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Arbeitszeugnisse!

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(@stefham)
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Themenstarter
 

Juhu!
Ich bräuchte da mal euren Rat!: Nach der Ausbildung war ich knapp 2 Monate in einem großen Hotel als Commis de rang eingestellt bin aber innerhalb der Probezeit geflogen. Jetzt bin ich in einem anderen guten Hotel an der Rezi *freu*. 😆 ich habe aber bislang noch kein Arbeitszeugnis von den 2 monaten bekommen. Soll ich mir trotz eventuell auffallender Bemerkungen mir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen als nachweis, dass ich dort beschäftigt war? oder soll ich das lassen und ist egal? Vielen Dank für eure Meinung! LG 😉

Mfg,
Stef

 
Veröffentlicht : 29/09/2006 11:44 p.m.
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Rein theoretisch muss das Hotel, soweit ich weiß, Dir ein Zeugnis ausstellen. Ich weiß ja nicht warum Du geflogen bist, also auch nicht, ob es sinnvoll ist, das Zeugnis anderen Hotels vorzulegen... Aber als Nachweis eins zu haben, ist eigentlich immer ratsam. 😉

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 30/09/2006 2:27 p.m.
Darkwin
(@darkwin)
Beiträge: 175
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Recht auf ein Zeugnis hast du auf jeden Fall. Dies gehört zu den "Pflichten des Arbeitgebers". Dort steht:
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben.

Und auch wenn es vielleicht nicht überragend ist, würde ich es anfordern.

... und dann kommt meine Abreibung, und ich werde Anarchist,
der begreift, daß die Rechtschreibung die Wissenschaft der Esel ist.
Ein Freigeist, ein großer Denker, ein Erfinder, ein Poet,
ein zukünftiger Weltenlenker beugt sich nicht dem Alphabet ...

 
Veröffentlicht : 30/09/2006 3:40 p.m.



(@annett)
Beiträge: 221
Estimable Member
 

...es gibt ja 2 Arten von Zeugnissen.
Zunäschst das qualifizierte Zeugnis ( keine Ahnung ob es wirklich so heißt), in dem Zeugnis steht alles über eine Arbeitsfähigkeit und Moral, ebenso wie man im Umgang mit den Gästen ist usw.
Und es gibt ja da auch noch das "Normale Zeugnis" ( das nennt sich auf keinen Fall so! hab keine Ahnung wie es wirklich genannt wird), indem nichts zu deinen persönlichen Fähigkeiten steht, sondern nur das du von Datum bis Datum als ...(Position)... beschäftigt warst.
Vielleicht ist es in deinem Fall sinnvoller die zweite Art von Zeugnis anzufordern. Denn eins anfordern würd ich auf jeden Fall...

LIEBE GRÜSSE !!!

 
Veröffentlicht : 30/09/2006 3:58 p.m.
(@icesky)
Beiträge: 195
Estimable Member
 

Muss man nicht mindestens so und so lang beschäftigt gewesen sein um ein zeugniss zu bekommen??

chuck norris hatte nur einmal ein problem..mit einem dinosaurier und das ende kennen wir alle..

wer einen Fehelr findet, der darf ihn behalten

 
Veröffentlicht : 30/09/2006 10:45 p.m.
Darkwin
(@darkwin)
Beiträge: 175
Estimable Member
 

Einfaches Zeugnis:

- Angaben über die Person des Arbeitgebers (Name usw.)
-Die Art und Dauer der Beschäftigung muss vollständig und genau beschrieben sein
-Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses durch Krankheit dürfen nur ausnahmsweise angegeben werden, wenn sie ungewöhnlich lange gedauert haben

Qualifiziertes Zeugnis:

-Die äußere Form darf nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitgeber distanziere sich vom Wortlaut seiner Erklärung
-Das Zeugnis muss wahr sein. Es muss alle wesentliche Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung ausschlaggebend sind.
-Es muss von verständigem Wohlwollen getragen sein und darf das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig behindern.

Fordert ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis an, ist aber mit dem Inhalt unzufrieden, kann er stattdessen nicht ein einfaches verlangen.

... und dann kommt meine Abreibung, und ich werde Anarchist,
der begreift, daß die Rechtschreibung die Wissenschaft der Esel ist.
Ein Freigeist, ein großer Denker, ein Erfinder, ein Poet,
ein zukünftiger Weltenlenker beugt sich nicht dem Alphabet ...

 
Veröffentlicht : 01/10/2006 9:24 p.m.




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