moin auch,
mich würde mal interessieren ob sich bei gruppenreisen jeder teilnehmer im hotel mit namen/ ausweisnummer erfassen lassen muss.
Sagen wir mal z.B. eine Klasse wo es einen verantwortlichen Lehrer gibt.
hilfreich wäre mir da ein auszug aus dem gesetz falls vorhanden.
grüße
chris
Hey,
also ich weiss das bei Gruppen oder Klassenreisen es auf jeden Fall ausreichend ist wenn sich der Reiseleiter ins Melderegister eintrgägt....
Finde aber leider zurzeit auch keinen passenden Gesetzestext. Wenn es aber wirklich wichtig ist kann ich morgen nochmal in meinem Buch nachschauen welcher Absatzt es nun wirklich ist.
Lg Sammy
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Hier in Bayern herrscht aber noch Zucht und Ordnung, deswegen finden wir auch gleich das passende Gesetz:
http://by.juris.de/by/MeldeG_BY_2006_Art23.ht m">Link
Dort steht: Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen trifft die Verpflichtung nach Satz 1 nur den Reiseleiter; er hat die Mitreisenden der Zahl nach unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben. ...
Hier ist das komplette Meldegesetz: http://by.juris.de/by/MeldeG_BY_2006_rahmen.ht m">Link
Besonders interessant ist "handschriftlich auszufüllen" !?
CU
VM
Ah, das mit den "ab 10 Personen" wusste ich auch noch nicht. Interessant. Doch ab wann gilt man offiziell als Reiseleiter? Oder genügt es schon, wenn man nur "Ansprechpartner" ist? ....
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