Was habe ich mir darunter genau vorzustellen?
Der Begriff Meldeschein ist ein besonders in der Hotellerie verwendeter Begriff. Dort werden diese kurzen Formulare dazu verwendet, persönliche Angaben eines Gastes zu erfassen. Ausgefüllt werden diese Bögen bei der Ankunft des Gastes im Hotel, noch bevor der Zimmerschlüssel ausgehändigt wird.
Erfordernis des Meldescheins [Bearbeiten]
Besonders bei ausländischen Gästen wird großer Wert darauf gelegt, einen solchen Schein auszufüllen. Zusätzlich wird eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises angefertigt. Dies dient beispielsweise dem Zweck eventuelle zivilrechtliche Ansprüche zu sichern.
Das Erfordernis eines Meldescheins ist jedoch nicht eine übliche Geschäftspraxis bei Beherbergungsbetrieben, sondern ist gesetzlich in den Meldegesetzen der Bundesländer normiert. Gesetzlich ist (je nach Bundesland) das Erfordernis eines Meldescheins erst bei längeren Aufenthalten (z.B. in Berlin über zwei Monate) vorgeschrieben.
Zu erfassende Daten [Bearbeiten]
Der Umfang der erhobenen Daten steht im Ermessen des Beherbergungsbetriebes. Da in vielen Städten Hotels und Pensionen seitens der Verwaltung angehalten sind, Auskunft über die Herkunft ihrer Gäste zu statistischen Zwecken der Fremdenverkehrswerbung zu übermitteln, genügt ihnen bei ein - oder mehrtägigen Aufenthalten oft die Angabe des Anreiseortes. Bei längeren Aufenthalten (s.o.) sind folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Zeitpunkt der Anreise sowie zusätzlich bei Ausländern Dauer und Zweck des Aufenthalts.
🙂
Dem stimme ich nicht zu.
Die Meldescheine müssen m.E. immer wegen des Meldegesetzes ausgefüllt werden.
Das auf ausländische Gäste, zivilrechtliche Ansprüche und eine Zwei-Monats-Frist zu beschränken ist imho falsch. (Aber ich mache mich da gern noch einmal schlau)
Auch der Umfang der Daten ist mMn vorgeschrieben und nicht im Ermessen des Beherbungsbetriebes.
Der Meldeschein an sich (um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen) ist das Formular, das Du dem Gast beim Check-In zum Ausfüllen vorlegst (Name, Adresse, usw.) und das eine gewisse Zeit aufzubewahren ist. Viele Gäste (vor allem deutsche ...) streuben sich dagegen, aber wie schon gesagt ist die Pflicht des Ausfüllens im Meldegesetz vorgeschrieben und kann auch jederzeit vom Empfangsmitarbeiter entsprechend eingefordert werden.
(Ich such gleich mal die Gesetze raus, denn das mit Berlin glaube ich einfach nicht.)
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Es gibt allerdings innerhalb der Bundesländer Unterschiede: In NRW reicht es z.B., dass ein Gast, der bereits da gewesen ist und seine Daten angegeben hat, den Meldeschein nur unterschreibt - quasi zum Beweis, dass er da war.
In Hessen beispielsweise muss der Meldeschein bei jedem Check In komplett neu ausgefüllt werden.
Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"
Danke für die Infos, das mit Hessen ist gut zu wissen.
Meines Wissens ist das Ausfüllen es Meldescheines ausdrücklich Pflicht wegen der Beherbergungsstatistik, die am Ende des Monats an das Landesamt für Statistik geschickt wird.
Wenn ein Gast bereits bei seiner ersten Übernachtung im Hotel einen Meldeschein ausgefüllt hat ist es bei uns nicht mehr notwendig einen weiteren Meldeschein auszufüllen, da die Daten ja bereits gespeichert sind und es genügt, wenn der Gast diesen nur unterschreibt.
Ich dachte auch immer wir sind nicht befugt die Ausweise/Pässe unserer Gäste mit den Angaben auf dem Meldeschein zu vergleichen bzw. die Gäste aufzufordern diesen bei Anreise vorzuzeigen...
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren und bin sehr gespannt auf die Gesetzesauszüge
I am what I am
Nein, wir (Hotel) sind nicht berechtigt uns den Personalsausweis von dem Gast bei Anreise vorzeigen zu lassen. Dies gilt allerdings nur bei Gästen aus Deutschland.
Bei Ausländischen Gästen darf der Perso verlangt werden. Weiß jetzt zwar nicht, welches Gesetz das so genau besagt, aber das es so ist, dass weiß ich 100% ig!!!!
=> wird wohl das Melderechtsrahmgesetzt sein, oder?!
Interpunktion und Orthographie des Postings ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Hab auch schon oft erlebt, das die Ausländischen Gäste automatisch bei anreise ihren ausweis vorzeigen und wenn ich selbst mal urlaub im ausland mache ist das dort auch gang und gebe...
I am what I am
Auch Reg-Card genannt bei RoccoForte ... müsstest du doch wissen KAI 😉 !! Alles klar bei dir in Frankfurt ?! Werde bald mal für 2 Nächte in Frankfurt sein !!
war da nicht mal was, dass diese meldescheine ausgefüllt werden müssen, damit beispielsweise die polizei ausfindig machen kann, wo sich ein knasti während seiner flucht aufgehalten hat...??? und deshalb müssen diese meldescheine soundsoviele jahre (ich glaub, 5 waren's) aufbewahrt werden..???
irgendwie hab ich da grad sowas in erinnerung...
Auch Reg-Card genannt bei RoccoForte ... müsstest du doch wissen KAI 😉 !! Alles klar bei dir in Frankfurt ?! Werde bald mal für 2 Nächte in Frankfurt sein !!
😳 War doch noch nie am F/O 😳
Also ich weiss nur, dass es bei uns in Bayern absolute Pflicht ist, den Gast den Meldeschein ausfüllen zu lassen. Der Grund: Meldegesetzt !
also in BW ist klar auch pflicht... allerdings werden bei uns die adressen im protel gespeichert?! d.h. wenn ich einen meldeschein von diesem gast ausdrucke steht die adresse meistens schon mit drauf 😉 dann unterschreibt er nur noch... 😛
>> Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. <<
Bin mal sehr gespannt was Alex in den Gesetzen findet...
I am what I am
Wir haben ja schon fast jedes Bundesland genannt, in denen die vollständige Adresse abgegeben werden muss.
Die Sache mit Berlin wurde offensichtlich falsch verstanden:
Es gibt eine allgemeine Meldepflicht - d.h. man muss sich beim Meldeamt anmelden, wenn man sich in Berlin "aufhält". Hält man sich nun Hotels und ähnlichen Beherbungsbetrieben auf, ist man bis zur Dauer von zwei Monaten von dieser Meldepflicht befreit. Es reicht in diesem Fall, wenn man sich mittels eines Formulares im jeweiligen Betrieb anmeldet, das der Betreiber bereithalten muss. Und eben dieses Formular ist der Meldeschein.
Also nochmal im Klartext: Der Meldeschein im Hotel ersetzt (bis zur Dauer von zwei Monaten) die (allgemeine) Meldepflicht auf dem Amt.
Aber auszufüllen ist er. Das Meldegesetz ist Ländersache, also wird es regionale Abweichungen geben, aber der Konsens wird ja hier im Forum klar.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)