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Wann ist meine Ausbildung beendet?

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(@tanjo149)
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hallo!
ich mache derzeit meine ausbildung zu restaurantfachfrau und habe am 20.juli prüfung.
in meinem ausbildungsvertrag ist als vertragsende der 17.juli festgelegt, da ich schon am 17.juli 2008 die ausbildung begonnen hab
(hab durch eine vorherige gastronomische ausbildung 2 jahre verkürzung)
nun miene frage:
bin ich am 17. juli oder am 20.juli in dem betrieb fertig???
da ich nicht in dem betrieb bleiben werde, muss ich wissen wann ich "frei" für eine neue arbeit bin!!!
gibt es da ein gesetz dafür?
wenn ja wo finde ich das?

Ich und du,
Müllers Kuh,
Müllers Esel,
der bist du!!!

 
Veröffentlicht : 10/07/2009 5:24 p.m.
(@kaja247)
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laut BBiG endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss, kurz: sobald deine Ergebnisse in deinem Betrieb bzw. in deinen Händen liegen.

falls dir das als antwort nicht reicht, weil du eine genaue datumsangabe bevorzugst: das datum das bei eintreffen deiner ergebnisse beisteht. das liegt daran, dass das bestehen die voraussetzung für die beendigung ist, denn falls du nicht bestehen solltest verlängert sich deine ausbildung automatisch bis zu den nächsten prüfungen (müsstest du eigentlich in der schule behandelt haben)

viele grüße und viel glück!

I learned
I am learning
I will learn

 
Veröffentlicht : 10/07/2009 6:02 p.m.
(@tanjo149)
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hi aber es ist doch so, das der vertrag beendet ist mit dem datum das drin steht. bei mir wäre das der 17. juli.
dann muss ich doch die 3 tage bis zu prüfung nicht mehr arbeiten oder?

hab grad das hier gefunden:

Ende der Ausbildung

Deine Ausbildung endet wenn du deine Abschlussprüfung bestanden hast und zwar genau an dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt!
Oder deine Ausbildung endet zu dem Datum, dass in deinem Ausbildungsvertrag steht. Die kann dann der Fall sein, wenn deine Ausbildung vor der Abschlussprüfung endet oder wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast und nicht verlängerst.

von dem her wäre es ja bei mir das vertragsende, da dies vor der prüfung ist, oder?

Ich und du,
Müllers Kuh,
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der bist du!!!

 
Veröffentlicht : 10/07/2009 6:43 p.m.



(@kaja247)
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ich halte mich bei sowas immer an das gesetz und das klingt in deinem fall günstiger für dich und müsste somit auch gelten, denn was ist wenn du nicht bestehst? im gesetz steht, dass du beim nicht bestehen auf verlangen verlängern kannst. hast du das mit deinem direktor (personalabteilung) geklärt? selbst in meinem vertrag stand damals die klausel des §21 BBiG... hak da mal nach.

p.s. wo hast du das her mit dem "wenn deine ausbildung vor der abschlussprüfung endet" ? das höre ich zum ersten mal

😕

lg

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Veröffentlicht : 10/07/2009 7:03 p.m.
(@tanjo149)
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also das mit dem vertragsende vor der prüfung hatten wir in der shcule so...bin ich mir sicher das ich das richtig aufgeschreiben hab...und im netzt hab ich da auch einiges drüber gelesen...
naja ich frag mal heut abend nach...
p.s.personalabteilung haben wir nicht... :o)))

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Veröffentlicht : 10/07/2009 7:05 p.m.
(@tanjo149)
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katja schau dir mal den paragraph an:

§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

und im absatz 1 steht doch ENDET MIT DEM ABLAUF DER AUSBILDUNGSZEIT, oder versteh ich das jetzt falsch???

Ich und du,
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der bist du!!!

 
Veröffentlicht : 10/07/2009 7:24 p.m.



(@kaja247)
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doch, du verstehst das richtig. ich kenne einfach den fall nicht, dass die ausbildungszeit vor der dem bestehen der abschlussprüfung endet. damit meine ich, dass du vor der prüfung laut vertrag schon aus dem betrieb ausscheidest. ich kannte es bis jetzt nur so, dass im vertrag ein späterer datum als die prüfung stand, d.h. dass die prüfungsergebnisse immer vorher rauswaren. in deinem bsp. vor dem 17.

aber da deine prüfung nach dem 17. ist gehe ich davon aus, dass das "ausbildungsverhältnis" vor deiner prüfung beendet ist (und das kannte ich bin heute nicht - ich lern ja auch immer noch dazu 😉 )

ich wollte dich nicht verwirren, aber dadurch, dass ich verwirrt war, habe ich es wohl übertragen...(schande über mich -und das vor deinen prüfungen) -Also so gehe ich davon aus, dass du ab dem 17. zu hause bleibst und dann deine prüfung machst und bei nicht bestehen wiedereingestellt wirst (?) daher würde ich vorschlagen, dass du da nochmal nachfragst, denn ich weiss nicht, ob ihr jetzt alle davon ausgeht. ich wollt nur sicher gehen, dass du bescheid weisst, dass die dich dann weiterbeschäftigen müssen, falls du nicht bestehst (davon geh ich nicht aus, das ist nur ums sicherzustellen)

lg, und sry nochmal fürs verwirren...

I learned
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Veröffentlicht : 10/07/2009 7:41 p.m.
(@tanjo149)
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hi kaja (wird ja schon fast ein chat hier)
jaja man lernt einfach nie aus im leben 😀
ja durch das das ich in dem selben betrieb miene ausbildung zur fachkraft gemacht hab und da miene prüfung am 16.7.08 war, haben wir einfach ab dem 17.7.08 den refa vertrag gemacht...deshgalb ist das ja ein einzelfall...
also ich denke nicht das ich durchfallen werde, aber man weiss ja nie...
ja ich vermut ich werd nach dem 16. nicht mehr arbeiten gehen...
danke für deine schnellen antworten und kein problem mit der verwirrung...
drück mir auf jeden fall die daumen am 20. ab 12.30 uhr, ok???
gut nacht 😀

Ich und du,
Müllers Kuh,
Müllers Esel,
der bist du!!!

 
Veröffentlicht : 11/07/2009 1:52 a.m.

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