Hallo ihr Lieben, ich hoffe, dass Thema gibt es noch nicht, habe zumindest nichts akteulles finden können... 😆
Ich mache bald meinen Ausbilder per Intensivseminar und habe nun meine Unterlagen zugesendet bekommen.. Ich war der festen Meinung, dass hier eine schriftliche Unterweisung notwendig ist, so kenne ich es auch von Kollegen, deren Lehrgang nicht lange her ist, wo diese sehr genau bewertet wurde.
Jedoch enthalten mein Unterlagen einige Sätze, die mich verwirren, u.a:
"Mit der Änderung der Prüfungsordnung zum 1.5.2010 ist die Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Unterweisungsentwurfs nicht mehr erforderlch."
Meines Wissens war die letzte Änderung jedoch Nov. 2010 und Bekannte, die den Lehrgang Ende des Jahres gemacht haben, mussten die Unterweisung sogar bei der IHK einschicken..
Ich glaub ich bin da grade zu blöd, wisst ihr da vllt genaueres? Bei der IHK direkt erreiche ich ja nun übers WE keinen mehr.. Und die Zeit drängt 🙂
Vielen Dank schonmal
hey Koko,
ich stehe kurz vor der Prüfung im März!
Also wir müssen unser Unterweisung für die praktische Prüfung ausarbeiten, und müssen diese zur schriftlischen Prüfung abgebe!
Schöne Grüße
Restaurantfachfrau25
Ja, den Beitrag von Alex (dein Link) hab ich schon gelesen, aber der is ja von 2004 🙁
Richtig, ich mache meine Prüfung auch im März... Boah, das is ja jetz bescheuert, wieso schreiben die mir das denn dann.. Versteh ich nicht 🙁