Hallo,
eine freundin von mir hat sep.2006 mit der ausbildung angefangen und verkürzt auf zweineinhalbjahre. Sie hat gesagt sie wird im märz 2009 mit der ausbildung fertig. Ich hab jetzt hier bissl rumgeschaut hab nur gelesen das zwischenprüfungen im feb.2009 stattgefunden haben. Aber von abschlußprüfung hab ich nichts gesehen bzw. nur im sommer 2009 wirds stattfinden. Stimmt es was sie gesagt hat ? Sie ist in nürnberg.
ich hatte auch verkürzt und im feb 09 meine abschlussprüfung gemacht, in nrw. kann schon sein, dass das in nürnberg erst im märz ist.
hallo,
du hast recht. Sie hat auch gerade die prüfung gemacht. Leider mußte ich von der IHK erfahren das sie nicht bestanden hat. Wird sie jetzt ganz normal arbeiten ( Falls der arbeitsgeber sie nicht kündigen will ) als ob sie ausgelernt hätte aber die prüfung in 3 monaten nachholen oder wird die ausbildung um 3 monate verlängert ?
Ich würde sagen, ihre Ausbildung wird verlängert. Wieso sollte sie als Ausgelernte arbeiten dürfen, wenn sie ihre Prüfung nicht bestanden hat? Das wäre ein wenig unlogisch ^^
Ich seh das genauso wie Haze. Wäre wirklich unlogisch. Wofür sollte der Arbeitgeber voll bezahlen für jemanden der das leider nicht verdient hat.
Ob Februar oder März scheint wohl eher ne organisatorische Frage zu sein. Bei der Menge an Prüflingen können natürlich nicht alle gleichzeitg dran kommen.
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
das problem ist das ich seit 1,5 jahren getrennt lebe von meiner EX. Laut richter mußte ich bis märz bzw. bis ausbildungsende unterhalt zahlen.
Jetzt habe ich den verdacht das sie weiterhin unterhalt von mir kriegt wenn die ausbildung verlängert wird. Deswegen wollte ich mich erkundigen.
Den ersten ausbildungsberuf steuerfachangestellte ist sie 3 mal durchgefallen. Und jetzt mit der hotelfachfrau ausbildung ist sie auch durchgefallen. Das ist nicht normal. Wir waren gerademal 8 monate verheiratet dann haben wir uns getrennt. Ich rede kein wort mit ihr.
Deswegen wollte ich wissen wie das ganze abläuft.
Was ich noch wissen möchte falls die ausbildung verlängert wird, wird sie azubi vergütung weiterhin bekommen ? Muß da nicht ein neuer azubi vertrag abgeschlossen werden ?
Bei Nichtbestehen der Prüfung wird der Ausbildungsvertrag auf Verlangen des Azubis bis zum nächsten Termin verlängert (höchstens um ein Jahr) - s. §21 Abs. 3 BBiG
Natürlich wird in dem Fall die Azubivergütung weiter gezahlt.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Irgendwie drängt sich mir der Verdacht auf, dass Du da ein Debberla geheiratet hattest oder eine unglaublich faule Person. Ist nur mein Eindruck auf Grund Deiner Erzählung. ich möchte natürlich niemand an die Wand nageln, zumal ich die Person nicht kenne. Aber irgendwie komisch kommt mir das schon vor.
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
da hast du recht ali baba. Leider war das so. Aber kann man nichts machen. Muß jetzt irgendwie da durch. Bin gespannt was das gericht dazu sagt.