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Ausbildungsende vor schriftlicher Prüfung?

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Davos20
(@davos20)
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[#1257]

Hi!
Heute kam meine Ausbilderin zu mir und meinte sie müsse meinen Ausbildungsvertrag um einen Monat verlängern weil das Hotel mich bis zur schriftlichen Prüfung beschäftigen muss. Stimmt das?
Eigentlich wär ich am 15. Oktober fertig, die Prüfung ist am 15. November. Da ich aber froh bin wenn das alles vorbei ist will ich erstmal wissen ob die mich nicht übers Ohr haut....
Hat da jemand Ahnung?
Danke schonmal im vorraus! 🙂

Gruß Chris


 
Veröffentlicht : 07/08/2006 5:11 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Das Hotel muß Dich nicht bis zur schriftlichen Prüfung beschäftigen.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. [...]

Was mich in Deinem Fall irritiert, ist dabei Absatz 3:
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Ein beendetes Ausbildungsverhältnis kann man schlecht verlängern, aber ich denke, das ist nur unglücklich formuliert und im Fall der Fälle hättest Du trotzdem Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Auf der einen Seite kann ich natürlich verstehen, daß man am Ende der Ausbildung so schnell wie möglich raus möchte, auf der anderen Seite verdient man eben noch einen Monat lang Geld und hat keine Lücke im Lebenslauf.
Über's Ohr hauen würde ich das Angebot Deines Betriebes also nicht nennen, vielmehr haben beide Seiten etwas davon ...

Aber schlußendlich ist es Deine Entscheidung und das Gesetz steht auf Deiner Seite!


"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 07/08/2006 5:30 p.m.
Davos20
(@davos20)
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Der 2te Teil deines ersten Zitates ist aber auch recht interessant, nämlich:

"Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe."

Da merke ich was. Vielleicht hat sich meine Chefin nur unglücklich ausgedrückt. Denn ich hab nicht nur am 15. November Prüfung, sondern bis zum 14. November Schule!
Ändert das die Angelegenheit?


 
Veröffentlicht : 07/08/2006 6:32 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Keine Ahnung, wie das mit dem Schulanspruch bei beendeten Ausbildungsverhältnissen ist.
Hast Du Blockunterricht? Hast Du noch Urlaub?
Wie gesagt, wenn Du eh nichts Wichtiges vorhast, nimm noch das Geld und die schulische Prüfungsvorbereitung mit.

Was mir jetzt erst auffällt, Du hast ziemlich unglückliche Vertragsdaten - warum hast Du im Sommer keine Verkürzung beantragt?!
Selbst wenn die schriftliche Prüfung im November ist, ausgelernt bist Du erst nach Bestehen der mündlichen und die kann gut im Januar liegen, so wie ich das sehe.


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Veröffentlicht : 07/08/2006 9:25 p.m.
Davos20
(@davos20)
Beiträge: 855
Prominent Member
Themenstarter
 

1. Ja, Blockunterricht hab ich nochmal, den letzen bis 14. November. Bis dort will sie ihn auch verlängern. Hab mal nachgedacht. Sie MUSS das wohl machen. Weil von dem Monat den sie verlängern will bin ich nur 2 Wochen auf Arbeit. Die letzten 2 Wochen eben in der Schule. Sie zahlt mir also 4, hat mich aber nur 2 Wochen.
Ein Vorteil für mich, 2 Wochen arbeiten, 2 Wochen Party(Schule), 4 Wochen kassieren, wieso eigentlich nicht???
In die Schule wär ich aber sowieso gegangen.

2. Ach, die haben mich wie nen Kollegen zuvor von der Rezeption übers Ohr gehauen. Ich hätte dieses Jahr Sommerprüfung machen sollen. Die Chefin hat mich aber für den A-Block angemeldet. Der geht bis November. Völliger Irrsinn. Wie soll ich mit fehlendem Wissen Prüfung machen??? Durch einen verbalen Ausrutscher der Rezeption hab ich erfahren, daß sie das mutwillig getan hat. Als sie jemand von der Rezeption rechtzeitig darauf hingewiesen hat, daß ich in einen früheren Block muss, hat sie gesagt das will sie nicht. DAS hab ich aber leider viel zu spät erfahren. Mit so ner Aktion hab ich nicht gerechnet. Und wie gesagt, als ich dann gemerkt habe, daß ich bereits auf Schule sein müsste wars schon zu spät. Die Prüfung is soweit ich weiss im Januar, genau. Kacke, aber is so. Wenns damals noch nen Ausweg gab, dann wusste ich das leider nicht..... 🙁
Wär da etwa noch was drin gewesen?


 
Veröffentlicht : 08/08/2006 12:37 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ja, Verkürzer haben generell ein, zwei Schulblöcke weniger.
Das fehlende Wissen eignet man sich selbstständig an bzw. wird in der Schule für die Verkürzer gepusht. Deshalb werden als Voraussetzung zum Verkürzen meistens gute Schulnoten verlangt.
Dafür ist man ein halbes Jahr schneller in der Berufswelt.


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Veröffentlicht : 08/08/2006 9:20 p.m.
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