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Übernahme der Fahrtkosten?

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(@nightysb)
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Was heisst hier auslachen? Wer zuletzt lacht, lacht am besten..

Wenn du es drauf anlegen willst, kannst du dir deine Kosten sogar gerichtlich zurück fordern, da du von rechtlicher Seite absolut sicher bist, wenn die Erstattung nicht in irgendeiner Art ausgeschlossen wurde..

Wenn deine Absage da ist, brauchst du nicht noch großartig anrufen und darum betteln, dass man dir deine Kosten erstattet, sondern du kannst gleich nen Brief schreiben, in dem du um die Erstattung deiner Auslagen bittest, legst ne Kopie deiner Quittungen bei und gibst deine Kontonummer an.. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, oder du wirst ausgelacht, wie du ja so schön schreibst, dann verweist du einfach auf §670 BGB und setzt eine Frist, bis wann dein Geld überwiesen sein soll.. Falls dann noch immer nichts passiert, drohst du mit gerichtlichen Schritten und setzt die im Zweifelsfall auch durch.. Musst dir halt nur sicher sein, dass du dich dort garantiert nicht mehr bewerben willst...


Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 25/01/2006 4:28 a.m.
BenTheMan
(@bentheman)
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Es kann dir dann halt nur passieren, dass deine Gerichtskosten, die Fahrtkosten übersteigen. 😉


Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

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Veröffentlicht : 25/01/2006 4:40 a.m.
(@nightysb)
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Themenstarter
 

Das ist natürlich wieder ein ganz anderes Thema.. Zumal kein Anspruch auf Übernahme deiner Anwaltskosten besteht, selbst wenn du den Prozeß gewinnst.. Das heisst, dass man sich den Schritt wirklich gründlichst überlegen sollte..

Ich wollte auch nur die theoretischen Möglichkeiten aufzeigen, da HofaHH schreibt, dass die Betriebe einen auslachen und auflegen...


Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 02/02/2006 4:41 a.m.
(@christoph)
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hätte hier mal eine Frage übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten bzw. Jobticket wenn ich bei ihm angestellt bin? Ist das Verhandlungsache, in meinem Vertrag steht was von Vermögenswirksamen Leistungen , habt ihr so was?


Lächle jeden Tag!

 
Veröffentlicht : 01/03/2006 11:26 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Mitglied
 

In der Ausbildung übernimmt der Arbeitgeber meist keine Fahrtkosten, später ist es je nach Position Verhandlungssache.
Prinzipiell ist es Dein Problem, wie Du zur Arbeit kommst. Schließlich ist der Arbeitsweg und die entstehenden Kosten Dir schon bei der Wahl des Arbeitsplatzes klar.

Auch vermögenswirksame Leistungen sind freiwillig, bei mir wurden sie damals nicht gezahlt.


"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 02/03/2006 2:05 a.m.
(@jolle)
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juppie...fahrtkostenübernahme fänd ich auch töfte...leider wird das nichts... hab mich zum beispiel für nen job in der schweiz beworben und werde da im april zum vorstellungsgespräch hin fahren. das ganze kostet mich (aus NRW) mal eben schlappe 240 euro. und das ist tatsächlich (neben selber fahren wo ich bei dem zeitdruck keinen bock drauf hab) die günstigste alternative...also mal eben knapp mein halbes monatsgehalt verballert....hoffentlich lohnt es sich...es ist die stelle die mir bis jetzt am meissten zusagt... *ich will ich will ich will* 😉


 
Veröffentlicht : 28/03/2006 9:05 p.m.
(@jolle)
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Eminent Member
 

hätte hier mal eine Frage übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten bzw. Jobticket wenn ich bei ihm angestellt bin? Ist das Verhandlungsache, in meinem Vertrag steht was von Vermögenswirksamen Leistungen , habt ihr so was?
tschuldigung, das hatte ich grad vergessen zu beantworten.
also ich fahre jeden tag ne strecke von 100 km um zur arbeit ud zurück zu kommen (50km/strecke) und das wird nicht übernommen.das steht aber alles in deinem vertrag. das hab ich aber irgendwie über trick 17 als werbekosten verpackt und bekomme deshalb noch kindergeld obwohl mein lohn den satz eigentlich überschreitet. steuerberater fragen!
VWL musst weder du machen noch dein arbeitgeber zahlen, is aber in jedem fall empfehlenswert falls der arbeitgeber mitmacht, schliesslich kriegste ja irgendwie geld geschenkt. mach mal n termin bei der sparkasse oder so, die beraten dich da und erklären genau was du wie und wieviel anlegen kannst. so, jetzt bin ich wirklich fertig 🙂


 
Veröffentlicht : 28/03/2006 9:10 p.m.
(@pino-72)
Beiträge: 105
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Bei uns sind viele bewerber vom arbeitsamt, heute B. A.geschikt worden. Nach dem gespräch wurde ihnen ein formular ausgefüllt, und somit haben sie die kosten erstattet bekommen.


lass uns leben

 
Veröffentlicht : 29/03/2006 2:22 a.m.
(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

Wer arbeitslos ist, kann sich die Fahrtkosten vom Arbeitsamt erstatten lassen.. Dafür muss allerdings im Vorfeld das Vorstellungsgespräch beim Arbeitsamt angemeldet sein und man muss sich dann von dem Betrieb den oben genannten Zettel unterschreiben lassen..


Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 29/03/2006 3:29 a.m.
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Dies gilt allerdings nur bei Bewerbungsgesprächen im Inland. Wer sich im Ausland bewirbt, muss für die Fahrtkosten selbst aufkommen.


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Veröffentlicht : 29/03/2006 7:46 a.m.
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