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Getränke beim Prüfungsmenü

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 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
 

also du kannst auch biere und alkoholfreie getränke als korrespondierend anbieten, ist laut IHK in ordnung!
grüsse

Da habe ich aber von meiner Lehrerin etwas anderes gehört ?!

http://www.roccofortecollection.com
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http://twitter.com/Kaiopaio

 
Veröffentlicht : 11/05/2009 8:52 p.m.
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