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abschluss hwi nachholen - hilfe/rat gefragt

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(@mara_q-ja)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 


Hallo zusammen,

über google bin ich zufällig auf diese page gelangt - und zum glück, hoffe ich.

brauche dringend rat.
dazu erst einmal folgendes: 2003 bis 2006 habe ich hwi gelernt.
theorie-prüfungen habe ich prima gemeistert, doch die praxis war nicht so toll. einmal, 2mal, 3mal durchgefallen. trotz meines wissen =(
habe zwischendurch gejobbt und eine neue ausbildung angefangen, trotz bemühens habe ich die jetzt (nach fast 2 jahren abgebrochen, wem ktf was sagt...)
nun nöchte ich die 2 jahre nicht unbedingt in sand gesetzt haben - nicht unbedingt eine weitere ausbildung anfangen, sondern den abschluss vom hwi doch nachholen.

wie/wo kann ich das machen? oder kennt jem.einen ähnlichen fall - und weiß wie es da war/ verlaufen ist?
auf der seite des arbeitsamtes habe ich bereits gelesen, dass man das eineinhalb-fache der regulären zeit der ausbildung investieren muss, um die prüfung machen zu können, wobei die ausbildungszeit und arbeitszeit von jobs, die in den bereich fallen, angerechnet werden können.
gewisses wissen von damals ist noch vorhanden, aber müssste sicherlich trotzdem mind. noch einmal ein jahr in die praxis oder den hwi-unterricht, um das wissen wieder aufzufrischen usw.

bin für antworten sehr dankbar.
vlg, doro

 
Veröffentlicht : 28/04/2011 2:52 p.m.
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Frag doch mal bei der zuständigen IHK nach, ob sie dich nochmal zur Prüfung zulassen würden.

Allerdings steht in § 37 I BBiG über die Abschlussprüfung:
In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Dadurch würde ich jetzt spontan auf NEIN tippen...
Das mit dem eineinhalbfachen der Arbeitszeit bezieht sich ja auf die Zeit, die du eh schon als Ausbildung gemacht hast, wenn ich das richtig verstanden habe, und dir geht es nur noch um die Prüfung.

(Kann mir mal jemand vom Schlauch runter helfen, was HWI ist? Hochschulübergreifende Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Hamburg? Dann hilft dir das BBiG aber wahrscheinlich auch nicht wirklich weiter...) ?)

PS: Liebe Mara, schön, dass du die Funktionen des Text-Formatierens gefunden hast. Grün und rot gefallen mir ganz gut, aber der Text in un-fett sieht bestimmt auch nicht schlecht aus... 😉

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Veröffentlicht : 29/04/2011 7:32 p.m.
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Hallo,

also § 45 Zulassung in besonderen Fällen besagt:
(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Das ist das, was du angesprochen hattest.

Und §37 interpretiere ich genauso wie Melanie, du wirst wohl nicht mehr zur Prüfung zugelassen, auch wenn du dich nicht mehr aus der Ausbildung in dem Sinne her, sondern durch §45 zur Prüfung bewirbst.

Aber klarheit kann darüber nur die IHK dir geben.

Viele Grüße

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 02/05/2011 4:10 p.m.



(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

War wohl doch nicht so wichtig...?
über google bin ich zufällig auf diese page gelangt - und zum glück, hoffe ich.

Oder, Google zeigt den Weg zu dieser Seite nicht mehr an, weil HWI gar nix mit dem Hotelfach zu tun hat... :mrgreen:

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Veröffentlicht : 04/05/2011 9:25 p.m.

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