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Ruhetag

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(@bexter)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

Ich hab mal eine Frage. Weiß jemand wieviel Stunden man zwischen den Arbeitstagen haben muss damit es als ein Ruhetag gilt??? Würd mich echt mal interessieren, da ich nicht einmkal 24 Stunden zwischen den Arbeitszeiten habe und es als Ruhetag gezählt wird. Ist das korrekt?

 
Veröffentlicht : 15/08/2007 3:26 a.m.
sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Naja, ich würde sagen 24 Stunden müssten es schon sein. Hab mich mal nen bisschen durch die Gesetzestexte durchgearbeitet. Aber etwas richtig Konkretes steht da ja auch nicht.
Aber 1 Tag ➡ 24 Stunden und dann müssen ja nochmal elf Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitszeiten sein...
Also 24 + 11 ➡ 35 Stunden Mein das wär ne Zahl die ich auch schonmal gehört habe? Aber wie gesagt, was richtiges steht nirges!!!

Weiss da jemanden etwas genaueres?

Lg Sammy

♫♪♫♪ Die Hotelfachsuche ➡ eine tolle Funktion die man auch benutzen kann! 😉 ♫♪♫♪ ♫♪

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 12:24 a.m.
(@w-alker)
Beiträge: 28
Eminent Member
 

Alles andere würde auch wenig Sinn ergeben.
Du kannst doch schlecht an einem Tag um 15 Uhr feierabend machen, am nächsten Tag schon wieder um 15 Uhr bei der Arbeit antreten müssen und diese Zeitspanne dann als Ruhetag abgezogeb bekommen.

Ruhetag bzw "Ausgang" ist meiner Ansicht nach wenigstens ein kompletter freier Tag zwischen 2 Arbeitstagen
Also Montag arbeiten
Dienstag Ausgang
Mittwoch arbeiten

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 3:42 a.m.



(@nonchef)
Beiträge: 188
Estimable Member
 

was ist eigentlich der vorgeschriebene Ruhezeitraum ZWISCHEN Arbeitstagen. Also wenn ich bis 00.00 in der Bar stehe und um 7:00 wieder am Fruehstuecksbuffet, beispielsweise!, ist das korrekt?

Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 4:04 a.m.
sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Also ich habe mir jetzt nochmal die Info geholt das es 24 durchgehenden Stunden sein müssen damit der Tag als "Ruhetag" gilt. Wenn es weniger sind kannst du dagegen vorgehen......
was ist eigentlich der vorgeschriebene Ruhezeitraum ZWISCHEN Arbeitstagen. Also wenn ich bis 00.00 in der Bar stehe und um 7:00 wieder am Fruehstuecksbuffet, beispielsweise!, ist das korrekt?

Diese muss 11 Stunden betragen. Manchmal geht es nicht anders, das haben wir alle schon durchgemacht. Aber so sieht es das Gesetzt eigentlich vor!

Lg Sammy

♫♪♫♪ Die Hotelfachsuche ➡ eine tolle Funktion die man auch benutzen kann! 😉 ♫♪♫♪ ♫♪

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 5:22 a.m.
(@w-alker)
Beiträge: 28
Eminent Member
 

Tja das ist es eben was unseren Beruf so besonders macht...
Das er meistens wenig mit dem zu tun hat was das Gesetz eigentlich vorgibt 😉

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 5:24 a.m.



sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Aber wer hält sich schon an das Gesetz? 😉

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Veröffentlicht : 16/08/2007 5:29 a.m.
(@bexter)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

oh dann wurde bei mir wirklich häufig gegen das gesetz verstoßen..mir macht es zwar nichts aus, aber für die zukunft ist so etwas gut zu wissen. auf dauer geht es nämlich doch an die substanz wenn man so arbeitet, dass man nie zur ruhe kommt.

35 stunden hab ich auch nun gehört...das gilt als ruhe tag..man muss einen tag mind. dazwischen haben sprich 0-24 uhr...bei nachtdiensten kan es auch angehen dass man am nächsten tag abends arbeiten kann und es nicht als ruhetag zählt. echt kompliziert die sache, aber klar ist, dass wir die leidenden sind und dadurch müssen egal ob richtige ruhezeiten oder nicht!

hab mich mal gefragt warum man diesen job sich wählt...wenig gehalt, man arbeitet zu unmöglichsten zeiten usw...naja ..ich bin drauf gekommen..es macht ja spaß 🙂

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 5:36 a.m.
Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

In der Regel habe ich in der Woche 3 Früh und 2 Spätschichten am FO.
Die ersten 3 Tage nachdem Ausgang sind Früh, davon der dritte meist nur bis 13:30 und den folgenden Tag gehts um 14:30 weiter, liegen 25 Stunden zwischen, wird aber nicht als Freier tag angerechnet. Beschwere ich mich auch nicht 😉

Aber im Regelfall ist es natürlich anders, aber das ist halt so und war auch schon immer so 🙂 Jede Medallie hat 2 Seiten.

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 6:39 p.m.



sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
Prominent Member
 

Diese muss 11 Stunden betragen. Manchmal geht es nicht anders, das haben wir alle schon durchgemacht. Aber so sieht es das Gesetzt eigentlich vor!

Stimmt - der Manteltarifvertrag besagt das.

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 16/08/2007 10:59 p.m.
tobli
(@tobli)
Beiträge: 222
Estimable Member
 

Ausschnitt aus dem Arbeitszeitgesetz
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen
Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und
anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim
Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder
innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens
zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch
Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der
Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen)
Komplett gibs das hier, leider ohne Verweis auf eine 24h Ruhepause.

Gruß Tobi

"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."

~ Ephraim Kishon ~

 
Veröffentlicht : 17/08/2007 9:58 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Mich würde einfach mal die die konkrete Situation von Bexter interessieren, aufgrund dessen er das Thema aufbringt.
Von welchen Dienstzeiten reden wir denn?

Ein Tag ist ein Tag. Und selbst wenn ich wegen Nachtdienstes den freien Tag später anfange, habe ich trotzdem noch einen Tag und eine Nacht.
Von daher kann ich mir keine zugrundeliegende Situation vorstellen.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 18/08/2007 2:07 a.m.



sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Mich würde einfach mal die die konkrete Situation von Bexter interessieren, aufgrund dessen er das Thema aufbringt.
Von welchen Dienstzeiten reden wir denn?

Angenommen du arbeitest Dienstag von 10:30 bis 19 Uhr und musst dann Mittwoch wieder um 20 Uhr anfangen.....Dann sind die 24 Stunden doch vergangen und hast "theoretisch" einen freien Tag gehabt! 8)

Kommt das so hin Bexter? 😉

Lg Sammy

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Veröffentlicht : 18/08/2007 6:05 a.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Das Hotel möchte ich sehen, das auf dieser Basis einen "freien Tag" abrechnet! Kann mir auch nicht vorstellen, daß man damit durchkommt ...

Eine mögliche Variante wäre für mich Montag Nachtdienst 23.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr. Dienstag frei laut Dienstplan und Mittwoch Frühdienst um 06.00 Uhr. Dann wäre es ein freier Tag laut Dienstplan, aber weniger als 24 Stunden frei.
Nun gut, aber ob man sich nun darüber beschwert, daß man weniger als 24 Stunden an einem freien Tag "frei" hat, steht auf einem anderen Blatt. Wäre der Schichtwechsel andersrum (und ist er ja auch irgendwann ...), würde der "freie Tag" entschieden mehr als 24 Stunden betragen und niemand würde sich beschweren.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 19/08/2007 1:15 a.m.
sammy
(@sammy)
Beiträge: 630
Honorable Member
 

Also ich habe schon richtige A**i Betriebe kennengelernt wo sowas harmlos gegen klingt....Aber am besten wäre wenn sich der Verfasser nochmal dazu melden würde! 😉

Also ich würde definitiv dagegen vorgehen, man(n) muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen 😈

Lg Sammy

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Veröffentlicht : 19/08/2007 5:09 a.m.




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