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Kleidergeld??!

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(@michi01)
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Irgendwie hab ich hier teilweise Probs einen Beitrag zu schreiben,.. naja, jetzt scheints ja gegangen zu sein...

Also:
Hätte da mal eine Frage: Ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet Kleidergeld zu zahlen?
In meinem Betrieb müssen sich die Azubis nämlich alle Berufskleidung (außer Servicekleidung) wie Kochkleidung,... selbst kaufen. Alle Kleidung muss auch selbst gereinigt werden.
Der Betrieb weigert sich nun Kleidergeld zu zahlen. Darf er das?
Ist Kleidergeld überhaupt Vorschrift?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Michi

 
Veröffentlicht : 24/05/2004 1:35 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Hi Michi,

leider hast Du im Profil nicht angegeben, wo Du wohnst, so daß ich hier mal den Manteltarifvertrag von Baden-Württemberg zitiere:

1. Die übliche Berufskleidung ist vom Arbeitnehmer selbst zu stellen. Als übliche Berufskleidung gilt:

für Kellner der Einheitsanzug oder weiße Jacke, in Betrieben ersten Ranges kann Frack verlangt werden; für weibliches Servierpersonal möglichst dunkle Kleidung mit weißer Servierschürze.

Serviertücher, Kochschürzen, Vorstecker und Handtücher stellt der Arbeitgeber.

Besondere Ausrüstungsstücke wie Livreen, Tressen, Litzen und Knöpfe werden vom Arbeitgeber gestellt.

2. In Betrieben, in welchen das Tragen spezieller Berufstracht verlangt wird, ist diese vom Arbeitgeber zu stellen. Sie bleibt Eigentum des Betriebes.

Wenn der Betrieb von Büfettkräften, Verkäufer/innen, Zimmermädchen oder Garderobefrauen das Tragen von Hauben oder besonderen gleichmäßigen Waschkleidern verlangt, so hat der diese zu eigenen Lasten zu stellen und auch zu reinigen. Die Beschaffung aller sonst üblichen Berufskleidung obliegt den Arbeitnehmern.

Berufswäsche des Kochpersonals (Kochjacken usw.) ist vom Betrieb zu reinigen bzw. ist hierfür das tatsächlich aufgewandte Waschgeld monatlich zu ersetzen. Insoweit andere Arbeitnehmergruppen tariflichen Anspruch auf Reinigung der Berufswäsche haben, gelten dieselben Bestimmungen.
Und aus meinen Erfahrungen heraus, kenne ich es auch nicht großartig anders. Ich denke schon, daß diese Vorgaben mehr oder weniger deutschlandweit gelten.
Lediglich das mit der Reinigung würde ich nocheinmal hinterfragen, denn daß die Reinigung der Uniform generell selbst zu tragen ist, ist mir auch neu. Die Uniformen werden im allgemeinen vom Betrieb gereinigt, mit Ausnahme von Kleidungsstücken, die auch privat eingesetzt werden (können) - Blusen, Hemden, Socken usw.

Wenn Du Hofa bist, sollte es kein Problem sein weiße Hemden zu kaufen, denn diese "Grundausrüstung" wirst Du immer wieder brauchen.
Anders die Kochgarnitur. Ich habe sie mir damals selber gekauft, z.B. damit ich auch in der Berufsschule ordentlich ausgestattet bin.
Wenn man das nicht möchte, ist ein wenig Organisationstalent gefragt. Durch den Abteilungsplan weiß man ja ungefähr wann die Küchenzeit ansteht und kann vorher gebrauchte Sachen billiger von Auslernenden kaufen, von einem Koch der zu der Zeit im Service ist ausleihen oder von einem Mitazubi ausleihen, der sie selbst gekauft hat aber gerade nicht braucht. 8)

Fazit:
Kleidergeld ist völlig unüblich in der Gastronomie. Der Betrieb ist auch nicht verpflichtet, einfache Bestandteile der Uniform (schwarze Hose, weißes Hemd/Bluse) zu stellen. 😯
Für ganz genaue Aussagen bzw. wegen der Reinigung würde ich den Manteltarifvertrag durchlesen, der im Personalbüro ausliegen muß. ❗
Und natürlich gibt es immer positive Ausnahmen - Hotels die ihre Arbeitnehmer komplett einkleiden und reinigen, um ein einheitliches und sauberes Auftreten zu garantieren. Aber meistens wird das aus Kostengründen nicht gemacht. 🙄

➡ P.S.: Wegen der Probleme beim Beitrag erstellen, kannst Du mich gern per PM kontaktieren.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 24/05/2004 9:04 pm
(@michi01)
Beiträge: 16
Active Member
Themenstarter
 

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!!
Bundesland ist Bayern.
Ich dachte, ich hätte einmal gesehen, dass bei Azubis andere Regeln gelten. Bin mir aber nicht sicher.
Wergen Probs post erstellen:
Ist behoben. Forum mag scheinbar AOL nicht so gerne, aber mit einem anderen Browser funktionierts wunderbar.
Schönen Abend!

 
Veröffentlicht : 24/05/2004 9:52 pm



(@hofahh)
Beiträge: 97
Trusted Member
 

Hallo Michi,

wie Alex schon geschrieben hat, stellt der Ausbildungsbetrieb bei den Azubis die notwendigen Sachen - Service-, FO- und Kochkleidung. In der Regel werden diese Sachen, insbesondere Service und FO, auch durch den Betrieb gereinigt, da diese nicht unbedingt in die Waschmaschine gehören, sondern chemisch gereinigt werden müssen. Die Kochkleidung kann ja gewaschen werden. In meinem Lehrbetrieb war es so, dass man sämtlliche Kleidung (ausser Hemden und Socken, Schuhe) vom Betrieb bekam, der einheitlichen Ausstattung wegen. Diese Kleidung wurde auch durch den Betrieb gereinigt. In meinem jetzigen Hotel ist es ebenfalls so.

Der Betrieb ist nicht verpflichtet, ein "Waschgeld" zu zahlen. Allerdings sind die Kosten für die Reinigung, sofern man dies selbst machen muss, als Werbungskosten bzw. Ausbildungskosten absetzbar. Hierzu weiss aber ein Steuerberater mehr...

Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da

 
Veröffentlicht : 07/06/2004 8:59 pm



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