Gast hat Kratzer am...
 
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Gast hat Kratzer am Auto, was nun?

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 FPF
(@fpf)
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Hi.

Also folgende Situation. Gestern abend reiste bei uns im Hotel ein Gast an und parkte sein Auto direkt vor dem Hoteleingang. Das ist von unserer Seite aus nicht gern gesehen. Und auch die Politessen verteilen gerne Knöllchen weil die Autos in der Regel wenn sie vor dem Haus stehen auf den Fuß und Fahrrradweg hinausragen. So auch in diesem Fall.

Soweit so gut. Der Gast kam nicht mal nochmal raus um sein Auto umzuparken. morgens gab es dann das erwartete Knöllchen.

Nun war er aber nicht der einzige Gast der gestern dort geparkt hat. In der Nacht reiste noch ein weiterer Herr an und parkte dort vorne. Er allerdings stand so, dass er dafür kein Knöllchen bekommen sollte.
Bei seiner Anreise habe ich ihn darauf hingewiesen dass das kein offizieller Parkplatz ist. Da unsere Tiefgarage belegt war und auch im Innenhof keine Plätze frei waren zeigte ich ihm die öffentlichen kostenlosen Parkmöglichkeiten. Aus verschiedenen Gründe lehnte er diese aber ab.

So nun kommt der vielleicht entscheidende Punkt. Die Fläche vor dem Hotel auf der er stand war zwar kein ausgewiesener Parkplatz, aber ebenso wenig stand dort ein Parken verboten Schild. Weder von der Stadt noch von uns eines. Das war dann auch sein Argument gekoppelt mit dem, dass dort ja auch schon ein anderes Auto stehe.
Heute morgen dann entdeckte er an seinem Auto einen Kratzer der angeblich in dieser Nacht enstanden ist. Er macht nun mich dafür verantwortlich und will mir die Rechnung schicken. Klingt abgedroschen, aber genau so lautet sein Plan.

Mal davon abgesehen, dass ich ihm gesagt habe er solle umparken, steht es auch nirgendwo in meiner Dienstanweisung oder meinem Vertrag dass ich Parkplatzwächter bin für die Zeit von 22 uhr bis 6 uhr. Wäre auch gar nicht umsetzbar.

Kann mir einer der Rechtsexperten sagen wie es wohl nun weiter gehen wird?

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 1:16 am
(@helena)
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warum macht er dich den dafür verantwortlich und nicht deinem Chef?????????????????????????
Du kannst doch am wenigsten dazu

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 1:59 am
 FPF
(@fpf)
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Tja keine Ahnung. Er fragte nach meinem Namen und will mir nun eine Rechnung zukommen lassen. Ich bin sehr gespannt 😀

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 2:11 am



(@helena)
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ich auch
was sagt dein chef dazu
ich den nicht das er damit durch kommen wird
also keine sorge

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 2:14 am
 FPF
(@fpf)
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Heut abend zur Nachtschicht war leider keiner mehr da. Chefin seh ich erst nächste Woche wieder. Dass ich ihm da irgendwas bezahlen muss, davon geh ich natürlich auch nicht aus, aber wie man überhaupt auf die Idee kommt sowas anzudrohen. Zumal er ja auch noch relativ offensichtlich im Unrecht ist. Zumindest meiner Meinung nach

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 2:33 am
Ali Baba
(@ali-baba)
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Da die Fläche auf der geparkt wurde offensichtlich nicht zum Hotel gehört, hat das Hotel damit eigentlich nix zu tun. Zumindest meiner Meinung nach, bin aber kein Experte. Auf der Parkfläche des Hotels würde evtl. die Versicherung des Hotels einspringen.

Es könnte natürlich sein, dass Deine Chefin die Rechnung bezahlt um den Gast zu halten und sich evtl.Stress zu ersparen.
Ich glaube aber, das sich hier jemand seinen alten Kratzer bezahlen lassen will. Offensichtlich war er sauer und hat nur nach irgendwas gesucht.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, das hier überhaupt eine Rechnung kommt.
Falls doch, könnte man sogar überlegen den Gast anzuzeigen.

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 8:35 am



(@friesenotto)
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Moin, moin, FPF!

Keine Angst, Du hast das Fahrzeug nicht in Verwahrung genommen, dann hätte Dir der Gast den Schlüssel aushändigen müssen, weiter hast Du dem Gast keine Bewachung zugesichert. Eines von beiden hätte eine Haftung des Hotels ausgelöst. Du haftest nur bei Vorsatz, ansonsten gar nicht. Da Du das Auto nicht zerkratzt hast, bist Du aus dem Schneider.

Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung haftet ein Wirt für ein Fahrzeug nur dann, wenn er es in Verwahrung nimmt, d.h. der Gast muss Schlüssel und Papiere dem Wirt übergeben. Der Wirt muss die Möglichkeit haben, das Fahrzeug unter Verschluß(z.B. in eine Einzelgarage) zu nehmen.

Da das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stand und Du das Fahrzeug nicht versetzen konntest, ist ein Haftung zu Verneinen!

Gruss friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 12:36 pm
HoFaMaUs
(@hofamaus)
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glaube auch nicht das der Gast nochmal was von sich hören lässt.
und wenn doch gibt es immer noch keinen Grund dich in Verantwortung zu ziehen. Was dann gut kommen würde ist, wenn du Zeugen hast die bestätigen können das du den Herrn aufmerksam gemacht hast sein Auto doch bitte umzuparken. 😉
aber wie gesagt denke nicht das du die Rechnung dafür bekommst, manchmal ist das auch erstmal nur dummes gelaber weil die Leute einfach zu gestresst sind und wenn dann eins auf den anderen kommt, muss halt einer drunter leiden. 😉

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 1:13 pm
Andy
 Andy
(@andy)
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Ich kenne das Problem aus meiner Ausbildung, das Hotel hatte einen Parkplatz aber 300 Meter entfernt vom Hotel, diesen stellten sie kostenfrei zur Verfuegung. Es passierte relativ oft, dass Gaestefahrzeuge beschaedigt wurden, aber das Hotel musste niemals zahlen, obwohl es ein Hotel Parkplatz war, da keine Zusicherungen in bzug auf Haftung gemacht wurden

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 8:13 pm



(@mayflower)
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Ich finde Friesenotto hat das ganz klar ausgedrückt. Von meiner Seite ist dem nichts hinzuzufügen. 😉

Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...

 
Veröffentlicht : 16/10/2008 8:49 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Abgesehen von der Verwahrung gibt es allerdings noch die Ersatzpflicht des Wirtes für "eingebrachte Sachen".
Aber auch hier werden nach §701 (4) BGB Fahrzeuge explizit ausgeschlossen.

Insofern kann ich dem Tenor der Antwortenden nur beipflichten. Der Gast hat keinerlei Rechtsanspruch (außer Du hättest das Auto zerkratzt :)).

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 17/10/2008 12:24 am
 FPF
(@fpf)
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Hi

Danke für die teilweise sehr ausführlichen Antworten. Angeblich war der Herr nun bei der Polizei und die waren auch schon bei uns um sich den Vorfall schildern zu lassen. Leider ausserhalb meiner Dienstzeit.

Solang mich persönlich niemand anschreibt oder dazu befragt lässt mich das ziemlich locker. Vorallem nach dem Posting vom FriesenOtto.

 
Veröffentlicht : 17/10/2008 2:35 am



(@melanie82)
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Ich finde es immer wieder interessant, wie gut die Gäste anscheinend wissen, welche Kratzer wo an ihrem Auto wann noch nicht da waren. Mein Auto sehe ich selten so genau an, also ich könnte das echt nicht genau sagen.

Bei uns hatte letztens auch ein Gast eine Schramme, an einer Stelle, die man nur sehen kann, wenn man sich tief vor das Auto kniet. Und das in der Garage, er hat selbst eingeparkt und danach konnte da vorne nicht einmal ein anderes Auto entlangschrammen. Zu deutsch: wenn die Schramme davor noch nicht war, müsste ER beim Ein- oder Ausparken sich die Schramme zugezogen haben. Aber natürlich sind wir schuld...

Aber mich würde dann interessieren, was die Polizei dazu sagt. Macht der Gast ALDI auch verantwortlich wenn auf dem Parkplatz dort (und da ist es ja immerhin deren Parkplatz) eine Schramme entsteht? Warum werden die Menschen eigentlich immer so rechthaberisch, sobald sie ein Hotel betreten?

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 17/10/2008 10:40 am
Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
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Stehen nicht auf den meisten Parkplätzen Schilder mit "Parken auf eigene Gefahr" ? Bilde mir zumindest ein bei Supermärkten sowas schon mal gesehen zu haben.

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 17/10/2008 10:42 am
Katzenoma
(@katzenoma)
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In meinem Betrieb hatten wir auf dem Gästeparkplatz vorm Hotel auch schon das eine oder andere Mal Parkunfälle mit Fahrerflucht. Wir haben dann immer Schilder im Lift ausgehängt und nachgefragt, ob irgendjemand was gesehen hat. Siehe da: In 4 Fällen, die ich in meiner Zeit dort erlebt hab, haben sich so zwei Fälle aufgeklärt (wobei beim ersten Mal der Fahrer selbst sich bei uns gemeldet hat. Hats wohl mit der Angst zu tun bekommen).

Aber auf die Idee, dass Hotel verantwortlich zu machen, ist noch keiner gekommen!

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 17/10/2008 3:55 pm



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