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Wichtige Frage über die Stunden!

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(@nadine_1587247457)
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Themenstarter
 

Hallo an alle,

ich beginne am 1.Oktober meine Ausbildung zur Hofa und bin 16 Jahre alt. Heute wurde mir gesagt, wann ich Schule habe. Es gibt jeweils A und B Woche. In der A Woche muss ich nur Montags in die Schule und in der B Woche Donnerstags und Freitags. In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich eine Ausbilungszeit von 40 Stunden wöchentlich habe.
Meine Frage ist nun... wie das mit den 40 Stunden gerechnet wird. Zählt die Schule mit dazu oder ist das nur für die Zeit, die ich im Hotel verbringe? Werde ich gleich am Anfang auch am Wochenende arbeiten?
Wenn ja, dann habe ich ein nächstes Problem. Mein Freund befindet sich aus beruflichen Gründen im Ausland und ich habe ihn monatelang nicht mehr gesehen. Gerade an diesem Wochenende, wo ich anfange zu arbeiten, kommt er zu besuch und muss danach aber auch wieder gehen. Wir konnten auch nichts einplanen, da das mit der Ausbildung alles so plötzlich kam und die Tickets schon bestellt sind. Ich sehe ihn wirklich selten und ich stehe ja auch noch am Anfang meiner Ausbildung...

 
Veröffentlicht : 26/09/2008 5:09 pm
(@danni)
Beiträge: 146
Estimable Member
 

hi du

also wegen den stunden kann ich dir sagen, die berufsschule zählt genau wie jeder andere arbeitstag.er wird sicher mit berechnet. bei mir (weiß nicht ob es bei allen so ist) sind es 8 std (wie normaler arbeitstag)

zu zweitens:
es kann sehr gut möglich sein, dass du auch gleich am wochenende arbeiten musst! bei mir war es glaub ich auch so!
aber vllt hast du ja doch eine möglichkeit, dass mit der personalabteilung iwie abzuklären...bist du in nem kleinen hotel??vllt sind sie ja dann so nett, und gönnen dir dann aus diesen gründen noch ein freies wochenende!
aber da musst du dich wohl selbst erkunden!

liebe grüße
danni

Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen, nur wer versucht sie aufzuheben, hat ein Vermögen!

 
Veröffentlicht : 26/09/2008 5:43 pm
(@nadine_1587247457)
Beiträge: 19
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Themenstarter
 

Danke für die Antwort!
Ich bin in einem großen Hotel... in einem Radisson.
Ich habe etwas Angst davor die Personalabteilung zu fragen, weil ich wie gesagt nächste Woche auch erst anfange. Ich möchte nicht, dass dies einen schlechten Eindruck auf mich hinterlässt gleich in der ersten Woche oder sie mich auslachen, weil ich meinen Freund gerne sehen möchte. Außerdem wirkt die Chefin des Hotels auf mich, wie "den einen Tag gute Laune, den anderen schlechte"...

 
Veröffentlicht : 26/09/2008 5:53 pm



(@kaja247)
Beiträge: 236
Estimable Member
 

hier einige infos die für dich von nutzen sein könnten. bedenke bitte, dass du, falls du unter 18 bist in den jugendschutz fällst und somit andere gesetze für dich gelten. lg, kat

Arbeitszeit
8 Std / Tag
max. 10 Std / Tag (ausgleich innerhalb 6 Monate o 24 Wochen)

Pause: bei 6 Std  30 min (auch 2x15min/ nicht weniger!)
bei 9 Std  45 min (Bsp Arbeitstag = 7:00 bis 17:45)
7:00 bis 17:00 = 10 Std + 45min (!) Pause

Ruhezeit: 11 Std (Ausnahme: 10 Std)

Sonntagsarbeit: 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei sein
(UN kann Sonntagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt beantragen)

Nachtarbeit: idR 23:00 bis 6:00
+ entspr. Zuschläge (22:00 bis 6:00)

3.Tarifverträge
- sind zwischen den tarifvertragsparteien (AG bzw. AG-Verbände u Gewerkschaften) abgeschlossene schuldrechtliche Verträge, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen
- geregelt sind die wechselseitigen Rechte u Pflichten der Parteien (schuldrechtl. Teil)
- enthält Rechtsnormen zur Regelung der einzelnen Arbeitsverhältnisse zw. den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien
 zB Höhe des Arbeitsentgeltes, Arbeitsbedingungen etc
- Rechtsgrundlage ist das Tarifvertagsgesetz (TVG)

4.Betriebsvereinbarungen
- sind schriftlich abzufassen
- von beiden Parteien zu unterschreiben und im Betrieb auszulegen
- gelten unmittelbar und zwingend
- auf die sich aus ihnen ergebenden Rechte darf nur mit Zustimmung des BR verzichtet werden
- Arbeitsbedingungen, die im Tarifvertrag geregelt werden, können nicht Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein
- Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden durch Betriebsvereinbarungen alle Arbeitsverhältnisse eines Betriebes mit Ausnahme der leitenden Angestellten erfasst
- Eine BV kann mit einer 3monatigen Frist gekündigt werden

Leistungsbeurteilung

Gesetzliche Grundlagen
- Betr.VG:
§ 81 Unterrichtung- und Erörterungspflicht des AG
 Aufgabe + Verantwortung
 Art seiner Tätigkeit
 Einordnung in den Arbeitsablauf
MA muss über die Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und deren Einordnung in den Arbeitsablauf unterrichtet werden. Diese Unterrichtung erfolgt häufig unter Verwendung der Stellenbeschreibung

§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des AN
 Arbeitsentgelt
 Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung
 Beurteilung seiner Leistung (!)
Das Recht auf Erläuterung der Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitentgelts, der Beurteilung seiner Leistung sowie den Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung, das bedeutet, dass der MA ein Recht auf ein Beurteilungsgespräch hat, auch wenn im Betrieb kein formelles Beurteilungssystem insstalliert ist. Ergebnisse der Leistungsbeurteilung müssen dem Arbeitnehmer mitgeteilt und von diesem zur Kenntnis genommen werden

§ 83 Einsichtnahme in die Personalakte (jederzeit)
- evtl. unter Hinzuziehung eines Mitglieds des Betriebsrates
- ferner müssen Erklärungen des AN der Personalakte beigefügt werden

§ 84-86 Beschwerderecht des AN
- wenn er sich benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt
- er kann ein Mitglied des BR zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen
- hieraus dürfen dem AN keine Nachteile entstehen
- können BR und AG sich nicht einigen, so kann der BR die Einigungsstelle anrufen
- ergänzende Vereinbarungen über Einzelheiten können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden

§ 94 Mitbestimmungsrecht des BR (allg. Beurteilungsgrundsätze)
😀 😀

I learned
I am learning
I will learn

 
Veröffentlicht : 26/09/2008 7:07 pm
(@nonamew)
Beiträge: 827
Prominent Member
 

Werde ich gleich am Anfang auch am Wochenende arbeiten?
Wenn ja, dann habe ich ein nächstes Problem. Mein Freund befindet sich aus beruflichen Gründen im Ausland und ich habe ihn monatelang nicht mehr gesehen. Gerade an diesem Wochenende, wo ich anfange zu arbeiten, kommt er zu besuch und muss danach aber auch wieder gehen

herzlich willkommen in der gastronomie.

 
Veröffentlicht : 27/09/2008 5:32 am
(@kaja247)
Beiträge: 236
Estimable Member
 

!!!

- wenn wochenends/feiertags arbeiten von anfang an ein problem für dich ist, könnte das oft magenschmerzen geben 😉

tip: mitarbeiter die ständig nach WE frei fragen werden leider auch oft verurteilt ...
🙁

I learned
I am learning
I will learn

 
Veröffentlicht : 27/09/2008 4:44 pm



(@sanny19)
Beiträge: 332
Reputable Member
 

Frag doch einfach mal nach...

 
Veröffentlicht : 27/09/2008 5:02 pm
(@nadine_1587247457)
Beiträge: 19
Active Member
Themenstarter
 

Nein, ein Problem ist das für mich nicht. Das war mir von Anfang an klar, aber schade halt nur, dass es gerade dieses Wochenende getroffen hat.
Ich muss am Dienstag noch mal ins Hotel und ich denke, da wird mir meine Chefin dann sagen wie es allgemein aussieht.

 
Veröffentlicht : 27/09/2008 5:50 pm
ShocK
(@shock)
Beiträge: 970
Prominent Member
 

Hmm, das ist natürlich wirklich ein blöder Zufall für dich. Da musst du nun ganz alleine entscheiden, ob und in wie fern es dir wert ist, danach zu fragen, denn einfach aus Anstandsgründen würde ich dir da innerhalb der ersten Tage nicht gleich zu raten. Kommt aber auch wirklich auf das Hotel drauf an. Ich an deiner Stelle würde in den sauren Apfel beißen und meinen Partner dann halt vor bzw. nach der Arbeit sehen und schauen, dass ich jede Minute nutzen kann. Aber gleich am ersten Arbeitstag fragen, ob man das WE frei bekommt, zumal dann ja Dienstplan usw. geschrieben ist... finde das kommt einfach nicht gut.
Tut mir sehr leid 🙁

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 28/09/2008 2:22 am



 Haze
(@haze)
Beiträge: 738
Honorable Member
 

Ich denke auch nicht, das man da schon nachfragen sollte. Du arbeitest ja keine 20 Stunden am Tag und am Anfang ist das ganz easy, wenn du Glück hast, dann hast du frei, ansonsten würd ich persönlich die Zähne zusammenbeißen und den Rest der Zeit mit deinem Freund umso mehr nutzen.

 
Veröffentlicht : 03/10/2008 8:42 pm

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