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Verpflegungssatz, Chef zwingt mich zur Bezahlung

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(@josi1984)
Beiträge: 20
Eminent Member
Themenstarter
 

Hallo Leute, ich habe ein riesen Problem und würde mich über eure Hilfe freuen.
Mein Chef hat bei Abschluss des Vertrags einen monatlichen Verpflegungssatz von 77,25 € vereinbart und ich habe unterschrieben. Allerdings damals unter der Bedingung 2 Mahlzeiten am Tag zu erhalten.
Im Moment ist es aber leider so, dass wir fast gar nicht mehr essen. Ausserdem gibt es wenn dann nur Brötchen oder eine Woche lang das gleiche. Das sehe ich nun nicht mehr ein, und möchte micht selbst verpflegen. Diesen Wunsch habe ich gegenüber meinem Chef geäußert, dieser geht allerdings überhaupt nicht darauf ein, und meinte es gäbe ein Gesetz, das besagt das mir jeden Tag ein Essen zusteht. Nun möchte ich aber auf dieses Essen verzichten.
Mein Chef zieht mir allerding in jedem Fall das Geld ab. Und das Gesetz habe ich bis heute nicht zu Gesicht bekommen. 🙁

Vielen Dank für Eure Hilfe

Landesmeisterin Sachsen- Anhalt 2007

 
Veröffentlicht : 27/01/2005 4:47 pm
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Bei uns im Hotel ist es so, daß es Codekarten gibt, mit denen man sich in der Kantine beim essen registriert. Am Monatsende bekommt man dann nur das abgezogen was man wirklich gegessen hat.

Finde das eine faire Methode, da es ja nun wirklich Tage gibt wo man nicht zum essen kommt, bzw. wo das Essen einen nicht so unbedingt reizt.

Wie es gesetzlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen, aber die IHK und die NGG haben da bestimmt Informationen.

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

Meine Bilder auf flickr.com

 
Veröffentlicht : 28/01/2005 2:27 am
Kairostern
(@kairostern)
Beiträge: 29
Eminent Member
 

Hey Josi,

das habe ich auch schon mal mit gemacht, allerdings ging es da nicht um so viel Geld!
Du muss auf jeden Fall mal mit der Gewerkschaft reden, falls du noch nicht Mitglied bist rate ich dir einzutreten!
Hoffentlich wirst du nicht drauf angewiesen sein, aber falls du die Gewerkschaft mal brauchen solltest macht es sich bezahlbar!
Ist natürlich nicht so gut, dass du denn Vertrag so unterschrieben hast. Allerdings finde ich,dass so ein Vertrag von Anfang an nicht korrekt ist!
Vielleicht kann man sich auch einigen, indem man das Geld, was du zahlen muss, gekürzt wird!

Viel Glück, und lass dich nicht unterkriegen! 😉

Viele Grüße.... Kairostern

Carpe diem!
Es kann alles nur besser werden 😉

 
Veröffentlicht : 28/01/2005 11:28 pm



(@josi1984)
Beiträge: 20
Eminent Member
Themenstarter
 

Hallo Leute vielen Dank erstmal für eure Hilfe. Ich habe meinem Chef angeboten die Hälfte zu bezahlen und dafür nur einmal am Tag zu essen, entspricht sowieso mehr der Wahrheit. Wenn er darauf nicht eingeht werde ich härtere Schritte einleiten, aber ich glaube es ist im egal. Ich werde ihm jetzt eine Woche Zeit geben und dann weitersehen.

Im Moment kann ich eh nicht arbeiten, ich musste letzten Samstag 8 Stunden an einer Schneebar stehen( -5 °C) und habe mir einen Virusinfekt geholt. Nun ja das Hotel ist im Moment ausgebucht und mein Chef war wahrlich nicht begeistert 🙄

Landesmeisterin Sachsen- Anhalt 2007

 
Veröffentlicht : 29/01/2005 11:49 am
(@kc-lp)
Beiträge: 51
Trusted Member
 

egal ob viel oder wenig zutun ist und ob dein chef begeistert davon ist.....krank ist krank...... da geht die gesundheit vor.... bleib zuhause und kuriere es richtig aus.... ich habe den fehler gemacht, nach 2 tagen mit einer nasennebenhöhlen entzündung und "stimmlosigkeit" arbeiten zu gehen und das kam im rhytmus von 3 wochen 4 mal nacheinander wieder--- immer wieder krankenschein und das ist nicht sinn der sache!!!!
bei uns wird das mit dem essens geld so geregelt, dass der der isst, 1 € pro mahlzeit bezahlt, bei 1/2 stunde pause hat man sowieso keine zeit vernünftig zu essen (meiner meinung nach) aber ich finde es nicht fair von deinem chef, dir nicht ein bissel entgegen zu kommen!!!!

 
Veröffentlicht : 29/01/2005 12:50 pm
(@chrizzzz)
Beiträge: 74
Trusted Member
 

Also ich währe mir 77€ zufrieden ...
Mir wird pro Arbeitstag 4,50€ Essen und Verpflegung abgezogen, d.H. im monat ca 120€

das ist ein 3/4 mehr von dir ... mir wurde ebenfalls gesagt das sei so im Gesetz und was weis ich, aber ich pfeife darauf und lege mich deshalb nicht mit meinem Chef an, da ich meine Ausbildung behalten möchte.

Trotzdem Gute Besserung 😉

< -> Neid ist die aufrechtigste Form der Bewunderung <- >

 
Veröffentlicht : 27/02/2005 2:53 am



(@josi1984)
Beiträge: 20
Eminent Member
Themenstarter
 

Hallo Leute. Vielen Dank für eure Antworten und die Genesungswünsche. Leider habe ich jetzt ein noch viel größeres Poblem. Ich bin seit 27.01.05 krankgeschrieben und habe am 09.03.05 meine Zwischenprüfung, fühle mich aber gesundheitlich nicht in der Lage vorher nochmal arbeiten zu gehen, geschweige denn mich dementsprechend auf die Prüfung vor zubereiten. Meine Einladung wurde vom Betrieb dann auch gleich mal verbasselt, und als ich nachgefragt habe, war für alle anderen Lehrlinge die Einladung da ,nur für mich nicht. Auf Nachfrage bei der IHK wurde mir mitgeteilt, dass die Einladungen alle zeitgleich verschickt wurden. Mein Chef hatte sie angeblich erst wenige Tage später im Briefkasten. Nun ja da ich an der Prüfung wahrscheinlich nicht teilnehmen kann, wollte ich zunächst mal wissen, ob es bestimmte Fristen gibt, um sich von der Prüfung wieder abzumelden?
Meine nächste Frage bezieht sich auch auf die Krankheit. Ich habe an einem Montag im Betrieb angerufen und gesagt das ich wieder arbeitsfähig bin, daraufhin bekam ich Dienstag und Donnerstag frei, Mittwochs hätte ich Berufsschule. Jedoch hatte ich dann nachts einen Rückfall und bin am Dienstag zum Arzt, der mich erneut krankgeschrieben hat. Der Krankenschein ist per Post am Donnerstag bei meinem Chef eingegangen. Ich bin der Meinung das ich richtig gehandelt habe, da ich erst am Freitag wieder hätte arbeiten müssen, und er keinen Dienstausfall durch mich hatte. Jedoch habe ich jetzt( 2 Wochen später) eine Abmahnung für genau diesen Vorfall bekommen, die ich nicht akzeptieren kann. Denn ich war nach dem Vorfall bereits zweimal im Betrieb. Einmal habe ich mich persönlich beim ihm dafür entschuldigt und das zweite mal einen Krankenschein abgegeben. Beide Male kein Ton von wegen Fehlverhalten etc. Ausserdem ist es nur einmal seit Beginn der Krankmeldung vorgekommen, das der Krankenschein per Post kam, sonst bin ich immer gleich am Tag der erneuten Krankschreibung hin und habe sie abgegeben. Ich verstehe nicht warum man nicht mal mit mir reden kann sondern es gleich eine Abmahnung sein muss, ich bin total am Ende und fertig mit den Nerven. Was würdet ihr an meiner Stelle machen, ich werde vermutlich die IHK einschalten. 😥

Landesmeisterin Sachsen- Anhalt 2007

 
Veröffentlicht : 27/02/2005 11:18 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Schwieriger Fall,
deshalb ist das folgende auch nur meine persönliche Meinung und keine rechtlich sichere Auskunft.
Auf den ersten Blick scheint das ja schon eine komische Krankheit zu sein, die man in anderthalb Monaten nicht auskurieren kann, bzw. bei der Du jetzt schon weißt, daß es in anderthalb Wochen immer noch schlimm sein wird. Leider schreibst Du auch nichts Näheres, aber eine Verletzung schließe ich durch den "nächtlichen" Rückfall mal aus.
Insofern verstehe ich den Unmut Deines Chefs. Zur Abmahnung selber schreibst Du leider auch nichts. Um das zu beurteilen, müßte man den Wortlaut bzw. den genauen Grund der Abmahnung wissen.
Ich denke nicht, daß es dem Chef um den Dienstausfall geht, sondern eher um die Dienstplangestaltung allgemein. Wenn er mit Dir am Freitag rechnet und Donnerstag flattert die Krankmeldung rein, muß er natürlich Ersatz für Dich suchen ... und das ziemlich kurzfristig. Warum hast Du nicht schon Dienstag angerufen, um ihm das mitzuteilen? Dann wäre Dein Chef zwar auch nicht glücklich gewesen, aber er hätte mehr Zeit gehabt.
Generell ist es so, daß eine Krankmeldung so schnell wie möglich zu erfolgen hat (telefonisch), der gelbe Schein muß erst nach 3 Werktagen beim Arbeitgeber vorliegen. Da bist Du also eigentlich im Recht.

Darf ich Dich für Deinen letzten Punkt einmal selber zitieren?
Ich verstehe nicht warum man nicht mal mit mir reden kann sondern es gleich eine Abmahnung sein muss, ich bin total am Ende und fertig mit den Nerven. Was würdet ihr an meiner Stelle machen, ich werde vermutlich die IHK einschalten.
Die widersprüchlichen Punkte habe ich fett markiert. Denk mal drüber nach, auch wenn die Durchführung vielleicht schwierig ist und Überwindung kostet.

Und mach Dir wegen der Zwischenprüfung nicht soviel Gedanken. Versuch die Krankheitszeit zu nutzen, um zu lernen (was sollst Du auch sonst machen den ganzen Tag) und lies Dir zur Beruhigung die verschiedenen "Zwischenprüfungs"-Threads hier im Forum durch (heißer Tipp: die Suchfunktion). Die Zwischenprüfung muß man nur absolvieren(!), das Ergebnis ist lediglich ein Indikator für Deinen Ausbildungsstand. Allerdings ist sie Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlußprüfung, deshalb würde ich auf eine Nichtteilnahme verzichten!

Gruß,
Alex

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 27/02/2005 2:13 pm
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Soweit ich weiß kann man die Zwischenprüfung sogar noch ein halbes Jahr vor der Abschlußprüfung machen, damit man dann zugelassen wird.

Zu dem Punkt mit der Abmeldung, so kannst du sogar noch am Tag Deiner Zwischenprüfung sagen, dass du nicht fit genug bist und wirst dann von der Prüfung ausgeschlossen. Es wird schließlich vor jeder Prüfung gefragt, ob man geshundheitlich in der Lage ist, die Prüfung mitzumachen.
Wie Alex schon gesagt hat, hast du keinerlei Andeutungen gemacht, was Deine Krankheit angeht, ansonsten würde ich sagen, dass du die Zwischenprüfung doch trotzdem versuchen könntest. Im Bett zu Hause kann man auch lernen (war ne Woche vor meiner Abschlußprüfung auch krank) und zudem ist die Zwischenprüfung nicht sonderlich schwer. Und wie auch schon erwähnt, ist das Ergebnis Nebensache (nicht, dass ein schlechtes Ergebnis heruasgefordert werden sollte... :roll:).

Naja, trotzdem mal "Gute Besserung".

Gruß, Buffy

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 27/02/2005 6:04 pm



(@labello)
Beiträge: 83
Trusted Member
 

Oh je, bei mir werden auch 135€ jeden Monat abgezogen und ich habe eine eigene Wohnung und brauche das geld dringen aber mein chef besteht darauf auch. und essen gibt es bei uns auch nur das selbe. und zum essen kommen wir erst recht net.

 
Veröffentlicht : 28/08/2006 2:51 pm
(@pinacolada)
Beiträge: 70
Trusted Member
 

Ist es nicht so,dass man erst nach 3 Tagen einen Krankenschein braucht? Dem zu folge hättest du ihn auch erst Freitag einreichen können....eigentlich werden Urlaubstage abgezogen bei Betrieben die nicht fair handeln aber dein Chef scheint ja richtig eine an der Meise zu haben. Außerdem kann er dich nicht abmahnen da du wiederlegen kannst,dass du krank warst. Habt ihr keinen Ansprechpartner für Azubis bei euch im Hotel oder macht er diese Funktion auch noch?

*sehr gerne

 
Veröffentlicht : 28/08/2006 4:41 pm
MSMiri
(@msmiri)
Beiträge: 218
Estimable Member
 

ist wirklich eine schwierige situation. Ich sehe ne abmahnung schon als indiz dafür dass er dich gerne los werden will. Denn wenn man ne Abmahnung hat kriegt man ganz schnell ne zweite. allerdings kann ich den grund nicht ganz erkennen, warum du eine bekommen hast. Jeder kann mal krank werden auch wenn es ein paar monate sind die du ausfällst. Das ist kein Grund dir eine Abmahnung zu geben. Hast du denn angerufen und dich sofort krankgemeldet oder hast du einfach die AU weggeschickt und dachtest das reicht. Denn man muss sich sofort krankmelden auch wenn die AU erst Tage später eintrifft, das ist vertraglich so festgelegt...

Chuck Norris kann rückwärts Brustschwimmen

 
Veröffentlicht : 28/08/2006 6:33 pm



MSMiri
(@msmiri)
Beiträge: 218
Estimable Member
 

oh sehe grade dass das thema schon ewig her ist.
aber zu dem anderen thema ich bezahle auch 50 € im monat und finde es ist gerechtfertigt. Aber 80 oder 120 € fände ich definitiv zuviel.
wovon soll man denn dann noch leben??? 🙁

Chuck Norris kann rückwärts Brustschwimmen

 
Veröffentlicht : 28/08/2006 6:36 pm
(@christoph)
Beiträge: 182
Estimable Member
 

Also ich muss 50,-Euro bezahlen und find das völlig okay, schließlich bekommen wir das Essen was die Gäste übriggelassen haben vom Bankettbuffett (5-Sterne-Hotel)

Lächle jeden Tag!

 
Veröffentlicht : 28/08/2006 10:35 pm
(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
 

Wenn ihr mal genau auf euren Lohnzettel schaut, werdet ihr feststellen, dass euer Essensgeld bei eurem Bruttolohn aufgeführt ist.. So müsste es meines Wissens zumindest sein.. Das ganze nennt sich dann geldwerter Vorteil Kost und wird eigentlich zu eurem Bruttolohn dazugezählt und dann versteuert, d.h. ihr zahlt eigentlich nur die Steuern von diesem Betrag und nicht die volle Höhe, die angegeben ist.. So ist es zumindest bei mir.. Ich hab mich nämlich auch darüber aufgeregt, dass ich Essensgeld zahle, obwohl ich während der Nachtschicht normal keine Gelegenheit habe was zu Essen zu bekommen.. Grundsätzlich gilt dieser Betrag aber nicht nur für Essen, sondern auch für Getränke, die ihr während eurer Arbeistzeit konsumiert und ist so eigentlich schon gerechtfertigt.. Wenn ich jedes Mal meinen Kaffee und mein Wasser, welches ich so in der Nachtschicht konsumiere, normal zahlen müsste, wäre ich am Ende des Monats mit Sicherheit teurer dran, als mit dem Pauschalbetrag, den ich so zahle..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 29/08/2006 4:53 am



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