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Praktikum - Bewerbung und Vorstellungsgespräch

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(@franziie)
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Themenstarter
 

Hallo liebe Hotelfach.de user,

ich habe mich vor 2 Tagen für ein 3 Wöchiges in einem Hotel beworben. Jetzt wollte ich wissen, wie lange man auf so eine Antwort warten muss. Eine erfolreiche Hotelfachfrau in einem bekannten Hotel zu werden ist mein größter Wunsch. Um nicht völlig unwissend zum Praktikum gehen zu müssen, wollte ich mal fragen, ob mir jemand von euch ein paar der wichtigsten Regeln im Hotelgewerbe nennen kann. Ich bin erst 14, wollte mich aber jetzt schin informieren.
Danke im Vorraus

Liebe Grüße.. Eure Franziie :)) <3 🙂 😉 💡

 
Veröffentlicht : 21/08/2010 10:29 pm
(@batterista)
Beiträge: 145
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Es kann sein dass du auch nur eine Absage kriegst. Ich weiß nicht genau wie das im Jugendarbeitsschutzgesetz mit Praktika geregelt ist, aber es ist eigentlich immer nur von Jugendlichen die Rede, wo du per Definition noch ein Kind bist. Nix gegen dich. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf §2 Abs. 1

Ich weiß dass in Betrieben in denen ich war grundsätzlich nur Schüler über 16 Jahren ein Praktikum machen durften. Weil dann kriegst du auch mit was am Abend in der Hotellerie los ist, weil du bis 24:00 draußen sein darfst.

Je nachdem wie die Situation im Hotel gerade ist, kann das mit der Antwort aber auch einfach ein bisschen dauern. Wenn z.B. der Personaler grade im Urlaub ist, kann es sein dass in der Vertretung nur ganz dringende Angelegenheiten geklärt werden und der Rest muss warten.

Wann würdest du denn das Praktikum machen wollen?

 
Veröffentlicht : 21/08/2010 11:07 pm
(@franziie)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Das praktikum ist vom 31 januar 2011 bis zum 18. februar 2011 ... ist von unserer schule aus geregelt.

 
Veröffentlicht : 21/08/2010 11:21 pm



(@batterista)
Beiträge: 145
Estimable Member
 

Bis Ende Januar ist ja noch ein bisschen hin. Eine Woche solltest du wahrscheinlich schon rechnen.

 
Veröffentlicht : 21/08/2010 11:24 pm
(@nonamew)
Beiträge: 827
Prominent Member
 

grundsätzlich nur Schüler über 16 Jahren ein Praktikum machen durften. Weil dann kriegst du auch mit was am Abend in der Hotellerie los ist, weil du bis 24:00 draußen sein darfst.

täusch ich mich?
als minderjährige/r darf man doch nur bis 22 uhr arbeiten.. erst ab 18 jahren darf man länger als bis 22 uhr arbeiten.. oder verwechsel ich da gerade was?

aber abgesehen davon..
du wirst in deiner bewerbung ja sicherlich vom "schulpraktikum" geschrieben haben. ein personaler weiß in der regel, dass man zwischen der siebten und zehnten klasse ein praktikum absolvieren muss. auch wenn die praktikanten meistens nur frühschichten haben, sind sie trotzdem eine kleine hilfe im betrieb und gerne gesehen.

ich habe noch nie die erfahrung machen müssen, dass ein hotel etwas gegen ein zwei- bis dreiwöchiges schulpraktikum hat.. man weiß doch, dass man in einem praktikum eh nur einen klitzekleinen einblick in die riese hotel-welt bekommt. den größten einblick hat man doch eh erst in ausbildung..

 
Veröffentlicht : 22/08/2010 7:36 pm
(@batterista)
Beiträge: 145
Estimable Member
 

Ups, stimmt Jarbschg mit Juschg verwechselt 😳

 
Veröffentlicht : 22/08/2010 7:46 pm



(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, Zusammen!

Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist: (§2 Abs.1)

Jugendliche oder Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§2 Abs.2)

Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten als Kinder im Sinne des JArbSchG (§2 Abs.3)

Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 15.Lebensjahres dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (§5 Abs.2 Satz 2 i.V.m. §7 Satz 1 Nr.2 JArbSchG). Die Vorschriften der §§ 9 – 46 JArbSchG sind ebenfalls entsprechend anzuwenden; dabei kommen die Vorschriften über die Berufsschule (§9), Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (§10), Urlaub (§19) und Ausnahmen in besonderen Fällen (§21) nicht in Betracht.

Die Vorschriften über die gesundheitliche Betreuung (§32 – 46) finden ebenfalls keine Anwendung, weil ein Block des Schülerpraktikums oder einer berufsorientierenden Maßnahme nur den kurzen Zeitraum von in der Regel maximal 15 Arbeitstagen umfasst.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Horte, Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager oder ähnliche Einrichtungen) ist entsprechend §35 des IfSG eine Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch die Praktikumseinrichtung erforderlich. Teilnehmende an Maßnahmen zur Berufsorientierung müssen die gesundheitlichen Anforderungen des §34 IfSG erfüllen. Für Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit i.S. des §42 IfSG (Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sowie Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen) oder in Gemeinschaftseinrichtungen i.S. d. §33 IfSG (Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden) aufnehmen wollen, gelten hinsichtlich der gesundheitlichen Anforderungen besondere Vorschriften. Einzelheiten hierzu sind dem IfSG und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie den in mehreren Sprachen vorliegenden Merkblättern zu entnehmen. Ggf. erforderliche bescheinigungspflichtige Belehrungen durch das Gesundheitsamt sind gebührenfrei. :mrgreen: , dann brauchste die Erstbelehrung nicht bezahlen!

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 22/08/2010 8:18 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Unabhängig von der Meinung meiner Abteilungsleiter gebe ich persönlich Praktikanten recht gern die Chance, die Gastronomie kennen (und lieben oder hassen) zu lernen.
Allerdings ist meine Priorität nicht unbedingt die Beantwortung von Praktikantenbewerbungen.
Es gibt Häuser, die haben keine eigene Personalabteilung. Dann kann die Beantwortung einer Bewerbung für ein Praktikum schon mal etwas dauern. Normalerweise solltest Du aber innerhalb von 1-4 Wochen eine Antwort erhalten. Da Praktikanten nicht wirklich im Arbeitsprozess eingeplant sind, spielt m.E. das Alter keine Rolle. Obwohl es Häuser gibt, die aus Prinzip (und wegen des Überangebots) nur volljährige Praktikanten nehmen ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 23/08/2010 12:58 am
(@franziie)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Liebe Hotelfach.de user, 🙂

Also, heute kam ein Anruf, dass ich mein Praktikum in Hotel nummer 1 machen kann und ich Samstag zu einem Gespräch kommen soll um darüber zu reden. Das Problem ist, dass ich mich heute auch bei einem zweiten Hotel beworben hab, bei dem ich lieber mein Praktikum machen möchte. Wenn ich bis Samstag von Hotel nummer 2 noch keiner Antwort erhalten habe, soll ich dann einfach zu hotel 1 gehen und so tun als wäre ich noch total interessiert. Ich weiß nichtz, wie ich mich jetzt verhalten soll. Es geht ja auch nur um ein Praktikum. Könnt ihr mir sagen, was ich unbedingt beachten muss, wenn ich im Hotel arbeite? ;D

Mfg Franzuuuuuush 😀

 
Veröffentlicht : 25/08/2010 2:49 am



Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Hallo Franziie,

das ist doch schonmal schön zu lesen, dass du schon einen schritt weiter bist.
Das ist jetzt allerdings deine ermessens Sache, möchtest du das Praktikum denn garnicht mehr in dem Hotel Nr. 1 machen?
Wer weiß wie die Chancen bei Hotel 2 aussehen.
Ich würde erstmal zu Hotel 1 gehen und dich ganz normal vorstellen und schauen was passiert, ggf. auch zusagen, dass du die Stelle gerne nimmst.

Wenn dann Hotel 2 auch noch zusagt, kannst du im Gespräch ja sagen, dass du in dem Zeitraum leider schon eine Zusage hast und dann z.B. die Herbstferien oder Osterferien vorschlägst als Praktikumszeitraum.
Dann bekommst du 2 Einblicke in die Hotellerie, denn Hotels können manchmal sehr sehr unterschiedlich laufen.

Wenn du aber keine 2 Praktika machen willst, sagst du eben dem Hotel 1 ab.
Es ist ja nun keine Festanstellung und wird dir schon niemand so krumm nehmen 😉

Viel Erfolg!

Viele Grüße

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 25/08/2010 11:20 am
(@franziie)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Vielen Danke 😉

 
Veröffentlicht : 25/08/2010 6:11 pm
(@franziie)
Beiträge: 5
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Themenstarter
 

Liebe Hotelfach.de user, 🙂

Ich hab morgen ein Vorstellungs gespräch für ein Praktikum und totale Angst :/ Ich bin doch erst 14.
Habt iht tipps für mich? Wie sind eure vorstellungstermine gelaufen und worauf muss ich mich einstellen? :/

Lg und danke im vorraus, eure franziie 😀

 
Veröffentlicht : 28/08/2010 2:02 am





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