Guten morgen an die Community,
bin neu hier und hab direkt mal ne recht dumme Frage.
Was muss genau in meiner Kündigung stehen.
Ich möchte diese morgen per Einschreiben Rückschein verschicken so das ich spätestens am 14 Dezember meinen letzen Arbeitstag hab.
arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber (in NRW) 1,5 Jahre. Kann und möchte nun innerhalb von 14 Tagen Kündigen und nicht innerhalb von 4 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt muss ich meine Kündigung ausschreiben
zum 1. Dezember? oder zum 15.? Muss ich erwähnen das ich innerhalb von 14 Tagen das Haus verlassen will?
mfg
ceejay
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nachtrag:
hab was gefunden
unter redmark
Kündigungsschreiben
und
Direkt-Download
wer redmark nicht kennt ihr könnt euch kostenlos anmelden und bekommt ein startguthaben von 15 € also nicht durch den preis verunsichern lassen.
mfg
ceejay
Versuche niemals, mit einem Dummkopf zu diskutieren.
Er wird dich auf sein Niveau hinunterziehen und schlägt dich dann mit Erfahrung.
Tja, ich kenn zwar nicht das Kündigungsschreiben von Redmark, aber hier meine Meinung:
Als Kündigung reicht ein formloses Schreiben á la "Ich kündige meine Stellung als .... zum xx.xx.04" Die normale Kündigungsfrist ist 1 Monat (im Arbeitsvertrag nachschauen).
Wenn Du jetzt schon in 14 Tagen kündigen möchtest, geh zu Deinem Vorgesetzten, Personalchef oder Direktor und erkläre Ihnen Deine Situation und Deinen Wunsch.
Die meisten vernünftigen Chefs werden Deinen Wunsch respektieren und Dich vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis lassen. Schließlich bringt Ihnen ein unmotivierter Mitarbeiter, der eigentlich nur noch weg will und nun zur Arbeit gezwungen wird und vielleicht noch den Rest der Zeit krank feiert, recht wenig.
Ein "normales" Kündigen in 14 Tagen ist meines Wissens nicht möglich.
P.S.: Ich habe Deine Verlinkung etwas geändert, damit die Seite lesbar bleibt.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
also im NRW Manteltarifvertrag steht bei einer Beschäftigung unter 2 Jahren kann das ARbeitsverhältnis beiseitig zu jedem Tag innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
Hat auch geklappt. 🙂
Versuche niemals, mit einem Dummkopf zu diskutieren.
Er wird dich auf sein Niveau hinunterziehen und schlägt dich dann mit Erfahrung.
Hier mal ein Text zum Thema:
Gesetzliche Kündigungsfristen
Nach Ablauf der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist. Diese relativ neue Regelung kann andere Fristen im Arbeitsvertrag unter Bezugnahme auf die "alte" gesetzliche Regelung (beidseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende) ersetzen.
Die zeitliche Staffelung gilt nach dem Gesetz zunächst nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber, sie kann arbeitsvertraglich aber auch für beide Seiten vereinbart werden. Grundsätzlich können durch den Arbeitsvertrag abweichende Bedingungen ausgehandelt werden, die aber die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschreiten dürfen - so etwa eine Kündigung zum Quartalsanfang anstelle zum Monatsersten.
Kündigung innerhalb der Probezeit
Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dabei gilt der letzte Tag der Probezeit als Stichtag für den Zugang der Kündigung; wenn an diesem die Kündigung zugeht, tritt sie in Kraft, auch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Probezeit liegt. Erst nach Ablauf des 6. Monats gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für "reguläre" Arbeitsverhältnisse.
Eine Ausnahme kann bei einer Kündigung innerhalb einer verlängerten Probezeit vorliegen. Obwohl die Probezeitverlängerung grundsätzlich möglich ist, hat die Rechtsprechung sie in etlichen Fällen als unzulässig beurteilt. Daher lohnt sich die Prüfung mit Hilfe eines Anwalts, denn in einem solchen Fall gelten die Kündigungsschutzbestimmungen für ein reguläres Arbeitsverhältnis. (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch)
Der besagt, von der Probezeit abgesehen vier Wochen zum 15. oder Monatesende! Vielleicht war dein Arbeitgeber also wirklich einfach fair, dich gehen zu lassen!
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Welche Fristen muss mein Arbeitgeber beachten?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber Kündigungsfristen beachten. Sie können sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die gesetzlichen Fristen. In Tarifverträgen sind meistens längere, manchmal aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart. Diese gehen dem Gesetz vor. Bei einer außerordentlichen – im allgemeinen Sprachgebrauch - fristlosen - Kündigung muss der Arbeitgeber keine Frist beachten.
Ich hab keine Site im Netz gefunden die den gesamten Tarifvertrag abdruckt und bin zu faul ihn abzuschreiben. Aber in NRW gelten halt andere Gesetze 🙂
p.s.: die ngg faxt ihn euch sicherlich gerne kostenlos zu
Versuche niemals, mit einem Dummkopf zu diskutieren.
Er wird dich auf sein Niveau hinunterziehen und schlägt dich dann mit Erfahrung.