Normalerweise hat man ja, wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten... Aus diesem Grund laden die meisten Hotels ja auch nur Leute zu einem Kennenlerngespräch ein, statt zu einem Vorstellungsgespräch.. Wenn man sich jetzt irgendwo in Deutschland beworben hat und eine weite Strecke zurücklegen muss, hat man ja auch entsprechend hohe Fahrtkosten..
Wie macht ihr das, lasst ihr euch die Kosten erstatten, oder verzichtet ihr darauf, obwohl es ja eigentlich die Schuld des Hotels ist, wenn sie einen statt zum Kennelern-, direkt zum Vorstellungsgespräch einladen???
Carpe noctem - Nutze die Nacht
Ich würde wenn tatsächlich eine chance auf einen guten job besteht auf die fahrtkosten verzichten wenn du aber sowieso sagst das du da nicht hin willst fordere deine fahrtkosten ein (außer bei Hotelketten wo du dich nochmals bewerben willst. man weiss nie wie gut die ketteninterne informations reihe ist...)
Rechtschreibfehler und alle anderen Fehler dürfen behalten, ausgedruckt oder angestrichen werden- Hauptsache ich bekomme sie nicht zurück!!
Also ich denke, es ist ziemlich egal, ob das nun Vorstellungs- oder Kennenlerngespräch genannt wird. Ich müsste jetzt verschiedene Zusagen rauskramen, aber ich bin mir recht sicher, daß jedesmal eine Erstattung der Fahrtkosten von vornherein ausgeschlossen wurde.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Laut meiner Information ist es im BGB so geregelt, dass die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch der einladende Betrieb übernehmen muss, wenn dies nicht bereits bei der Einladung ausgeschlossen wird.. Deshalb laden viele Betriebe ja auch zu einem Kennenlerngespräch ein, da für dieses keine Regelung der Fahrtkosten besteht..
Normal hat jeder, der zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.. Wenn dies nicht der Fall wäre, müssten die Betriebe ja auch nicht extra darauf hinweisen, dass die Kosten nicht übernommen werden..
Carpe noctem - Nutze die Nacht
Die meisten Betriebe schliessen es direkt in der Einladung aus, das finden sich dann Sätze wie z.B.:
"Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich keine Fahrtkosten erstatten".
Sollte man während der Bewerbungsphase arbeitslos gemeldet sein, hat man jedoch Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten vom Arbeitsamt. Die Sachbearbeiter da haben auch Zugriff auf das Fahrkartensystem der Deutschen Bahn und können die Tickets direkt im Amt ausgedrucken.
Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer
"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"
Sollte man während der Bewerbungsphase arbeitslos gemeldet sein, hat man jedoch Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten vom Arbeitsamt.
Achtung: Das Gespräch vorher anmelden!!
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Ich hab mal ein bisserl im Internet gesucht und einen ganz passenden Artikel gefunden..
Bei Interesse einfach mal auf http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html klicken und lesen..
Carpe noctem - Nutze die Nacht
Hat mich natürlich interessiert und ich hab geklickt 😉
Und endlich habe ich auch meine Bestätigung bei der Sache mit dem Kennenlerngespräch/Vorstellungsgespräch.
Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufwendungen, die er zur Durchführung des Auftrages des Arbeitgebers, nämlich der Anreise zum Vorstellungsgespräch hatte, zu ersetzen.
Es ist also (wie schon vermutet) völlig egal, ob man zum Vorstellungsgespräch, Kennenlerngespräch oder Sackhüpfen eingeladen wird - der Arbeitgeber muß die Kosten dafür erstatten. Es sei denn, er schließt das vorher ausdrücklich aus.
Bitte nicht das Vorstellungsgespräch im Zitat überbewerten, es ist hier nur als nähere Erklärung des "Auftrages des Arbeitgebers" gedacht. Im BGB ist das übrigens noch abstrakter formuliert.
Alex 8)
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
wie sieht das eigentlich bei ner ausbildung aus, mit den fahrtkosten..?!
also ich zb wohne in bielefeld, würde mich wegen einem ausbilungsplatz aber eher in städten wie düsseldorf, köln und berlin bewerben... muss ich die fahrtkosten für's vorstellungsgespräch selber tragen?` 🙄
Hat mich natürlich interessiert und ich hab geklickt 😉
Und endlich habe ich auch meine Bestätigung bei der Sache mit dem Kennenlerngespräch/Vorstellungsgespräch.
Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufwendungen, die er zur Durchführung des Auftrages des Arbeitgebers, nämlich der Anreise zum Vorstellungsgespräch hatte, zu ersetzen.
Es ist also (wie schon vermutet) völlig egal, ob man zum Vorstellungsgespräch, Kennenlerngespräch oder Sackhüpfen eingeladen wird - der Arbeitgeber muß die Kosten dafür erstatten. Es sei denn, er schließt das vorher ausdrücklich aus.
Ist ja schon gut... Ich geb mich geschlagen.. 8)
Das du aber auch immer recht haben musst 😡
Carpe noctem - Nutze die Nacht
Schlimm, oder? 😳
@noname*w*: Wie oben schon beschrieben - wenn Du eingeladen wirst und der Einladende eine Erstattung der Fahrtkosten nicht von vornherein ausschließt, kannst Du sie zurückverlangen. Wie gut sich das auf Deine Chancen auswirkt, die Ausbildungsstelle zu bekommen, sei dahingestellt ...
Eine Alternative ist eventuell das Arbeitsamt (s.o.).
Übrigens kann man alle Bewerbungskosten als Werbekosten absetzen 😉
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Ich hab so an die 30 Bewerbungen geschrieben vor nem halben Jahr und in den meisten Einladungen stand direkt, dass sie Anreisekosten halt nicht erstatten können. In denen es nicht stand, hab ich trotzdem nicht nachgehakt, weil ich befürchtete, es würde sich negativ auf mich auswirken, wenn ich da stur drauf bestehe.
Ich hab die Anfahrtskosten überwiegend also vom Arbeitsamt erstatten lassen, wo man, wie Alex schon sagte, allerdings aufpassen muss, dass man den Antrag VOR dem eigentlichen Gespräch stellt.
Und selbst dann ist es keine Muss-, sondern eine Könn-Leistung des Arbeitsamtes. Wenn man also in Hamburg wohnt und einen Antrag auf Reisekostenerstattung für ein Vorstellungsgespräch in München stellt, kann es sein, dass das Arbeitsamt sagt "Nee, is nicht. Gibt auch Ausbildungsplätze in Hamburg, musst dich nicht bis München bewerben." Problem ist nur, dass solche Antworten meist erst kommen, wenn man schon lange in München gewesen ist und bereits Unmengen für Zug und Unterkunft bezahlt hat 👿 <---- eigene Erfahrung 😉
Hallo
Es sei mal dahin gestellt, wie die rechtliche Lage bei der Sache ist.
Überlegt euch doch mal: Wer will was von wem ?
Ihr wollt eine Arbeitsstelle von dem Hotel und wenn ihr so auf eure Fahrkostn schon im vornerein pocht wird sich das wahrscheinlich eher negativ auswirken..
Meine Frage bezieht sich auch viel mehr auf das danach.. Ich würde beim Vorstellungsgespräch selbst auch nicht von mir aus auf die Erstattung der Fahrtkosten zu sprechen kommen.. Es geht mir mehr um den Fall, dass das Gespräch vorüber ist, du eine Absage bekommen hast, weißt dass du dich dort eh nicht mehr bewerben wirst und dir dann deine Fahrtkosten erstatten lässt..
Carpe noctem - Nutze die Nacht
Meine Frage bezieht sich auch viel mehr auf das danach.. Ich würde beim Vorstellungsgespräch selbst auch nicht von mir aus auf die Erstattung der Fahrtkosten zu sprechen kommen.. Es geht mir mehr um den Fall, dass das Gespräch vorüber ist, du eine Absage bekommen hast, weißt dass du dich dort eh nicht mehr bewerben wirst und dir dann deine Fahrtkosten erstatten lässt..
Du meinst abwarten, dass du deine bewerbungsunterlagen zurückbekommst und anschließend nochmal im Hotel anrufen und nach den Fahrtkosten bohren? Die werden dich auslachen und auflegen... zumal zwischen gespräch und Absage ne lange Zeit liegen kann.
Ich hab während meiner Bewerbungsphase ca. 20-23 Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und nicht ein Hotel hat/hätte mir die Anreise bezahlt... die Chance ist also so gering, dass sich nachhaken gar nicht lohnt.
