Achja, und den Urlaub kriegt man nur für die Zeit in der man da war, also für die 6 Monate dann , nicht den gesamten Jahresurlaub. Wieso auch 😉
Ganz einfach, weil man nach §4 BUrlG Anspruch darauf hat.
Ach was... also wenn ich von Januar bis 01.07. arbeite, hab ich den vollen Anspruch auf 24 tage? Das hätte ich nicht gedacht.
Wie ist das eigentlich wenn ich einen Monat angefangen habe, und aber nicht zu Ende bringe, also nur bis zum 20.06. arbeite - wie viele Tage bleiben dann für den Monat? 2? oder 1? weil halber Monat?
Ja mist, 10 Tage mehr und ich hätte vollen anspruch? so en Kack 😀
Habe das hier grade im Internet gefunden:
Wartezeit
Beim normalen Urlaub nach Arbeitsrecht ist laut Bundesurlaubsgesetz eine Wartezeit vorgeschrieben. Diese Wartezeit gilt für alle Arbeitnehmer und alle Azubis gleichermaßen. Du darfst laut § 4 Bundesurlaubsgesetz erst nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung zum ersten Mal in Urlaub gehen und hast dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Während der Wartezeit von sechs Monaten zu Beginn der Ausbildung darfst du zwar keinen Urlaub nehmen, du erwirbst dir aber trotzdem Urlaubsansprüche. Für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir laut § 5 Bundesurlaubsgesetz 1/12 deines Jahresurlaubs zu.
Als volle Monate gelten dabei nicht nur Kalendermonate. Wenn du zum Beispiel vom 15. März bist zum 15. April arbeitest, hast du einen vollen Monat gearbeitet und entsprechend Urlaubsanspruch für einen Monat.
Aaaber:
Ausschluss von Doppelansprüchen und Rückzahlung
Genommenen Urlaub musst du nie zurückzahlen. Wenn du also deinen gesamten Jahresurlaub schon genommen hast und dann vor Ende des Jahres aus dem Betrieb ausscheidest, musst du nichts zurückzahlen (§ 5 Bundesurlaubsgesetz)
Allerdings muss dir der Betrieb bei Ausbildungsende eine Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub ausstellen, die du deinem neuen Arbeitgeber vorlegen musst. Der neue Arbeitgeber muss dir dann nicht noch mal Urlaub für den Zeitraum geben (§ 6 Bundesurlaubsgesetz).
das würde ja nun dagegen sprechen, dass ich Anspruch auf 24 Tage habe, obwohl nur 6 Monate gearbeitet. oder versteh ich das jetzt falsch?
So also verbessert mich , aber für mich bedeutet das: Nach 6 Monaten kann man 24 Tage Urlaub nemen, weil man ja davon ausgeht, dass man das Jahr zu Ende bringt. Wenn man aber nach 6 Monaten den Betrieb wieder verlässt, hat man nur Anspruch auf 12 Tage, es sei denn man hat schon allen Urlaub verbraucht, dann hat man quasi mehr Urlau genommen als einem zustand, was man nicht zurückzahlen muss, aber beim neuen AG vorlegen muss. Right?
Genau das interessiert mich eben auch. Habe am 10.11.2010 angefangen und einen befristeten vertrag für 6 monate. Heißt das für mich nun das ich anspruch auf meine 24 tage habe obwohl ich am 10. Aus dem betrieb ausscheide? Habe ab 15. Schon einen neuen vertrag und die haben mir direkt schon reingeschrieben das ich noch auf 19 tage urlaub anspruch habe dieses jahr!
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
In deinem Arbeitsvertrag müsste ja dann genau stehen wie viele Tage dir zustehen , wenn er befristet ist. Ich gehe dann davon aus, dass dein Urlaubsanspruch einfach verrechnet worden ist - also hast du dann schon 5 genommen? dann würden ja die 19 übrig bleiben.
ich denke der Anspruch auf den gesamten Urlaub bezieht sich nur darauf, wenn du das volle Jahr dann auch erreichst. D.h. du kannst nach 6 Monaten deinen Urlaub nehmen, es sei denn es ist von vorne herein klar, dass du dann nicht mehr da bist - dann halt nicht. Alles andre wäre auch unlogisch für mich. Wieso sollte ich Urlaub für 1 Jahr beziehen dürfen, wenn ich nur 6 Monate arbeite und den Betrieb dann verlasse. Da würd ich doch glatt mal öfter wechseln.
Sonst hieße es ja auch nicht , der neue AG müsse einem dann keinen Urlaub mehr geben.
Ja also das macht für mich auch am meisten sinn! Also ich kriege gesamt 11 tage. Ich wollte den urlaub schon gerne nehmen, aber der chef sagt das geht nicht weil sie dann nur noch zu dritt sind an der rezeption. @cappu lass dich unter keinen umständen übers mir hauen. Wenn sie dir den urlaub schon nicht gewähren lass dir schriftlich geben wieviele tage du ausbezahlt kriegst! Immer alles schriftlich. Das ist traurig das na sich nicht auf das wort von andren verlassen kann, aber es ist die realität! Und achte darauf das sie dir auch das urlaubsgeld (achtung hat nichts mit dem lohn zu tun den du während des urlaubs weiter gezahlt kriegst) bezahlen, sofern nicht im vertrag steht das du keines bekommst! Wenn gar nichts da steht kriegst du automatisch was im mtv deines bundeslandes für die gastro vermerkt ist!
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
Moin, moin, Zusammen
Also komme demnach mit 9,5 Urlaubs/Guttagen auf 787 € brutto. Das wäre doch schonmal ein Wort. jetzt hab ich allerdings gestern im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass man erst nach sechs Monaten im Betrieb überhaupt Anspruch auf Urlaub hat 🙁 Ich würde es also drauf ankommen lassen, dass meine Chefs das nicht sooo genau wissen. Weil im Arbeitsvertrag steht davon nix. Lediglich das ich 24 Urlaubstage habe und für jeden voll gearbeiteten Monat (bei mir 5 in dem Fall) 1/12 davon bekomme (sprich 2,083 Tage pro Monat). Sollte ich darauf achten mir die Anzahl der Tage nochmal schriftlich geben zu lassen und die Vereinbarung, dass ich es nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem letzten Lohn bezahlt kriege? Hab ein mulmiges Gefühl wenn ich erstmal weg bin von dort, dass ich dann schauen kann wo ich mein Geld herkriege.
24 * 1/12 = 24/12 = 2,000 und nicht 2,083
Sind die Urlaubstage Arbeitstage oder Werktage?
Genau das interessiert mich eben auch. Habe am 10.11.2010 angefangen und einen befristeten vertrag für 6 monate. Heißt das für mich nun das ich anspruch auf meine 24 tage habe obwohl ich am 10. Aus dem betrieb ausscheide? Habe ab 15. Schon einen neuen vertrag und die haben mir direkt schon reingeschrieben das ich noch auf 19 tage urlaub anspruch habe dieses jahr!
Ab 11. Mai hast Du einen Gesamt-Anspruch auf 12 Tage Urlaub(6 * 24 * 1/12) erworben
Ja also das macht für mich auch am meisten sinn! Also ich kriege gesamt 11 tage. Ich wollte den urlaub schon gerne nehmen, aber der chef sagt das geht nicht weil sie dann nur noch zu dritt sind an der rezeption. @cappu lass dich unter keinen umständen übers mir hauen. Wenn sie dir den urlaub schon nicht gewähren lass dir schriftlich geben wieviele tage du ausbezahlt kriegst! Immer alles schriftlich. Das ist traurig das na sich nicht auf das wort von andren verlassen kann, aber es ist die realität! Und achte darauf das sie dir auch das urlaubsgeld (achtung hat nichts mit dem lohn zu tun den du während des urlaubs weiter gezahlt kriegst) bezahlen, sofern nicht im vertrag steht das du keines bekommst! Wenn gar nichts da steht kriegst du automatisch was im mtv deines bundeslandes für die gastro vermerkt ist!
Der MTV muss allerdings für den Betrieb verbindlich sein. Wenn der Betrieb nicht Mitglied im DEHOGA ist und der MTV nicht von Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, dann ist nix mit Urlaubsgeld. In dem Fall müsste es im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Hab das selbe Problem und entschlossen meinen Urlaub einfach zu nehmen - also mit Ankündigung mitm Arsch zu hause zu bleiben und notfalls vors Arbeitsgericht zu gehen. Man darf sich auch einfach nicht immer alles gefallen lassen.
@ cappu: Dein Ausbildungsvertrag endet mit der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung durch den Prüfungsausschuss. Wenn Dir der Chef die Urlaubstage nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung auszahlen will, er fordert es durch die Nichtgewährung heraus, dann bist Du ausgelernt und hast Anspruch auf den Lohn eines Ausgelernten, weiter schließt Dein Chef dann mit Dir konkludent ein unbefristetes Arbeitverhältnis ab. Wenn Du den Urlaub einfach rettest Du den Chef davor in diese Falle zu laufen. Aus einem unbefr. Arbeitsvertrag heraus hast Du eine wesentlich bessere Verhandlungsbasis(Abfindung etc.)
gruss
friesenotto
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@friesenotto: habe mich vertippt, meinte 25 tage. Ähm glaube urlaubstage. Wenn wir hier urlaub genommen haben stand im dienstplan immer mo-fr urlaub und sa-so frei. Oder wie hattest du das genau gemeint?
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
Moin Hofa07
@friesenotto: habe mich vertippt, meinte 25 tage. Ähm glaube urlaubstage. Wenn wir hier urlaub genommen haben stand im dienstplan immer mo-fr urlaub und sa-so frei. Oder wie hattest du das genau gemeint?
Es gibt 1. Arbeitstage und 2. Werktage. Der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz ist 24 (Tage)Werktage, d.h. Du hast 4 Wochen Urlaub 24 Werktage / 6 Werktage pro Woche. Wenn in Deinem Vertrag nur 25 Tage steht, gilt das BUrlG. Steht in Deinem Vertrag Urlaubstage, dann hast Du nach Eurer Betriebsüblichkeit 5 Wochen Jahresurlaub. Steht dort Arbeitstage kommt es auf die Zahl der Arbeitstage pro Woche an, 5-Tage-Woche = 5 Wochen Urlaub, 6-tage-Woche = 4 Wochen und ein Tag Urlaub etc.
gruss
friesenotto
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@friesenotto
Also mein Chef ist Mitglied im Dehoga und der MTV für BaWü ist ja allgemeinverbindlich. Habe in einem älteren Beitrag von dir jetzt gelesen, dass das Urlaubsgeld mit 16,36 € pro Urlaubstag berechnet wird, War das denn aus dem Tarifvertrag für die Ostfriesischen Inseln oder weißt du zufällig ob auch für BaWü ein Urlaubsgeld festgelegt ist?
Da unter dem Punkt 'Urlaub' in meinem Vertrag nichts gesondert drin steht wie z.B: ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht... gehe ich davon aus, dass es mir zusteht, sofern eine Zahlung von Urlaubsgeld im MTV geregelt ist. Ganz am Anfang meines Vertrags steht: 'Sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist, finden die Bestimmungen des jeweils geltenden neuesten allgemeinverbindlichen MTV im Land Baden-Württemberg.....Anwendung."
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
Moin, moin, Hofa07!
Im MTV BaWÜ ist das Urlaubsgeld geregelt, das ist die gute Nachricht.
Die Schlechte ist, dass Dir kein Uralubsgeld zusteht.
siehe hier im § 11:
http://www.steuerberater-opitz.de/downloads/gaststaetten-mantel-tv-bw.pdf
gruss
friesenotto
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Danke für die schnelle Antwort. Das heißt ich hätte mndestens 2 Jahre im Betrieb sein müssen um Urlaubsgeld zu bekommen? Oder hab ich das falsch verstanden?
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
In meinem Vertrag steht z.B. drinne - dass ich direkt im ersten Jahr Weihnachts sowie Urlaubsgeld ebkomme.
Je länger ich dort bin - desto höher ist der prozentuale Anteil von meinem Bruttolohn.
Mal so von mir ;D
Sooo ihr lieben,
es ist soweit. Ich hab die finale Gehaltsabrechnung für meine letzten 6 Tage Arbeit, 6 Urlaubstage und 5 Guttage bekommen und wie nicht anders erwartet, scheint mir das, was unter dem Punkt 'Urlaubsabgeltung' steht, nicht zu stimmen. Meine Frage ist jetzt, bevor ich mich mit meinem ehemaligen AG in Verbindung setze, kann nun jemand genau sagen, ob Urlaubs- und Guttage gleich abgerechnet werden? Denn wenn ich die Formel der IHK für die Berechnung der Urlaubsabgeltung hernehme und mit 11 Tagen (also die 6 Urlaubs- und 5 Guttage) rechne, kommt fast das doppelte raus als das, was mir bezahlt wurde. Wenn ich die 6 Urlaubstage in die Formel einsetze, dann stimmt der Betrag fast mit dem bezahlten überein, aber für meine 5 Guttage habe ich dann definitiv nix bekommen und das geht so ja wohl nicht oder?
Ich freue mich auf alle Antworten.
Danke und LG
Hofa07
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!