Kündigungsfrist
 
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Kündigungsfrist

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(@stern123)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Hallo!!!

Ich möchte gerne zu Ende Oktober kündigen. Meine Frage ist aber, ob die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende 28 Tage beträgt. Das heißt: Müsste ich jetzt kündigen, damit ich Ende Oktober aus dem Betrieb bin oder würden also die 28 Tage reichen und ich hätte Zeit bis zum 04. Oktober mit der Kündigung?!

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen!

Vielen Dank

 
Veröffentlicht : 28/09/2006 3:40 pm
Lothywien
(@lothywien)
Beiträge: 569
Honorable Member
 

Hallo Stern,

ich glaube das ist gar nicht so einfach, ein Azubi kann genauso schwer kündigen, wie man ihn auch kündigen kann. Wenn ich recht informiert bin. Du kannst mit deinem Chef reden und auf ein gegenseitiges Einverständnis plädieren, das wäre glaube ich das sinnvollste, und bei einem Gegenseitigen Einverständnis wird die Frist dann abhängig von dem Einverständnis laufen.

Zumindest wenn ich recht informiert bin

ciaoy

Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
(39,90 - Frederic Beigbeder)

 
Veröffentlicht : 28/09/2006 4:15 pm
(@stern123)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Tut mir leid... Hätte es vielleicht anders schreiben sollen. ich bin stellvertrentende Restaurantleiterin... Da ist doch bestimmt ein unterschied!!!???

 
Veröffentlicht : 28/09/2006 4:22 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Naja, erstens darf ein Azubi ganz einfach kündigen.

Aber hier geht's ja nicht um einen Azubi, sondern um einen Stern. Und Sterne müssen sich an die Kündigungsfrist halten, die im Vertrag festgehalten ist. Wenn dort nichts steht, greift §622 des BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wenn Du also zu Ende Oktober kündigen willst, sollte Dein Arbeitgeber spätestens am 3.10. die Kündigung auf dem Tisch haben (Poststempel 02.10.)

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 28/09/2006 5:31 pm
(@stern123)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Vielen Dank!!! Du hast dem Stern echt geholfen! 😀

 
Veröffentlicht : 28/09/2006 5:51 pm
(@icesky)
Beiträge: 195
Estimable Member
 

@ alex... des bgb???

wo finde ich eigentlich den tarifvertrag?? im internet hab ich leider keinen gefunden.
bei mir im av steht nur, daß die kf laut tarifvertrag ist....

heisst das nun nur zum ende des monats oder auch zum 15.?

chuck norris hatte nur einmal ein problem..mit einem dinosaurier und das ende kennen wir alle..

wer einen Fehelr findet, der darf ihn behalten

 
Veröffentlicht : 06/10/2006 11:42 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ja, §622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, warum?

Den Tarifvertrag bekommst Du bei der NGG (wenn Du Mitglied bist ;)) oder frag halt Deinen Arbeitgeber.
Wenn im Arbeitsvertrag nur von der Frist die Rede ist, gilt m.E. weiterhin der Zeitpunkt nach BGB.

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Veröffentlicht : 07/10/2006 12:05 am
(@icesky)
Beiträge: 195
Estimable Member
 

m.E.??

na toll, und wie kommen normalsterbliche an einen tarifvertrag ohne arbeitgeber

im i-net gibts doch alles.... wieso des net?

chuck norris hatte nur einmal ein problem..mit einem dinosaurier und das ende kennen wir alle..

wer einen Fehelr findet, der darf ihn behalten

 
Veröffentlicht : 07/10/2006 12:35 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

m.E. - meines Erachtens

Entweder trittst Du in die Gewerkschaft ein oder Du fragst bei Vertragsabschluß, was Du da eigentlich unterschreibst 😉

Im Internet gibt es eben nicht alles, womit man eventuell noch Geld verdienen oder Mitglieder werben kann. 8)

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Veröffentlicht : 07/10/2006 1:49 pm




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