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Zulassung zur Abschlussprüfung

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(@janawien)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Wie sind die Möglichkeiten zur Zulassung zur Abschlussprüfung* als externer? Ich meinte mich erinnern zu können dass das mit einer gewissen Anzahl von Berufsjahren möglich ist - jetzt finde ich darüber nix mehr. Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennt.

 
Veröffentlicht : 26/10/2009 7:24 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, janawien!

§ 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen

(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung* zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

(2) Zur Abschlussprüfung* ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 26/10/2009 9:26 pm
(@janawien)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

Vielen Dank. Ich dachte schon ich hätte Wahrnehmungstörungen. Sie IHK behauptet dass es keine solche Möglichkeit gibt.

 
Veröffentlicht : 27/10/2009 12:05 pm



(@refalehrer)
Beiträge: 45
Eminent Member
 

janawien, welche Kammer?Ort bitte!

Wer Infoas möchte kann sich in vieln Dingen an mich wenden.
Bin Koch, Kellner und Serviermeister

 
Veröffentlicht : 12/11/2009 7:10 pm

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