Nighty Urlaub Berec...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nighty Urlaub Berechnung

3 Beiträge
2 Benutzer
0 Reactions
2,795 Ansichten
(@heinz-klunker)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hi,
kurz vor dem Ende meiner Probezeit als Nighty bei einem Berliner Hostel, gibt es ein Problem mit meinem ersten Urlaubsantrag. Ich arbeite 32 Stunden - real 3 Nächte und ein Ruhetag pro Woche - Laut Vertrag habe ich 28 Urlaubstage. Als ich zuerst gefragt habe hieß es ich müsste nur die 3 Arbeitstage für eine Woche Urlaub verwenden. Beim nächsten gespräch hieß es ich müsse auch für den Ruhetag einen Urlaubstag 'investieren'. Nun (das Hostel hat grad üble Perasonalprobleme und ist auf mich angewiesen glaub ich) heißt es ich müsste die vollen 5 tage Urlaub verwenden wie ein Vollzeitangestellter für eine Woche Urlaub. Hat jemand ne Ahnung was korrekt ist?

 
Veröffentlicht : 29/08/2018 10:51 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Aus Deinen Angaben lässt sich das nicht beurteilen.
Arbeitest Du nun drei oder vier Tage? Wieviel Wochenstunden / X-Tage-Woche stehen in Deinem Arbeitsvertrag?

Pauschal kenne ich Urlaubsregelungen zwischen 24 und 31 Tagen - bei einer 5-Tage-Woche! Das entspricht 5-6 Wochen.
Wenn man Deine 28 Tage mit drei Urlaubstagen pro Woche aufbraucht, hättest Du mehr als 9 Wochen Urlaub ... und das als Einsteiger! Das halte ich für ziemlich unrealistisch.
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass Deine 28 Tage für eine 5-Tage-Woche gelten. Genaueres lässt sich aber erst sagen, wenn Du Deine Angaben konkretisierst oder nochmal genau in den Arbeitsvertrag schaust.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 29/08/2018 4:58 pm
(@heinz-klunker)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hallo Alex,

schon mal Danke für Deine Antwort. Also bei mir ist es so geregelt, dass ich 32 Wochenstunden, also 4 Arbeitsage im Vertrag stehen habe. In der Praxis bekomme ich aber statt eines Nachtzuschlags einen Arbeitstag als Ruhetag 'geschenkt'. Das bedeutet ich mache effektiv nur 3 Nachtschichten pro Woche (a 8 Stunden - also 24 pro Woche). Die Frage ist daher: wird der 'geschenkte' Tag wie ein normaler Arbeitstag gewertet und muss ich dafür einen Urlaubstag verwenden wenn ich Urlaub nehme. Und generell: muss ich als jemand mit 32 Wochenstunden, 5 Tage Urlaub aufwenden um eine Woche frei zu bekommen wie jemand der einen 40 Stunden Vertrag hat?
Ich hoffe die Problematik ist jetzt etwas klarer geworden 😉

 
Veröffentlicht : 29/08/2018 8:47 pm




Teile diese Beiträge!

Teilen: