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Ausbildung - und dann arbeitslos?!?

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(@christine)
Beiträge: 39
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Themenstarter
 

Moin Ihrs!

Wie sehen Eure Erfahrungen (ob persönlich oder gehört bei anderen) mit Arbeitslosigkeit bzw sich arbeitslos melden aus?

Meine Ausbildung endet am 08. Juli und ich weiß noch nicht, wie's weiter geht. Vielleicht gehe ich für ein halbes Jahr in die USA. Aber das wird natürlich erst ab August klappen.

Was mache ich in der Zwischenzeit? Ist es sinnvoll (auch versicherungstechnisch), mich arbeitslos zu melden? Und wenn ja, wie geht das?

Danke für Eure Antworten!

Yours,
Christine

ES IST GESCHAFFT!!!

 
Veröffentlicht : 15/06/2003 11:23 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wenn Du absolut keine Arbeit nach der Ausbildung hast, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich arbeitslos zu melden. Aus versicherungs- und rententechnischen Gründen.
Dafür gehst Du einfach zum Arbeitsamt und sagst "Tach, ich bin ab jetzt arbeitslos."

Allerdings glaube ich nicht, daß Gastronomiepersonal zur Zeit Schwierigkeiten haben soll, Übergangsstellen (-lösungen) zu finden. Bei dem Zulauf, den Cafes und Biergärten im Moment haben. 😉

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 15/06/2003 1:41 p.m.
Hofa1981
(@hofa1981)
Beiträge: 309
Reputable Member
 

Ich bin voraussichtlich ab dem 01. august auch arbeitslos. Zumindest habe ich bisher nichts gegenteiliges (wie z.b. zusage) bekommen. Ich würde dir auf jeden fall raten, dich arbeitslos zu melden. Ich habe es letzte Woche auch getan (bzw. erstmal arbeitssuchend bis ausbildungsende am 31.07)

MfG

Geht nicht, gibts nicht !!

 
Veröffentlicht : 02/07/2004 3:21 p.m.



(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

Das Ausbildungsverhältnis endet a) nach Ablauf Ausbildungszeit (§ 14 Abs. 1 BBiG) oder b) mit dem Tage des Bestehens der Abschlussprüfung, sofern die Abschlussprüfung vor dem Ablauf der Ausbildungszeit bestanden wurde (§ 14 Abs. 2 BBiG).

In der Regel ist die Variante b die am häufigsten zutreffende. Daraus, und auch aus den derzeit gültigen Vorschriften ergibt sich dann folgende Vorgehensweise. Am besten ist es unmittelbar am Tage der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses und somit dem Bestehen der Abschlussprüfung das Arbeitsamt, ähm die Arbeitsagentur, aufsuchen und sich arbeitslos melden - auch wenn bereits ein neuer Job in Aussicht steht, oder sogar schon ein Vertrag unterschrieben wurde. Für die Zeit zwischen Ende der Ausbildung und Beginn der neuen Tätigkeit stehen auf jeden Fall die Leistungen zu. Wichtig ist, sich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden, denn die Arbeitslosmeldung wird erst mit dem Tage wirksam, an dem sich beim Arbeitsamt auch meldet. Es gibt zwar noch die Regelung, dass man sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt melden muss, wenn man weiß, dass man arbeitslos wird - allerdings kann man dies von Azubis nicht verlangen, da ja auch der Fall des Nichtbestehens der Prüfung eintreten kann und das Ausbildungsverhältnis dann ja nicht endet.

Es muss auf jeden Fall eine Menge Papier ausgefüllt werden - das ist nochmal richtig viel Arbeit. Falls ihr bereits eine Zusage oder soagr schon vielleicht einen Vertrag habt, bringt ihn auf jeden Fall mit und achtet darauf, dass dieses Datum auch eingetragen wird. Anderenfalls muss man sich nämlich auch nochmal wieder abmelden beim Arbeitsamt.

Auf jeden Fall ist es sehr wichtig, sich beim Arbeitsamt zu melden - allein schon wegen der Krankenversicherung, Rentenversicherung... Diese Zeiten fehlen Euch ansonsten...

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 02/07/2004 10:04 p.m.
(@kathikatze)
Beiträge: 10
Active Member
 

Hi,

wenn Ihr allerdings eine neue Stelle innerhalb von 4 Wochen nach Beending des alten Arbeitsverhältnisses beginnt, reicht es auch, sich bei der Krankenkasse zu melden, weil man bis maximal 4 Wochen kostenlos weiterversichert wird. Wenn längere Zeit dazwischen liegt, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich wenigstens neben dem arbeitsamt eine Aushilfstätigkeit zu suchen oder einen befristeten Vertrag bei einem Personaldienstleister einzugehen.
Ich bin mittlerweile selber in einer Position, wo ich mit entscheide, welches Personal eingestellt wird, und, ganz ehrlich: Grosse Lücken im Lebenslauf sehen einfach blöd aus!

Kathi

Schlafen? Essen? - Wozu?!

 
Veröffentlicht : 11/11/2004 4:42 p.m.



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