Krankheitstage
 
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Krankheitstage

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(@bondgirl)
Beiträge: 136
Estimable Member
Themenstarter
 

Hallo!!

Hätte da mal zwei generelle Fragen zur Anrechnung von Krankheitstagen:

1) wie ist es wenn ein Krank-Tag auf einen (nachgeholten) Feiertag fällt??
Meiner Meinung nach gibt es ja ein "Krank am Ausgangstag" und auch ein "Krank im Urlaub" - also müsste es wohl auch ein "krank am Feiertag" geben???
Dies wurde einer Kollegin so nicht angerechnet, und dann im Nachhinein auch abgestritten - und überhaupt, der Dienstplan sei ja schon abgesegnet und fertig in der Personaler-Schublade;

2) Ist es "zulässig", dass der Vorgesetzte von einem ein Attest nur für die normalen Kranktage (also die regulären Arbeitstage) fordert, und es für Urlaubstage sozusagen gar nicht erst sehen will - bzw. extra vom Arzt umschreiben lässt, damit es nicht noch auf Urlaubstage fällt???

Finde das ganze nämlich - so passiert, Gott sei Dank nicht mir selbst...aber ja nur ne Frage der Zeit - eine ziemliche Schweinerei!!

Ist es denn auch richtig dass man dann "nichts mehr machen" kann, wenn der Dienstplan einmal so geschrieben ist - also als "Ist-Monatsdienstplan"?

LG, Bondgirl

DAS ist 5 Sterne!!!

 
Veröffentlicht : 25/04/2008 8:46 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

zu 1) Was ist denn ein nachgeholter Feiertag?
Eigentlich ist es ganz einfach: Du hast entweder frei oder Du musst arbeiten. Wenn Du krank bist, brauchst Du nicht arbeiten. Das bedeutet im ersten Fall Pech für Dich und im zweiten Pech für den Arbeitgeber.
Die Frage nach Krank während frei taucht komischerweise häufiger auf, deswegen die Sachlage in der "normalen" Arbeitswelt zur Verdeutlichung: Wenn ein Mo-Fr-Arbeiter am Wochenende krank wird, ist das nunmal sein Problem. Deshalb bekommt er noch lange keinen Ersatz für die verdorbenen Ausgangstage. Und nichts anderes ist das in der Gastronomie. Wenn Du frei hast und bist krank - Pech! Ein Feiertag oder Guttag für einen Feiertag ändert daran überhaupt nichts!
Stellt sich mir nun die Frage, WAS Deiner Kollegin nicht angerechnet wurde ...

Krank im Urlaub ist was anderes. Der Urlaub dient vom Gesetz her dem Zwecke der Erholung. Krank kann man sich natürlich nicht erholen, deshalb bekommt man die entsprechenden Urlaubstage zurück.
zu 2) Unter diesem Gesichtspunkt ist es natürlich nicht zulässig, dass attestierte Kranktage im Urlaub "verschwinden". Warum auch sollte ein Arzt das machen? Er ist zuerst dem Patienten verpflichtet und nicht dem Arbeitgeber ...
Aber wie gesagt: Ausgangstage sind keine Urlaubstage!

Der Dienstplan ist so 'ne Sache. Theoretisch ist er eine Art Urkunde, wird auch entsprechend aufbewahrt und was da drauf steht, zählt. Aber natürlich steht es jedem frei, "Unwahrheiten" darauf zu melden, berichtigen zu lassen oder anzufechten.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 25/04/2008 9:29 pm
(@bondgirl)
Beiträge: 136
Estimable Member
Themenstarter
 

Hi Alex!
Danke für deine Antwort!

Nun ja - das ist schon prinzipiell klar, dass es eigentlich keinen Unterschied zur "normalen Arbeitswelt" gibt, aber es existiert ja nun mal dieses "krank am Ausgangstag" in der Dienstplanlegende...(wofür denn dann?)... whatever
("nachgeholter Feiertag" = Guttag von einem gearbeiteten Feiertag, ja)

Nun ja... wenn der Arzt dem Patienten verpflichtet ist..ist dieser halt leider Arbeitnehmer, und will sich die Gunst des Arbeitgebers nicht verderben.

(Halt weniger 5 Sterne (s.u.) :-D)
LG, Bondgirl

DAS ist 5 Sterne!!!

 
Veröffentlicht : 25/04/2008 11:50 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wofür es die Legende gibt, weiß ich nicht ... aber dass ihr jede Grundlage fehlt, umso genauer. Natürlich hätten viele gern, dass man Krank im Ausgang zurückbekommt - und wahrscheinlich deshalb hält sich dieses "Gerücht" auch so am Leben ... 😉

Was der Arbeitnehmer tut, um seinem Chef zu "gefallen" bleibt natürlich ihm überlassen, aber dann braucht er sich auch nicht darüber zu beschweren! 8)
Ist eben das typische Gastronomie-Dilemma: Theorie und Praxis - aber letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was er mit sich machen lässt ... Optionen gibt es 😉

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Veröffentlicht : 26/04/2008 12:24 am
Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

Nunja, wenn du Krank geschrieben bist und dein Arbeitgeber nichtmal die Krankschreibung sehen will, wer schickt sie dann an die Krankenkasse?

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 26/04/2008 7:36 am
(@bondgirl)
Beiträge: 136
Estimable Member
Themenstarter
 

Naja...es ging weniger ums "gefallen" als darum, dass einem angedroht wird der übrige Urlaub würde dann gestrichen, wenn man nicht das "passende" Attest anschleppt.
(Ist natürlich Blödsinn, weil das gar nicht geht - aber ich denke da widersetzt sich dann niemand mehr so schnell)

DAS ist 5 Sterne!!!

 
Veröffentlicht : 26/04/2008 1:30 pm



Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

Da würde ich an deiner Stelle gegen halten. Ganz scheinheilig, wenn die Drohung kommt antworten das du im Internet anderes gelesen hast, aber gerne nochmal bei der IHK anrufst um sicher zu gehen... Natürlich ganz leib und freundlich. (Du denkst ja schließlich, dass dein armer Chef es vielleich gar nicht besser weiß :))

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Veröffentlicht : 26/04/2008 2:01 pm
 Haze
(@haze)
Beiträge: 738
Honorable Member
 

Wenn du frei hast, musst du dich nicht krankmelden, brauchst für den Tag auch kein Attest. Wenn du krank bist und arbeiten musst, zum Arzt gehen, schnell dem Arbeitgeber informiern, basta. Und die Urlaubstage müssen einem gut geschrieben werden, falls du da krank warst und das mit einem Attest bestätigen kannst und ich kann mir nicht vorstellen, das ein Arzt das Attest für den Arbeitgeber umschreibt, das darf er auch garnicht!

 
Veröffentlicht : 27/04/2008 5:53 pm



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