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Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
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also du kannst auch biere und alkoholfreie getränke als korrespondierend anbieten, ist laut IHK in ordnung!
grüsse
Da habe ich aber von meiner Lehrerin etwas anderes gehört ?!
Veröffentlicht : 11/05/2009 8:52 p.m.
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