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Prüfung ohne Ausbildung

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Pandur2000
(@pandur2000)
Beiträge: 22
Eminent Member
Themenstarter
 

Hi miteinander!

Nachdem ich jetzt zusammengerechnet knapp 5 Jahre im Empfang, Reservierung, Service im Hotel arbeite, denke ich darüber nach, die Option einer Hotelfachmannsprüfung in Anspruch zu nehmen. Ich möchte also die IHK Prüfung ablegen, ohne vorher den AUsbildungsweg durchlaufen zu haben - meiner Info nach gibt es diese Möglichkeit, leider finde ich dazu nicht all z u viel im Netz was nicht den Weg über eine (teure) Hotelfachschule erfordert. Mein Arbeitgeber sichert mir Unterstützung zu, so dass ich von der Seite her abgesichert bin.

Die Frage nun: Weiß jemand von Euch, wie das vor sich geht? Wo ich mich erkundigen kann?

Lg

Stefan

Scheiß auf Sigs. 😀

Liebe Grüße,

Stefan

 
Veröffentlicht : 08/03/2007 12:18 a.m.
sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Ich würde einfach mal bei deiner für dich zuständigen Ihk-Geschäftstelle anrufen und mich beraten lassen.

Zu meiner Lehrzeit hatten wir bei uns aber auch 2 Frauen in der Klasse die keine "betriebliche" Ausbildung machten sondern nur an dem theoretischen Teil in der Schule teilnahmen und sich vieles auch selber beibrachten.Wie genau das aber lief weiss ich aber auch nicht mehr.......Abgesehen davon wenn du nun mittlerweile schon 5 Jahre in der Gastro tätig bist wirst du wahrscheinlich im praktischen auch nicht mehr soviel Nachholbedarf haben!

Weiss auch nicht ob du dann auch Berichtsheft schreiben musst (gleiches Recht für alle) 😀

Lg
Sammy

♫♪♫♪ Die Hotelfachsuche ➡ eine tolle Funktion die man auch benutzen kann! 😉 ♫♪♫♪ ♫♪

 
Veröffentlicht : 08/03/2007 3:03 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Das Berufsbildungsgesetz ist Dein Freund 🙂

§45 Zulassung in besonderen Fällen
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist [(3 Jahre)], in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. [...] Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
§46 Entscheidung über die Zulassung
(1) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.[...]
Die zuständige Stelle ist die IHK.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 08/03/2007 9:31 p.m.





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