktische Prüfung ist im Juli. Ich habe bereits mit dem Betrieb abgesprochen dass ich für diese Zeit übernommen werde. Nur sind sich Personalleitung und Direktion noch nicht im klaren darüber was ich dann verdienen werde.

Habt ihr anhaltspunkte was man in dieser Zeit verdient ? Habe bereits bei der IHK nachgefragt aber selbst die wissen nichts genaues.

Grüße

flens

 
Veröffentlicht : 16/02/2005 7:18 pm
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Dein Ausbildungsvertrag endet, wenn sich nicht dramatisch was geändert hat "mit dem Bestehen der praktischen Prüfung", oder machst du eine Sonderqualifikation? Falls nicht, kann der Vertrag meines Wissens nach nicht vor dem Tag der Prüfung enden, somit würdest du bis dahin Azubigehalt bekommen.

Korrigiert mich wenn ich mich irre, aber das die Ausbildung "mit dem Bestehen der praktischen Prüfung" endet hat man mir in der Berufsschule so eingebleut. Ist ja auch logisch, denn sollte man die Prüfung nicht bestehen wäre man ja weiterhin Azubi für ein halbes Jahr bis zur nächsten Prüfung, und da wird ja dann auch kein neuer Vertrag geschlossen.

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

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Veröffentlicht : 17/02/2005 5:45 am
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Ich stimme Dir grundsätzlich zu. So bekommt man das immer eingebleut und es stimmt auch in der Rege. Allerdings habe ich auch noch nie gehört, dass man einen Azubi einstellt, dessen Vertrag nur bis Ende Mai geht, wo doch voraussichtlich die Prüfungen nie so früh sind... 🙄
Ich weiß also nicht genau, wie das gehandhabt werden muss.

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 23/02/2005 12:28 am



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ben, Buffy - ich denke Ihr irrt Euch. Auch wenn Eure Schlußfolgerungen durch die allgemeine Handhabe bestätigt scheinen.
Da ich mir auch nicht so sicher war, habe ich ein wenig im Gesetzbuch gestöbert:
BBiG (Berufsbildungsgesetz) §14 Abs.1 - Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
§14 Abs.2 - Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung - (da habt ihr recht, aber seht Absatz 1)
§14 Abs.3 - Besteht der [Azubi die Prüfung] nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis [...] bis zur [nächsten Prüfung].

flens, Du kannst nun §29 (s.u.) nutzen und Deine Ausbildung bei der IHK verlängern - würde ich persönlich aber nicht empfehlen:
§29 Abs.3 - In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle [(IHK)] auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
§29 Abs.4 - Vor der Entscheidung [...] sind die Beteiligten zu hören.
(Ich denke, das ist nicht in Deinem Interesse.)

Da Du ja schon übernommen werden sollst, versuchst Du das beste rauszuhandeln, was möglich ist. Am besten das Gehalt eines Festangestellten, denn schließlich verfügst Du über alle Qualifikationen, die ein frisch Ausgelernter auch hat (mit Ausnahme der fehlenden Prüfung).
Auf der anderen Seite mußt Du auch sehen, das der Betrieb Dich nicht übernehmen muß (siehe §14 Abs.1) und somit alles besser ist, was höher als Dein Azubigehalt ist.
Aber versuch etwas auszuhandeln, denn:
§17 - Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. (Obwohl: so schlecht klingt das gar nicht.)

Wie gesagt, versuch das beste rauszuschlagen und argumentier mit der "fertigen" Ausbildung.

Gruß,
Alex

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 23/02/2005 3:33 am
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Wirst du denn auch nach der Abschlußprüfung übernommen oder nur für die überbrückende Zeit?

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 23/02/2005 6:57 pm
(@flens)
Beiträge: 33
Eminent Member
Themenstarter
 

Hallo zusammen,

entschuldigt bitte die verspätete Antwort, aber ich war diese Woche in Villingen auf der Berufsschule und konnte leider nicht ins Internet.

Ich war heute nocheinmal bei unserem Direktor und hab ihn gefragt wie es jetzt ausschaut und er hat gemeint, dass er die Lehrzeitverlängerung beantragt hat, weil sonst keine Stelle zu besetzten wäre. Aber der Konzern muss das wohl noch bestätigen. Aber nächste Woche weiß ich mehr.

Ich mache die Europa-Zusatzqualifikation, aber besteht dann ein Unterschied in der Verlängerung des Azubivertrages ?

Bisher möchte ich nur bis zur Prüfung weiter beschäftigt werden, vielleicht aber noch bis Mitte September, kommt aber darauf an, wie sich mein Vorstellungsgespräch übernächste Woche entwickelt.

So, ich muss mich dann mal wieder in meine Bücher stürzen, schreib nächste Woche nämlich noch ein paar Arbeiten.

Wünsch euch allen noch einen schönen Abend

grüße Flens

 
Veröffentlicht : 25/02/2005 9:44 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wenn das Ausbildungsverhältnis verlängert wird, bleibt es so, wie es ist ... egal ob Zusatzqualifikation oder nicht. Verlängerung bedeutet ja nicht Änderung 😉

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 26/02/2005 12:31 am
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Das ist auch der Fall. Der Vertrag sieht nicht anders aus, als der eines "normalen" Hofas.

Darf ich fragen wo und in welchem Betrieb du die Ausbildung mit Europaqualifikation machst?

Gruß, Buffy

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 26/02/2005 12:53 am
(@flens)
Beiträge: 33
Eminent Member
Themenstarter
 

Hi !

Ich mach meine Ausbildung in Baden-Baden, im Steigenberger Europäischer Hof.

Noch ganze 4 Monatem, dann bin ich endlich fertig !! 😀

 
Veröffentlicht : 26/02/2005 7:44 pm



Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Nach den ganzen Prüfungen dann, ist es auf jeden Fall ein sehr, sehr befreiendes Gefühl! 😉

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 26/02/2005 11:02 pm

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